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PETITIONSAUSSCHUSS LEHNT PETITIONEN GEGEN DAS GEWERBEGEBIET IN RAMERBERG SENDLING-OST IM LKR. ROSENHEIM AB

Der Petitionsausschuss des Landtags lehnte am 31.01.18 die Petitionen der Bürgerinitiative und eines betroffenen Anliegers ab. Darin wurde gefordert, das geplante Gewerbegebiet in Ramerberg (Landkreis Rosenheim) nicht an der landschaftlich besonderen Lage am Fuße des Kloster Attel zu realisieren.

02.02.2018

Der Sprecher der Bürgerinitiative „Ramerberg - Sendling zum Schutz des Landschaftsraumes Kloster Attel“ Jürgen Zott zeigte sich sehr enttäuscht über den Ausgang: „Hier ist ein wertvoller Natur- und Kulturraum akut bedroht. Der geplante Standort befindet sich in besonders exponierter Lage am Ende des Inntrogtales nahe Attel, Attelmündung und dem Naturschutzgebiet Inntal in direkter Sichtachse zum Kulturgut Kloster Attel. Es muss möglich sein, einen weniger den Landschafts- und Kulturraum beeinträchtigten Standort zu finden.“
Der Petent Rupert Stäbler bemängelt darüber hinaus, dass er als betroffener Anlieger über das Bauvorhaben nicht schriftlich informiert und sehr spät im Verfahren beteiligt wurde.

Die Kreisgruppe Rosenheim des BUND Naturschutz hat in den Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan diesen Standort abgelehnt. Nachdem jedoch ein angebundener Standort im Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Ramerberg aufgeführt ist, dürfte eine Ausnahmegenehmigung vom Anbindegebot nicht erstellt werden. Zudem wird hier ein Gewerbegebiet geschaffen, das sich bereits im Besitz eines Unternehmers befindet, der auch Gemeinderat ist.

Auch gemäß dem vom Landtag im November zugestimmten Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern kann nach Ansicht des BN keine Erlaubnis erteilt werden, da sowohl ein angebundener Alternativstandort vorliegt, als sich der geplanten Standort auch in einer landschaftlich besonderen Lage befindet und so eine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes erfolgt.

Das Gewerbegebiet würde aus Sicht des BN letztendlich zur weiteren Landschaftszersiedelung beitragen und somit den wertvollen Natur- und Kulturraum unwiederbringlich zerstören.
 „Bei dieser Entscheidung sieht man, wie ernst Landtagsabgeordnete die Verpflichtung zum Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft nehmen. Hier wird Natur und Landschaft wirtschaftlichen Gewinninteressen geopfert. Die Tatenlosigkeit zieht sich von kommunalen Entscheidungsträgern bis in den Landtag.“, kommentiert Richard Mergner, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz in Bayern.

Für Rückfragen:

Wolfgang Matschke
Vorsitzender BN-Ortsgruppe Rott am Inn
Tel. 0176/ 38 13 40 98   

Agnes Grasberger
Regionalreferentin für die Regionen Oberland und Südostoberbayern
agnes.grasberger@bund-naturschutz.de; Tel. 089/ 54 82 98 88