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  • Flächenfraß und Flächenverbrauch

Flächenschutz in Bayern: das Problem Flächenverbrauch lösen

Der Flächenverbrauch ist im Alltag nicht so präsent wie etwa Müllvermeidung oder Energiesparlampen. Dabei betreffen die Folgen von Flächenfraß nicht nur ein gestörtes Landschaftsbild, sie reichen viel weiter: Natur und Artenvielfalt werden beeinträchtigt, Arbeits- und Einkaufswege verlängern sich, Lärm- und Luftbelastung nehmen zu. Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) zeigt, dass wirksamer Flächenschutz nicht nur der Natur hilft, sondern auch die Lebensqualität erhöht.

Über 10 Hektar unbebauter Fläche wurden in Bayern 2021 täglich „verbraucht“. Das entspricht einer Größe von etwa 15 Fußballfeldern nach FIFA-Standard. Rund 60 Prozent davon wurden für Siedlungszwecke genutzt, etwa 25 Prozent für Gewerbe- und Industrieflächen sowie gut zehn Prozent für Straßen- und Verkehrswege. Wohn- und Gewerbegebiete schießen wie Pilze aus dem Boden. Der Flächenfraß Bayern ist eines der größten regionalen Umweltprobleme unserer Zeit – und wird von vielen kaum wahrgenommen. Das bayerische Landschaftsbild ist allseits geschätzt, das wissen nicht nur die Bewohner, sondern auch die zahlreichen Touristen im Freistaat. Durch Landschaftszerschneidung gerät die Artenvielfalt weiter unter Druck, Tieren und Pflanzen fehlt nicht nur die Fläche selbst, sondern auch die Vernetzung der Lebensräume zum Austausch ihres Genpools. Und nicht zuletzt werden durch die Erschließung fruchtbare Bodenressourcen für immer vernichtet.

Flächenfraß kurz erklärt

Wird Boden land- oder forstwirtschaftlich genutzt, so spricht man nicht von einem „Verbrauch“. Anders bei Bauvorhaben und Versiegelung, hier gehen die Bodenfunktionen verloren – selbst nach Aufgabe von Straßen oder Gebäuden wird in den wenigsten Fällen rückgebaut oder reaktiviert: Von den gut zehn Hektar Boden, die in Bayern 2021 durchschnittlich jeden Tag „verbraucht“ wurden, wurden rund 60 Prozent für neuen Wohnraum, etwa ein Viertel für Gewerbeansiedlungen und knapp zehn Prozent für Verkehrswege verwendet. Beim Pro-Kopf-Verbrauch zeigen sich deutliche regionale Unterschiede: Im ländlichen Raum wird regelmäßig mehr Fläche verbraucht als in (ohnehin stark erschlossenen) städtischen Gebieten.

Werden Flächen versiegelt und verbaut, so ist dies auf zwei Ebenen problematisch: Die direkte Folge ist ein Verlust der natürlichen Funktion, an fruchtbarem Boden, Lebensraum für Pflanzen und Tiere und damit an Artenvielfalt. Zudem werden zusammenhängende Biotope gespalten und wird das Landschaftsbild gestört. Als indirekte Folge erhöht die sogenannte Zersiedelung das Verkehrsaufkommen mit allen negativen Konsequenzen durch Luft- und Lärmbelastung sowie für die Klimakrise. Arbeits- und Einkaufswege verlängern sich, das kostet die Menschen Zeit und Geld und schließlich Lebensqualität, wenn Infrastruktur und Gemeinschaftsleben aus den Ortskernen verschwinden.

Auf den Punkt gebracht: Bestandschutz und -modernisierung vor Neubau. Für das Gewerbe bedeutet dies Unterstützung für den Erhalt bestehender Standorte und innerörtliche Neubauten. Im Bereich Verkehr gelten die Stichworte Vermeidung und Verlagerung auf nachhaltigere Verkehrsmittel. Für das Wohnen gilt ein Mix aus Umdenken und „Down-Sizing“: Wer auf das Häuschen im Neubaugebiet verzichtet und auf weniger Raum im Ortskern lebt, gewinnt Lebensqualität durch kurze Wege, geringere Ausgaben für Mobilität und ein angenehmes Ortsklima.

