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Netzausbaubeschleunigung gegen Bürgerrechte

Der Bundestag beschloss am 4. April eine Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) von 2013 aus dem Bundeswirtschaftsministerium: eine Beschleunigung der Beschleunigung – die Bürgerrechte angreift.

09.04.2019

"Klimaschutz ist eine drängende gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es stehen große Aufgaben vor uns beim Umbau unserer Energiewirtschaft. Wir benötigen mutige technische und politische Schritte nach vorn, in die Zukunft. Aber diese Novellierung ist leider ein Schritt nach hinten. Mit den bisherigen Netzausbauplanungen und neuen Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) zementiert die Bundesregierung das alte konventionelle Stromsystem mit Kohle und Atom. Und der Ausbau der alten Strukturen soll nun nochmals beschleunigt werden - auf Kosten von lang erkämpften Bürgerrechten! Doppelt gefährlich - ein dezentrales zukunftsfähiges System mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien wurde im Detail noch nie in Deutschland geprüft", so Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Aus Sicht des BUND Naturschutz sei zu befürchten, dass das Anhörungs- und Beteiligungsverfahren v.a. für betroffene Privatpersonen, für Bürgerinitiativen und für Naturschutzverbände zur reinen Formsache ohne reale Beteiligung gerät. Bei einem HGÜ SuedLink Fachgespräch der TenneT AG in Würzburg am 5. April haben Vertreter des BUND Naturschutz in Bayern kritisiert, dass keine Unterlagen in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Die Unterlagen werden in Bayern lediglich in Würzburg öffentlich ausgelegt. Zugleich wäre die Einwendungsfrist zeitlich viel zu knapp bemessen, um die komplexen Verfahrensunterlagen und Pläne umfassend prüfen und für fundierte Einwendungen detailliert auswerten zu können. Zudem musste Verhandlungsleiter Hendrik Steinke eingestehen, dass aufgrund des bereits jetzt bestehenden Zeitdrucks bei der Erarbeitung der Unterlagen neues Datenmaterial lediglich bis zum 31.1.18 eingearbeitet werden konnte.

Ganz offensichtlich hätten wohl auch deswegen das Volksbegehren "Artenvielfalt" und die darauf basierenden politischen Zielvorgaben keinerlei Berücksichtigung gefunden und wurden bei weitem nicht alle Möglichkeiten zur Reduzierung der Flächenneuversiegelung genutzt. Für den BUND Naturschutz in Bayern sei es völlig unverständlich, warum bei diesem Großprojekt die südlich von Schweinfurt zur Netzverknüpfung geplante Konverterstation nicht auf dem ohnehin schon zugebauten Gelände des ehemaligen Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld errichtet würde und warum statt dessen fast 10 Hektar wertvollste Ackerflächen geopfert werden sollen.

Das neue Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) schränkt die Verwaltungskompetenzen von Ländern, Kommunen und Gemeinden stark ein, und wird die Rechte des Umweltschutzes vielfach ausblenden. Transparenz und frühzeitige Einbindung in den Planungsprozess werden erschwert. Baumaßnahmen können nun vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens bereits beginnen. Irreversible Änderungen wie Waldrodungen oder Bodenarbeiten können nun starten, bevor rechtssichere Entscheidungen vorlägen. Das wäre aus Sicht des Naturschutzes völlig inakzeptabel.

Pressekontakt für Rückfragen:
Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Tel.: 0151-5048-9963