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Tiere und Pflanzen

Neubau großer Tierhaltungsanlagen einschränken

Der BUND Naturschutz begrüßt die Forderung, den Gemeinden mehr Möglichkeiten zu eröffnen, den Neubau größerer landwirtschaftlicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich einzuschränken. Der Bayerische Gemeindetag hat diese Forderung in einem Arbeitspapier zum Thema "Flächenverbrauch reduzieren" erhoben.

16.02.2018

"Die Umsetzung dieser Forderung wäre ein wichtiger Schritt nicht nur zur Verringerung des Flächenverbrauchs, sondern auch für den Schutz bäuerlicher Tierhaltung", so der Landesvorsitzende des BN, Hubert Weiger. "Denn auch Bayern hat ein zunehmendes Problem mit der Ausweitung industrieller Tierhaltung", ergänzt Weiger. Ein Zubau großer Tierhaltungsanlagen, vor allem im Schweine- und Geflügelbereich ist seit Jahren feststellbar, insbesondere in Niederbayern. Im Unterallgäu werden vereinzelt Milchviehställe mit über 1000 Kuhplätzen gebaut.

In dem Arbeitspapier des Gemeindetags wird angeregt, den § 35 Absatz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs "nachzujustieren". In dem Paragraphen ist geregelt, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb unter bestimmten Bedingungen das Recht auf Bauen im Außenbereich hat, die sog. Privilegierung.

Damit es Gemeinden möglich wird, Bauanträge für große Tierhaltungsanlagen bzw. Erweiterungsbauten zu verhindern, müssen die Auslegungsspielräume im Baugesetzbuch minimiert werden. Der BN fordert, dass die Privilegierung gemäß § 35.1.4 BauGB für die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen an die reale, vorwiegende Futtermittelerzeugung in unmittelbarer Umgebung der Tierhaltungsanlage gebunden wird. Derzeit muss nicht nachgewiesen werden, dass die angebauten Ackerfrüchte auch für die Fütterung der Tiere verwendet werden.

Der BN klagt aktuell z.B. gegen die Genehmigung einer Hähnchenmastanlage mit insgesamt 144.600 Mastplätzen in der Gemarkung Eschelbach im Landkreis Pfaffenhofen. Die im Genehmigungsverfahren bejahte landwirtschaftliche Privilegierung der Anlage hält der BN für mehr als fraglich, da die auf den landwirtschaftlichen Flächen erzeugten Rohstoffe vollumfänglich in eine Biogasanlage eingestellt werden und daher nicht zugleich als überwiegende Futtergrundlage für die Hähnchenmastanlage herangezogen werden können. Eine Entscheidung steht noch aus.