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Kulturlandschaft Bayerns braucht neues starkes Landesentwicklungsprogramm

Ein breites Verbände-Bündnis ruft die bayerische Staatsregierung auf, einen Neuanfang für eine zukunftsorientierte Landesplanung zu machen. Das mit dem jetzigen Beschluss der Staatsregierung nochmal deregulierte Landesentwicklungsprogramm (LEP) hat kaum mehr Steuerungswirkung zu einer nachhaltigen Entwicklung Bayerns.

20.02.2018

In zahlreichen Stellungnahmen und Anhörungsterminen zur Novellierung des Landesentwicklungsprogramms und des Bayerischen Landesplanungsgesetzes hatten Akademien, Kammern und Verbände der raum- und planungsbezogenen Disziplinen an der inhaltlichen Entleerung und am fehlenden Gestaltungs- und Steuerungsanspruch des LEP grundsätzliche Kritik geübt. Die Staatsregierung hat die Vorschläge der Fachwelt weitgehend unbeachtet gelassen und mit Zustimmung der CSU-Landtagsmehrheit den Flächenschutz entscheidend geschwächt.

Daher appellieren die Verbände an den designierten Ministerpräsidenten Markus Söder und die Landtagsabgeordneten: Bayern braucht ein zukunftsorientiertes Landesentwicklungsprogramm mit politischem Gestaltungswillen. Bayern braucht ein NEUES, STARKES LEP!

Die unterzeichnenden Fachorganisationen fordern von der Staatsregierung ein konsequentes Um- und Weiterdenken in der Raumordnung und Landesplanung. Die Fachverbände sind gerne bereit, einen Neustart der bayerischen Landesplanung mit zu gestalten. Deren Basis muss der konstruktive und respektvolle fachliche Dialog der verantwortlichen Ministerien der Bayerischen Staatsregierung mit allen relevanten Disziplinen und Interessensgruppen sein. Insbesondere sind eine sorgfältige Konsultation der breiten fachlichen Expertise im Landesplanungsbeirat und ein gezieltes Einbeziehen der Bürgerinnen und Bürger notwendig.

Die fachlichen Anregungen der Fachorganisationen wurden von der Staatsregierung im aktuellen LEP-Fortschreibungsverfahren faktisch nicht angenommen.

Die Kritik der Verbände betraf in der aktuellen Novelle des LEP v.a. folgende Punkte:

Anbindegebot: Zersiedelung vermeiden muss erklärtes Ziel bleiben!

Mit der weiteren Lockerung des Anbindegebots konterkariert das LEP erklärte Zielsetzungen der Staatsregierung, die - insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des Klimaschutzes - zugleich Flächensparen und Innenentwicklung als zentrale Handlungsfelder einer zukunftsorientierten Siedlungsentwicklung proklamieren. Die Verbände sind nach wie vor davon überzeugt, dass dieser Schritt trotz der vom Landtag vorgenommenen gewissen Abschwächung der Lockerung des Anbindegebots (sog. Huber Kompromiss) eine massive Beeinträchtigung der bayerischen Kulturlandschaften und damit der Lebensqualität Bayerns und seiner nachhaltigen Standortqualität als hochwertiger Wirtschafts-, Wissenschafts- und Tourismusstandort nach sich ziehen wird.

Auch Wachstum erzeugt Handlungsbedarf!

Die jetzige Festlegung des "Raums mit besonderem Handlungsbedarf" (RmbH) in der Strukturkarte erscheint inflationär. Die praktische Wirksamkeit dieser Ausweitung des RmbH ist zweifelhaft. Auf der anderen Seite ist eine zusätzliche Kategorie "Räume mit besonderem Handlungsbedarf durch starkes Bevölkerungswachstum" dringend erforderlich. Ziele und Handlungskonzepte für den Umgang mit Wachstum und zur gezielten Bewältigung der damit einhergehenden Folgen wie Baulandbedarf, Flächenverbrauch, zusätzliche Infrastrukturkapazitäten und die Bewältigung zahlreicher räumlicher und sozialer Zielkonflikte müssen endlich auch auf der Ebene der Landesplanung formuliert werden.

Zentrale Orte System: Weniger ist mehr!

Die weitere Steigerung der Anzahl zentraler Orte in Bayern ohne reale Umsetzungschancen und ohne staatliche Gewährleistung ihrer Funktionserfüllung weckt falsche Erwartungen und führt absehbar zu Fehlentwicklungen. Daher sind die zentralen Orte realistisch neu einzustufen und mit verbindlichen Gewährleistungsverpflichtungen des Freistaats für die Ausstattung mit der jeweiligen zentralörtlichen Funktion einschließlich der Sicherung/Verbesserung der Erreichbarkeit insbesondere im ÖPNV/SPNV zu hinterlegen.

Höchstspannungsfreileitungen: Energiewende nur mit räumlichem Gesamtkonzept

Ausreichende Abstände zwischen Wohnnutzungen und Freileitungen sind eine im Grunde richtige Vorsorge zum Schutz von Siedlungsräumen. Es geht allerdings gleichrangig auch um den Schutz von Landschafts- und Ortsbildern sowie Denkmälern und Ensembles vor zerschneidenden oder visuell bzw. landschaftsästhetisch maßstabssprengenden Infrastrukturen. Daher fordern die Verbände u.a. die Erarbeitung eines räumlichen Gesamtkonzeptes zur Energiewende mit Zielen zur Steigerung der Energieeffizienz und Einsparpotenziale sowie zum Vorrang dezentraler Energieerzeugungsstrukturen. Die Frage der Hochspannungsfreileitungen sollte im LEP explizit den Regionalplänen als ergänzende Fachkonzepte zugewiesen werden.

Ein neues, starkes LEP bietet die Chance nicht nur auf die Änderungen der Vergangenheit zu reagieren, sondern viele neue, raumrelevante Herausforderungen wie konsequenten Klimaschutz, nachhaltige Mobilität und sozial-ökologische Transformation neu aufzunehmen.

Breites Bündnis für Neuanfang beim LEP

Hinter den Forderungen zum Neuanfang für eine zukunftsorientierte Landesplanung steht ein breites Verbände-Bündnis: 

  • ALR Bayerische Akademie Ländlicher Raum e.V. 
  • DASL Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V., LG Bayern 
  • BYAK Bayerische Architektenkammer 
  • Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. 
  • BDA Bund Deutscher Architekten, LV Bayern e.V. 
  • BDLA Bund Deutscher Landschaftsarchitekten Bayern e.V. 
  • BN Bund Naturschutz in Bayern e.V. 
  • CIPRA Deutschland e.V. 
  • SRL Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V., RG Bayern 
  • VBI Verband Beratender Ingenieure, LV Bayern e.V.
  • BAYIKA Bayerische Ingenieurekammer Bau 

 

Für Rückfragen

Richard Mergner
Landesbeauftragter
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Tel. 09 11 / 8 18 78 25 
richard.mergner@bund-naturschutz.de