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BAYERISCHER VERWALTUNGSGERICHTSHOF ZEIGT ORTSUMGEHUNG SEUBERSDORF DIE ROTE KARTE

ORTSUMGEHUNG GERICHTLICH AUSGEBREMST

12.04.2016

Auf ganz unerwartete Weise hat vor wenigen Wochen der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) einer Klage des BUND Naturschutz (BN) zu einem eindrucksvollen Erfolg verholfen und politischen Tricksereien einen heftigen Rüffel erteilt.

Der BN hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss für eine östlich von Seubersdorf (Lkr. Neumarkt) geplante Ortsumfahrung der B8 geklagt, da trotz des vergleichsweise geringen Verkehrsaufkommens, des hohen Anteils an Ziel - und Quellverkehr und der schon heute nutzbaren Umfahrung über die benachbarte Autobahn diesem politischen Prestigeprojekt unersetzliche, dem Trinkwasserschutz dienende Waldflächen, ökologisch sensible Waldrandbereiche und attraktive Naherholungsflächen zum Opfer gefallen wären.
Dem Freistaat Bayern war daraufhin vom 8. Senat am obersten bayerischen Verwaltungsgericht in einem mehrseitigen Brief die fehlende Planrechtfertigung aufgezeigt worden. Zudem lägen nicht nur " gewichtige Gründe für eine Rechtswidrigkeitsfeststellung, sondern - ausnahmsweise - sogar für eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vor", so das Gericht wörtlich.

Hätte die Regierung der Oberpfalz daraufhin nicht ihren eigenen Planfeststellungsbeschluss aufgehoben, wäre dies sogar ohne mündliche Verhandlung durch den VGH erfolgt!

Den Neubau dieser Ortsumfahrung hatten etliche einflussreiche Politiker zusammen mit der Gemeinde über Jahre immer wieder forciert, obwohl ihn das Prüfamt des Bundes noch im März 2014 als nicht sachgerecht eingestuft hatte.
Dafür sollte sogar versucht werden, die bereits für Ende 2015 beschlossene Abstufung der B 8 im Bereich Seubersdorf durch Bundesminister Dobrindt auszusetzen, bis diese auch bei den unmittelbar Betroffenen höchst umstrittene Ortsumfahrung genehmigt und fertiggestellt gewesen wäre - ungeachtet der fehlenden Planrechtfertigung!

"Für ein politisches Prestigeprojekt hätten etliche Verfechter dieser neuen Straße sogar einen Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Verpflichtung zum Arten-, Biotop - und Landschaftsschutz akzeptiert" , unterstreicht Helmut Schultheiß, der Regionalreferent des BN.

Interessanterweise waren ganz offensichtlich weder die staatlichen Planer noch Seubersdorfs Bürgermeister Eduard Meier von der verkehrlichen Notwendigkeit und der Entlastungswirkung dieser Ortsumfahrung wirklich überzeugt.
Warum sonst, fragt sich Richard Mergner, der Landesbeauftragte des BN, ist in den Planunterlagen die innerörtliche Verkehrssituation derart verfälscht und überzogen dargestellt worden und hat Bürgermeister Meier in seinem öffentlichen Brief an den BN-Vorsitzenden Prof. Hubert Weiger als ersten Grund für den Bau der Ortsumfahrung die Sicherung der örtlichen Trinkwasserversorgung genannt?

Umso mehr begrüßt der BN die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses durch die Regierung der Oberpfalz als Akt der Vernunft. "Dadurch kann jetzt eine millionenschwere Fehlinvestitionen vermieden werden", freut sich Josef Guttenberger als Vorsitzender der BN - Kreisgruppe Neumarkt.

Der BN wird auch weiterhin die Entwicklung vor Ort sehr aufmerksam beobachten.
Sollten die Verfechter einer Ortsumfahrung für Seubersdorf nach der überfälligen Abstufung der B 8 zur Staatsstraße versuchen, dieses unsinnige Projekt zu reanimieren, wird der BN als Anwalt der Natur nicht tatenlos zusehen und die ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Wege zu nutzen wissen.

Für Rückfragen:

Helmut Schultheiß
BUND Naturschutz in Bayern e.V., Regionalreferent
Tel. 09123-99957-13, helmut.schultheiss@bund-naturschutz.de