Aktuell wird das Problem Flächenfraß von der Politik nicht konsequent angegangen, nötig wären unter anderem:

  • Festschreibung des Zielwertes des Flächenverbrauchs im Landesentwicklungsprogramm und Ausweisung von Eignungsgebieten im Regionalplan
  • Stärkung der Innenentwicklung von Kommunen und Flächenverträglichkeitsprüfung
  • Straßenneubauten vermeiden
  • gerechtere Verteilung von Gewerbesteueraufkommen
  • Landesplanung an das Umweltministerium zurückverlagern

Weitere und ausführliche Forderungen des BN finden Sie hier.

Im November 2017 wurde von der bayerischen Staatsregierung das sogenannte Anbindegebot im Landesentwicklungsplan gelockert: Gewerbegebiete können unter bestimmten Voraussetzungen nun auch ohne direkte Anbindung an eine Gemeinde genehmigt werden – das schafft neue Anreize zum Flächenverbrauch. Auf der anderen Seite ist auch der Politik das Problem bewusst, wurde bereits 2003 ein „Bündnis für Flächensparen“ ins Leben gerufen, bislang allerdings mit überschaubarem Erfolg.

Ziehen Sie (selbst-)kritisch Bilanz: Wie viele Flächen beanspruchen Sie durch Ihr Wohnen und Arbeiten, durch Verkehr und Freizeit? Wenn Sie einen Ortswechsel planen: Berücksichtigen Sie in Ihren Überlegungen auch neue Wege und den eventuell damit verbundenen zusätzlichen Flächenverbrauch. Kaufen Sie im Ortskern ein und nicht bei Online-Händlern oder im Einkaufspark. Setzen Sie sich bei Unterschriftenaktionen, Petitionen oder der Gemeindeverwaltung gegen die Ausweisung neuer Gewerbe- und Baugebiete ein.

  • Etwa 10,3 Hektar (ha) Fläche wurden in Bayern 2021 täglich verbraucht, das entspricht 103.000 Quadratmetern und rund 15 Fußballfeldern (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik 2022).
  • Bayern führt beim absoluten Flächenverbrauch im Ranking der Bundesländer. Beim Verbrauch pro Einwohner liegt Bayern mit 3 qm/EW p.a. nach Sachsen und Thüringen an dritter Stelle (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 2022).
  • Im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2018 – 2023 vereinbarten die bayerischen Regierungsparteien CSU und Freie Wähler: „Wir wollen den Flächenverbrauch im Freistaat deutlich und dauerhaft senken. Ein schonender Umgang mit der Fläche dient dem Schutz unserer Lebensgrundlagen und unserer Heimat. Wir bekennen uns zum Ziel der Bundesregierung, bis 2030 den Flächenverbrauch auf bundesweit unter 30 ha pro Tag zu reduzieren.“ Dies wurde auch in das Landesplanungsgesetz aufgenommen. Heruntergerechnet auf die Landesfläche dürfte Bayern demnach maximal 5 ha pro Tag verbrauchen, liegt mit den aktuellen 10,3 ha aber mehr als doppelt so hoch.
  • Zwischen 1980 und 2019 stieg die Einwohnerzahl Bayerns um ca. 20 Prozent, die Siedlungs- und Verkehrsflächen wurden jedoch um ca. 50 Prozent erweitert (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 2022).
  • Die durchschnittliche Pro-Kopf-Wohnfläche in Bayern stieg zwischen 1991 und 2021 von 37,5 qm auf 49 qm (Statistisches Bundesamt/Statista 2022).
  • Etwa 50 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche sind in Bayern versiegelt (Quelle: Flächensparoffensive Bayern). Hier kann kein Wasser mehr in den Boden gelangen. Die andere Hälfte ist zwar nicht versiegelt – etwa bei Frei- und Erholungsflächen –, doch auch sie ist der freien Landschaft entzogen.
  • Das Artensterben ist vielfach direkt auf den Verlust von Lebensräumen und damit auf Flächenverbrauch und Zersiedelung zurückzuführen.
  • Immer weniger Flächen werden in Bayern landwirtschaftlich oder für Energiepflanzenanbau genutzt, stattdessen nehmen Nahrungs- und Futtermittelimporte zu.
  • Ein gesundes „Biotop Boden“ erfüllt überlebenswichtige Funktionen: Für die Ernährung, als Nährstoffreservoir, Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Neutralisierung von Verunreinigungen und – ganz entscheidend – zur Filterung und Speicherung von Trinkwasser.
  • Extremwetterereignisse nehmen in Folge des Klimawandels zu, plötzliche Hochwasser sind auch auf versiegelte Böden zurückzuführen, die kein Wasser mehr aufnehmen und speichern können.
  • Landschaft und Erholungsraum sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der Tourismus ist für Bayern eine Leitökonomie – durch den Flächenverbrauch wird dieses Kapital aufs Spiel gesetzt. Das Tourismusland Nr. 1 in Deutschland zählt auch zu den führenden Ganzjahreszielen in Europa: 2019 gab es rund 100 Mio. Gästeübernachtungen, rund 30 Mrd. Euro geben Touristen hierzulande jährlich aus (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik 2022).
  • Pendeldistanzen von Wohnort zu Arbeitsplatz werden immer länger, zum Schaden von Natur und Menschen: zwischen 2000 und 2019 erhöhte sich die durchschnittliche Distanz in Deutschland um rund 100 Prozent von ca. acht auf 16,9 Kilometer. Allerdings stieg sie in den letzten zehn Jahren kaum noch (Quelle: Bundesagentur für Arbeit/Deutschlandatlas 2022).
  • Gewerbe- und Wohngebiete am Ortsrand führen vielerorts zur Verödung der Innenstädte und tragen zu Existenzproblemen des Einzelhandels bei.
„Es gehört zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, (...) kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.“ Bayerische Verfassung, Artikel 141

