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Was das Landesentwicklungsprogramm Bayern für Umwelt- und Naturschutz bedeutet

Seit 1. Juni 2023 gilt die aktuelle Fortschreibung des bayerischen Landesentwicklungsprogramms. Damit sollen die Weichen für Raum- und Landesplanung gestellt werden, um den Freistaat zukunftsfähig zu machen. Doch die Ziele bleiben vage, eine sektorübergreifende Strategie, die Zielkonflikte etwa bei Flächenverbrauch oder Klimaschutz berücksichtigt, fehlt nach Ansicht des BUND Naturschutz in Bayern e. V. Mit der Initiative „Wege zum besseren LEP“ wird eine völlige Neuauflage gefordert.

Zu den wichtigsten politischen Vorgaben hierzulande zählt das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP Bayern), oft auch Landesentwicklungsplan genannt. Diese Rechtsverordnung bildet die Grundlage für politische Entscheidungen, die Raumordnung und Entwicklung betreffen. Die aktuelle Fortschreibung des LEP gilt seit Juni 2023, vorausgegangen war ab 2021 ein Beteiligungsverfahren von zivilgesellschaftlichen Akteuren und Organisationen, darunter auch der BUND Naturschutz in Bayern e. V. (BN). Aus Sicht des BN und zahlreicher weiterer Kritiker aus Wissenschaft und Landesplanung genügt diese Fortschreibung den aktuellen Herausforderungen jedoch längst nicht mehr. Vielmehr bräuchte es einen völligen Neustart, wie ihn die Initiative „Wege zum besseren LEP“ seit langem fordert.

Es gibt den planerischen Ansatz des LEP seit über drei Jahrzehnten, doch in den letzten Jahren wurde von Experten zunehmend die Ungenauigkeit des Programms bemängelt. Dabei steht einiges auf dem Spiel, wird damit doch das in der Verfassung vorgegebene Ziel der „Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen“ verfolgt.

Wird es effizient genutzt, stellt das Landesentwicklungsprogramm damit ein sehr konkretes Instrument dar, um (umwelt-) politische Ziele „im Feld“ umzusetzen, etwa in Bezug auf:

  • Flächenverbrauch: z. B. Ausweisung von Bauland oder landwirtschaftlichen Flächen
  • Verkehr: Straßenbau und -sanierung / Bahnanbindung / Fluglärm
  • Gewässer: Grund- und Hochwasserschutz sowie Maßnahmen für Flüsse und Seen
  • Energie: Ausbau regenerativer Energiequellen
  • Klima: Schutz- und Anpassungsmaßnahmen der Städte und Kommunen
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (kurz: LEP) ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns.

(Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, StMWi)

Wichtige Chance vertan: Landesentwicklungsprogramm bleibt vage

Ende 2022 und damit wenige Monate vor den Landtagsdebatten zur Novelle forderte das Bündnis „Wege zum besseren LEP“ in einer gemeinsamen Stellungnahme ein völlig neues LEP. Denn auch wenn es einige Verbesserungen gäbe – beispielsweise wurden einige Ausnahmen vom Anbindegebot zurückgenommen –, sei der Entwurf nicht anspruchsvoll genug. Im Fokus stehen vor allem die folgenden Punkte:

  • Dem LEP fehlt der systemische Ansatz, zukunftsweisende Prinzipien (etwa Suffizienz) werden zwar angesprochen, sie münden aber nur unzureichend in konkrete Grundsätze und Ziele der Raumordnung.
  • Zum Verfassungsziel der bayernweit gleichwertigen Lebensverhältnisse wird nur die Teilhabegerechtigkeit berücksichtigt, es fehlen Vorgaben für flächendeckend attraktive Infrastrukturausstattung und hohe Angebotsstandards“ sowie „gleichwertige Umweltbedingungen“.
  • Das LEP ist weiterhin nach Sachbereichen bzw. Ressorts gegliedert, damit sind räumliche Strategien und Handlungskonzepte, die quer zu den Ressorts verlaufen, nicht möglich. Zielkonflikte und Flächenkonkurrenzen sind so schwieriger oder gar nicht zu bewältigen.
  • Es mangelt an Regelungsbereitschaft und Regelungstiefe: Trotz wachsender Herausforderungen – und dem Ruf nach Lösungen aus der Gesellschaft – bleibt das LEP hinter seinen Möglichkeiten zurück, verbindliche überörtliche Regelungen zu schaffen.
  • Im LEP fehlen vor allem an vielen Stellen konkrete Ziele, sowie deren Übersetzung auf die regionale bzw. kommunale Ebene. Beispiel Klimakrise: Es bräuchte eine Verknüpfung des LEP mit den Sektorzielen des Bayerischen Klimaschutzgesetzes. Beispiel Flächenschutz: Hier wären verbindliche Flächenbudgets für die Landkreise und Kommunen nötig.  
  • Konstruktive Vorschläge der Initiative (6-Punkte-Plan 2021, Offener Appell 2020) wurden von der Staatsregierung nicht aufgegriffen und berücksichtigt.