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Truppenübungsplatz Grafenwöhr darf keine Geheimsache bleiben!

Bund Naturschutz beantragt beim Bundesverteidigungsministerium (BMVg) Einsicht in alle umweltrelevanten Unterlagen sowie ein reguläres Genehmigungs- und Prüfungsverfahren

28.01.2003

Die auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr geplante Stationierung einer US - Sondereinheit lässt umfangreiche Baumaßnahmen und Waldrodungen, aber auch negative Auswirkungen auf angrenzende FFH - Flächen erwarten.

Trotzdem hat das Verteidigungsministerium den USA eine Befreiung von den bundesdeutschen Genehmigungsvorschriften zugesagt und nur eine behördeninterne Umweltverträglichkeitsstudie erstellen lassen.

Der BN hält eine solche Ausnahmegenehmigung nicht für gerechtfertigt und fühlt sich in seinen Beteiligungsrechten als Naturschutzverband massiv beschnitten. Er hat deshalb vor wenigen Tagen beim BMVg einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt und das Ministerium zur Durchführung eines regulären Genehmigungs- und Prüfungsverfahrens aufgefordert.

Lt. zahlreichen Pressemeldungen der letzten Wochen will die US Army auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr eine Sonderein-heit stationieren. In diesem Zusammenhang sind umfangreiche Baumaßnahmen und Waldrodungen vorgesehen. Die zuständigen US-Behörden haben dafür beim Bundesverteidigungsministerium (BMVg) eine Befreiung von den in Deutschland gültigen Rechtsvorschriften (z.B. Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung) beantragt. Begründet wurde dies damit, dass es sich um eine Maßnahme handle, die aus Gründen der äußeren Sicherheit Deutschlands den Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung etc. zur Beschleunigung der Bauvorhaben gebiete.

Der Bund Naturschutz in Bayern e. V. (BN) hält diese Argumentation nicht für gerechtfertigt und hat sich deshalb vor wenigen Tagen als Landesverband und als betroffene Kreisgruppe (Neu-stadt a.d. Waldnaab) an das Bundesverteidigungsministerium gewandt.
In diesen Schreiben heißt es u.a.:
"Nach gleichlautenden Pressemeldungen vom Januar dieses Jahres in Zeitungen im Bereich des Truppenübungsplatzes haben Sie dem Antrag der USA zwischenzeitlich stattgegeben, die Baumaßnahmen unter Befreiung von ROV- und UVP-Pflicht nur mit einer behördeninternen "Umweltverträglichkeitsstudie" genehmigen zu lassen.
Damit wurde der BN neben anderen Verbänden und Behörden von der bei vergleichbaren Eingriffprojekten üblichen und vorgeschriebenen Verfahrensbeteiligung ausgeschlossen. Begründet wird dies von verschiedene Stellen des Bundes mit der Eilbedürftigkeit des Vorhabens.

Mit Verwunderung mussten wir jedoch feststellen, dass die größten Flächen, die für die geplanten Baumaßnahmen verwendet werden sollen, bereits im Frühjahr 2000 bei der Meldung der FFH-Flächen nach Brüssel ausgespart worden sind. Dies gibt Anlass zur Vermutung, dass die Staatskanzlei in München damals bereits über Bauabsichten der US - Army in diesen Bereichen informiert war und die entsprechenden Vorplanungen spätestens zu die-sem Zeitpunkt auch der Bundesregierung bekannt gewesen sind. Es wäre also ausreichend Zeit gewesen, vorsorglich ein ordentliches Raumordnungsverfahren in die Wege zu leiten.

Nicht nachvollziehbar ist in diesem Zusammenhang Ihr in der Antwort an den Petitionsausschuss des Bundestages vom 18.12.2002 (AZ. 63-25-00/0510-002) vorgebrachtes Argument, wo-nach Einzelheiten der Bauplanung "Rückschlüsse für Möglichkei-ten der Sabotage ..." ergäben.
Spätestens beim Versand der Ausschreibungsunterlagen an interessierte Firmen werden die, dann jedoch bereits genehmigten, Planungen allgemein bekannt.
Zudem betreffen die beiden bekannten größten möglichen Baumaßnahmen (Erweiterung Ostlager Grafenwöhr nach Wes-ten im Bereich „Haidweiher“ und sog. „Newtown“ bei Runken-reuth, Stadt Eschenbach) angeblich nur Wohnbebauungsprojekte, die zudem sogar teilweise aus dem Truppenübungsplatz ausgegliedert werden sollen ("Newtown"). Die Notwendigkeit wie auch die Möglichkeit zur Geheimhaltung sind somit schon deshalb nicht gegeben."

Vom BN wurden in seinen Schreiben folgende Anträge gestellt:


  1. Sämtliche Baumaßnahmen, welche die US Army auf dem Truppenübungsplatz. Grafenwöhr und somit auf deutschem Boden plant, werden gemäß NATO-Truppenstatut und zugehörigem Zusatzabkommen in vollem Umfang dem nach deutschem Recht vorgeschriebenen Antrags-, Prüfungs- und Genehmigungsverfahren unterzogen.

  2. Da ein großer Teil des Truppenübungsplatzes als FFH-Gebiet in Brüssel gemeldet wurde, ist eine Verträglichkeitsprüfung zumindest für die benachbarten und von den Auswirkungen der Bauvorhaben potentiell betroffenen FFH-Flächen von besonderer Bedeutung und vom BMVg beim Träger des Bauvorhabens einzufordern.

  3. Wir beantragen gemäß Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) schnellstmögliche Übersendung der umweltrelevanten Unterlagen aus den Bauanträgen der amerikanischen Stellen sowie der Umweltverträglichkeits-Studie, die offensichtlich bei Ihnen bereits vorliegt.



Sollte dem BN keine Möglichkeit zur Akteneinsicht eingeräumt werden, wird er sein Einsichtsrecht beim zuständigen Verwaltungsgericht offiziell feststellen zu lassen.

gez.
Helmut Schultheiß
Regionalreferent Oberpfalz

gez.
Dieter Wutzer
1. Vors. KR Neustadt a.d.W.