Nachhaltige Stadtentwicklung erhöht die Lebensqualität

Unter dem Flächenfraß leidet jedoch nicht nur die Natur, sondern auch der Mensch. Durch längere Wege zur Arbeit, zum Einkaufen oder sozialen Aktivitäten verbringen die Einwohner immer mehr Zeit im Auto oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Das kostet Geld und Lebenszeit – und es widerspricht den Herausforderungen, die Klimakrise und Energiewende an uns stellen.

Das Problem ist vielschichtig: Werden neue Flächen erschlossen, so folgen neue Straßen, Ortsumfahrungen, mehr (Auto-)Verkehr – das Gegenteil einer Mobilitätswende. Ob Wohn- oder Gewerbegebiet am Ortsrand: Innenstädte veröden, die durch den Onlinehandel bereits geschwächten Einzelhändler sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Eine nachhaltige Stadtentwicklung hingegen setzt auf Leben im Ortskern. Sanierung statt Neubau und eventuelle Nachverdichtung schonen in jeder Hinsicht Ressourcen. Mit Ausnahme weniger Ballungsräume, in denen sich die Bevölkerungszahl effektiv erhöht, steigen die Einwohnerzahlen regelmäßig nur moderat, das gilt auch für ihre prognostizierte Entwicklung. Trotzdem ist der Flächenverbrauch in Bayern insbesondere ein Problem des ländlichen Raums, obwohl auch Bürgermeistern und Gemeinderäten bekannt sein dürfte, dass neue Erschließungsmaßnahmen teurer sind als Erhalt und Modernisierung des Bestands.

Staatsregierung steuert in die falsche Richtung

Im November 2017 wurde der bayerische Landesentwicklungsplan (LEP) geändert und dem Flächenverbrauch eine weitere Tür geöffnet. Die Staatsregierung weichte das sogenannte Anbindegebot für Gewerbegebiete auf: War zuvor vorgeschrieben, dass Gewerbegebiete an Siedlungsgebiete angeschlossen sein mussten, genügt heute das Vorhandensein einer Autobahnabfahrt, einer vierspurigen Bundesstraße oder eines Bahnanschlusses. Im selben Jahr wurde der § 13b ins Baugesetzbuch (BauGB) neu eingeführt, wenn auch als befristet geltende Ausnahme. Dieser Paragraf ermöglichte Wohnsiedlungserweiterungen in den Außenbereichen im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung und Ausgleichsflächen.

