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BUND Naturschutz sieht Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs zur "Neuen Gentechnik" als wichtigen Schritt für ein gentechnikfreies Bayern

Staatsregierung muss sich endlich für eine klare Kennzeichnung von Fleisch, Milch und Käse einsetzen

25.07.2018

Der Europäische Gerichtshof hat heute festgestellt, dass auch die sogenannten neuen Gentechnikverfahren Gentechnik sind und wie die bisherigen Verfahren reguliert werden müssen. Das Gericht hat klargestellt, dass mit deren Hilfe erzeugte Organismen nicht ungeprüft als großes Freilandexperiment in die Umwelt gelangen und den Verbrauchern untergejubelt werden dürfen.

"Der BUND Naturschutz (BN) freut sich, dass die neuen Gentechnikverfahren, die als vermeintliche Züchtung unter dem Deckmantel der Unbedenklichkeit von den Chemiekonzernen Bayer/Monsanto und Co, aber auch vom Bayerischen und Deutschen Bauernverband gefordert worden sind, vom Europäischen Gerichtshof der EU-Gentechnikregelung unterworfen werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, dass Bayern gentechnikfrei bleibt." so Richard Mergner, BN-Vorsitzender.

Weiter fordert der BN von Ministerpräsident Markus Söder und der Bayerischen Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, sich nun endlich auch für eine klare Kennzeichnung bei Fleisch, Milchprodukten und Eiern einzusetzen, wenn diese mit Hilfe gentechnisch veränderter Futtermittel erzeugt werden um auch hier die Wahlfreiheit der Konsumenten sicherzustellen.

"Der EuGH hat das Vorsorgeprinzip bestätigt und den Schutz der Umwelt und der Bürger sowie deren Wahlfreiheit über die Gewinninteressen von Konzernen wie Bayer/Monsanto gestellt. Mit seinem Urteil bestätigt Europas höchstes Gericht die Position von Umwelt- und Verbraucherschützern, unabhängigen Wissenschaftlern und gentechnikfrei wirtschaftenden Unternehmen." bekräftigt Martha Mertens, Sprecherin des Arbeitskreises Gentechnik.

Das Urteil rückt die Bestrebungen jener Wissenschaftler und Behörden zurecht, die die neue Gentechnik ungeprüft und ungekennzeichnet auf den Markt bringen wollten. Die EU-Kommission muss nun die Gentechnikunternehmen verpflichten, Nachweisverfahren zur Verfügung zu stellen, so dass die Wahlfreiheit von Verbrauchern, Züchtern, Bauern und Lebensmittelherstellern garantiert werden kann

Auch die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, dass sie bezüglich der neuen Gentechnik Wahlfreiheit garantiert; jetzt hat sie mit dem EuGH-Urteil Rückenwind, dies umgehend umzusetzen.

Für Rückfragen: Stefan Schäffer,
Persönlicher Referent von Richard Mergner, Telefon: 0911 81878-10,