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Tiere und Pflanzen

Natura 2000: Was ist das?

Natura 2000 ist das weltweit größte grenzüberschreitende Schutzgebietsnetz. Es schützt typische und gefährdete Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Europa. Momentan umfasst das Natura-2000-Netz mehr als 27.000 Schutzgebiete und fast 20 Prozent der EU-Fläche.

Der Rückgang der Artenvielfalt in ganz Europa ist nach wie vor eines der Hauptprobleme unserer Zeit. Das Schutzgebietsnetz Natura 2000 ist ein wesentliches Instrument, diesen Rückgang aufzuhalten. Die Grundlage für das zusammenhängende Schutzgebietsnetz bilden die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die Vogelschutz-Richtlinie. In deren Anhängen sind jene Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen aufgeführt, die europaweit geschützt werden müssen.

Natura 2000 in Deutschland und Bayern

In der FFH-Richtlinie werden laut Bundesumweltministerium für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen aufgeführt, die über Natura 2000 geschützt werden müssen, 92 davon kommen in Deutschland vor. Außerdem sind rund 1.000 Arten und Unterarten gelistet, von denen 138 auch in Deutschland zu finden sind. Nach der Vogelschutzrichtlinie sind außerdem für 193 Vogelarten sowie für weitere, regelmäßig auftretende Zugvogelarten besondere Schutzgebiete auszuweisen. 110 davon sind auch in Deutschland heimisch.

11,36 Prozent

der bayerischen Landesfläche sind Natura-2000-Gebiete

In Bayern haben wir die Verantwortung für 58 Lebensraumtypen (davon 16 prioritäre) und 87 Tier- und Pflanzenarten (davon neun prioritäre). Prioritäre Lebensraumtypen, Tier- oder Pflanzenarten sind wegen ihrer starken Gefährdung besonders geschützt, in Bayern zählt hierzu etwa der Wolf oder der Eremit (Juchtenkäfer).

Laut dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) gibt es in Bayern insgesamt 745 Natura-2000-Gebiete mit einer Gesamtfläche von etwa 8.013 Quadratkilometern (Stand: April 2021). Das entspricht einer Landesfläche von circa 11,36 Prozent.

Der BUND Naturschutz hat 1998 eine erste Kulisse für das "Netz des Lebens" vorgelegt. Der Prozess der Gebietsmeldung durch die bayerische Staatsregierung hat sich etliche Jahre hingezogen und wurde nur auf Druck der EU-Kommission so umfangreich abgeschlossen. Die BN-Liste war eine wesentliche fachliche Grundlage und ist zu einem hohen Anteil Teil des heute offiziellen Natura 2000-Netzes in Bayern. --> Zur Geschichte der Gebietsmeldung.

Wer wählt die Natura-2000-Schutzgebiete aus?

Für die Auswahl, den Schutz, das Management und die Finanzierung der Natura-2000-Gebiete sowie die Regelungen des Artenschutzes sind in Deutschland die jeweiligen Bundesländer zuständig. Sie müssen die entsprechenden Flächen rechtlich sichern, indem sie sie beispielsweise als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete ausweisen. Maßnahmen, die für den Erhalt und die Entwicklung der Gebiete nötig sind, werden in Managementplänen festgelegt und über Naturschutz- und Agrarumweltprogramme sowie Artenhilfs- oder Biotoppflegemaßnahmen umgesetzt.

In einem sogenannten FFH-Bericht erstatten die Mitgliedsstaaten der EU-Kommission alle sechs Jahre Bericht zum Stand der Natura-2000-Umsetzung im eigenen Land. Sie sind verpflichtet, darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten.

Was ist in Natura-2000-Gebieten erlaubt?

Die Nutzung von Natura-2000-Gebieten ist nicht ausgeschlossen. Viele geschützte Lebensräume und Arten brauchen traditionelle extensiv genutzte Kulturlandschaften Europas, wie etwa artenreiche Mähwiesen oder Halbtrockenrasen in Bayern. Die Nutzung von Natura-2000-Gebieten ist also weiterhin möglich, aber die zu schützenden Arten und Lebensräume dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden (Verschlechterungsverbot). Wo ihr Zustand schlecht ist, muss der Mitgliedstaat zudem Maßnahmen durchführen, damit das Ziel des günstigen Erhaltungszustandes erreicht wird.

Wenn ein Eingriff, beispielsweise ein Bau, in einem Natura-2000-Gebiet oder in dessen Nähe geplant ist, muss mittels einer Vorprüfung beurteilt werden, ob das Vorhaben geschützte Arten und Lebensraumtypen beeinträchtigt. Ist das nicht auszuschließen, werden in einer sogenannten FFH-Verträglichkeitsprüfung die möglichen Auswirkungen detailliert untersucht. Sind trotz möglicher Schadensbegrenzungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Natura-2000-Gebiets zu erwarten, ist das Vorhaben grundsätzlich unzulässig. Es gibt aber leider auch Ausnahmeregelungen.

Die Entwicklung und der Schutz von Natura 2000 ist noch unzureichend. Es mangelt an der Umsetzung der nötigen Maßnahmen, an der Verbindlichkeit des Schutzes, an der Einhaltung des Verschlechterungsverbotes und einem umfassend wirksamen Schutz vor Eingriffen. Zu viele Ausnahmen werden zugelassen. Der BN als Anwalt der Natur tritt für die nötigen Verbesserungen ein, wenn es sein muss auch vor Gericht.

Wandern und Radeln in bayerischen Natura-2000-Gebieten

Der BUND Naturschutz hat Wander- und Radtouren-Führer für die bayerischen Natura-2000-Gebiete erstellt. Sie zeigen die ganze Vielfalt und den Reichtum von Bayerns Natur. Teil 1 führt in die Alpen und ins Alpenvorland, Teil 2 ins Münchner Umland mit seinen Flüssen, Wäldern und Niedermooren und Teil 3 ins Allgäu. Außerdem hat der BN einen Film zu den Natura-2000-Gebieten in Bayern erstellt (43 Min.). Sie können ihn beim BN-Service bestellen oder bei Ihrer Kreisgruppe ausleihen. Gefördert wurden diese Projekte durch den Bayerischen Naturschutzfonds mit Mitteln der Glücksspirale.