Obwohl sich die Staatsregierung zur „Bewahrung der Heimat“ bekennt, geht der Flächenverbrauch weiter. Klare Vorgaben zur Begrenzung fehlen, freiwillige Absichtserklärungen funktionieren nicht. Die Verantwortlichen setzen weiter auf eine überholte Wachstumsstrategie, dabei gibt es zahlreiche Argumente und Positivbeispiele, die zeigen, dass Wirtschaftlichkeit vom Verbrauch der Ressource Boden abgekoppelt werden kann. Diese Entwicklung sollte durch staatliche Förderung gestärkt und nicht torpediert werden. Die Instrumente heißen:

  • klare Obergrenze beziehungsweise Flächenverbrauchshöchstgrenze als Vorgabe für Kommunen und Behörden
  • Bedarfsnachweis bei Neuausweisung
  • Abschaffung der Pendlerpauschale

In Städten, Gemeinden und Landkreisen hingegen wird das Thema sehr unterschiedlich angegangen: Während die einen mit niedrigen Grundstückspreisen um Unternehmen oder Einwohner konkurrieren, haben andere die Vorteile vom Erhalt lebendiger Ortskerne und intaktem Landschaftsbild erkannt: Diese Alternativen sind mindestens auf längere Sicht günstiger, erhöhen die Lebensqualität und berücksichtigen die Prognosen zu Demografie und digitalem Wandel – sie sind nachhaltig.

Hat sich der Flächenverbrauch von 2013 bis 2016 halbiert? Was sich auf dem Papier positiv darstellt, basiert auf einer neuen Berechnungsmethode: Ab 2015 wurde die Erhebungsgrundlage von der Systematik der Automatisierten Liegenschaftsbücher (ALB) auf das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) umgestellt, und der Katalog der Nutzungsarten verändert. Flächen, die zuvor zu „Siedlungs- und Verkehrsflächen“ gerechnet wurden, werden nun anderen Kategorien zugeordnet. So fallen etwa gewidmete, aber noch unbebaute Flächen, nicht mehr ins Gewicht, bis sie tatsächlich in Anspruch genommen werden. Die Berechnung des Flächenverbrauchs in Bayern ist immer wieder Thema für Debatten. Der direkte Vergleich der zwei Berechnungsmethoden zeigt aber, dass sich seit 2001 kaum etwas geändert hat. Pendelte der nach ALB ermittelte Verbrauch um 18 ha/Tag und zeigte keine Verringerung (Durchschnittswert 2001 – 2013: 17,8 ha/Tag), so pendelt der Verbrauch nach ALKIS um 11 ha/Tag (Durchschnittswert 2013 – 2021: 11,16 ha/Tag), wobei auch hier keine kontinuierliche Reduzierung festzustellen ist. Der niedrige Wert von 9,8 ha/Tag im Jahr 2016 zeigt noch keine Trendwende an. Überspitzt ausgedrückt kann man sagen: „Die anderen 15 Bundesländer reduzieren ihren Verbrauch, Bayern ändert die Statistik.“



Ihre Ansprechpartner für das Thema Flächenschutz

Tom Konopka
Tel. 09 11 / 8 18 78 14
mittelfranken@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
Landesfachgeschäftsstelle Nürnberg
Bauernfeindstraße 23
90471 Nürnberg

Rita Rott
Tel. 089 / 54 83 01 16
niederbayern@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
Landesfachgeschäftsstelle München
Pettenkoferstraße 10a
80336 München

Altötting, Bad Tölz - Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Eichstätt, Garmisch-Partenkirchen, Ingolstadt, Miesbach, Mühldorf am Inn, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a.d. Ilm, Rosenheim, Traunstein, Weilheim-Schongau

Annemarie Räder
Tel. 089 / 54 83 01 16
oberbayern@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
Landesfachgeschäftsstelle München
Pettenkoferstraße 10a
80336 München


Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München - Stadt und Landkreis, Starnberg

Julika Schreiber
Tel. 089 / 54 83 01 16
oberbayern@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
Landesfachgeschäftsstelle München
Pettenkoferstraße 10a
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Jonas Kaufmann
Tel. 01 60 / 7 75 18 31
oberfranken@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
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Bauernfeindstraße 23
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Reinhard Scheuerlein
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oberpfalz@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
Landesfachgeschäftsstelle Nürnberg
Bauernfeindstraße 23
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Thomas Frey
Tel. 089 / 54 82 98 65
schwaben@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
Landesfachgeschäftsstelle München
Pettenkoferstraße 10a
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Steffen Jodl
Tel. 09 11 / 8 18 78 25
unterfranken@bund-naturschutz.de 

BUND Naturschutz in Bayern
Landesfachgeschäftsstelle Nürnberg
Bauernfeindstraße 23
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