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Die Wohnung und ihre Umgebung

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Ist es Kommunen erlaubt, Funkwasserzähler in Haushalte zu zwingen?
Dem BN und weiteren Initiativen* und Bürgern gelang es, den Zwang zu funkenden Wasserzählern wenigstens zu entschärfen

*zum Beispiel:
Diagnose Funk,
Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch und Demokratie,
Weiße Zone Rhön

Zwang zu Funk-Wasserzählern geplant
Die Digitalisierung drängt immer mehr in unsere Haushalte. Und so werden in unsere Wohnungen und Häuser zunehmend sogenannte „smarte = intelligente“ Zähler und Messsysteme für Wasser, Strom und Gas eingebaut.
Wenn Versorger die neuen Wasserzähler einbauen, werben sie mit Bezeichnungen wie „bleifreie, digitale, smarte, intelligente Wasserzähler“, „neue Ultraschallwasserzähler“ und ködern die Verbraucher*innen damit, dass selbst zur Erfassung der Daten niemand zu Hause sein muss. Das klingt modern. Doch sie verraten nicht, dass diese Geräte ständig in kurzen Abständen im eigenen Haus gepulste Hochfrequenzstrahlung aussenden, und dass diese Signale auch außerhalb des Hauses zu empfangen sind.
Auch bisher war es nicht nötig, zuhause zu sein. Man konnte den Versorger über die Verbrauchsdaten per Telefon oder Email zu informieren.

Betroffene Bürger haben sich gewehrt
Sie wollten keinen Funk im Haus und nicht zum „gläsernen Bürger" gemacht werden.
Daher gelang es einigen Bürgern, die rechtzeitig merkten, was ihnen eingebaut werden sollte, den Austausch zu verhindern oder wieder mechanische Zähler zu bekommen. Daher protestierten sie beim Wasserversorger und beim Bayrischen Landesbeauftragten für den Datenschutz Prof. Petri, weil die Kommunen ohne ausreichende rechtliche Grundlage die Funkzähler eingebaut hatten.
Deswegen begannen nun mehrere Umweltverbände darüber aufzuklären, damit Verbraucher*innen überhaupt verstehen konnten, was hier im Gange war.
Das passte nun allerdings dem Bayrischen Gemeindetag nicht. Er wollte selbst in der Neufassung der Bayrischen Gemeindeordung keinerlei Widerspruchsrecht.

Der bayerische Datenschützer, Prof. Dr. Petri fand klare Worte
Der Zählereinbau und -betrieb sei ein Eingriff in die vom Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung und in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Dass es also ein Widerspruchsrecht geben muss, nannte er „verfassungsrechtlich zwingend.“

Ein Dorado für Hacker und Einbrecher
Einmal im Jahr wurde bisher der Verbrauch abgelesen. Nun sollen alle 10 bis 16 Sekunden, vielleicht zukünftig auch öfter, diese „intelligenten“ Zähler unsere Verbrauchsdaten „auf die Straße“ funken und zwar tagein tagaus. Dies sind „personenbezogene Daten“ die niemanden etwas angehen: wie oft wird in einer Wohnung geduscht, gebadet, Wäsche gewaschen, ...?
Auch ein geübter Hacker hat dann keine Probleme, aus den Daten zu schließen – weil kein Wasser verbraucht wird – ob jemand verreist ist und wo sich daher ein Einbruch lohnen könnte.
Für die Abrechnung würde es wie immer vollkommen ausreichen, einmal im Jahr die Daten weiterzugeben.

Verschlüsselung der Daten?
Zwar versichern die Hersteller der Zähler, die Daten würden verschlüsselt. Das mag für den Augenblick stimmen, doch wenn es um Entschlüsselung geht, wird es sich um ein "Wettrüsten" handeln und es ist nur eine Frage von kurzer Zeit, wann diese Daten entschlüsselt sind.
Das sieht auch Prof. Petri so: "Eine technische Herausforderung ist es aber durchaus, beispielsweise die Sicherheit eines Zählers bezüglich der Verschlüsselung über seine gesamte Lebensdauer sicherzustellen."

Kein Schutz mehr vor Funk in der eigenen Wohnung?
Diese Funkzähler sind aber auch für Menschen mehr als riskant, die aus gesundheitlichen Gründen, zur Vorsorge, oder weil sie elektrosensibel sind (siehe Funkstrahlung fühlen?) – Funkanwendungen aus ihrem Haus heraushalten wollen, oder die sogar mit großem finanziellen Aufwand ihre Wohnräume gegen Hochfrequenzstrahlung abgeschirmt haben.
Doch hier tut sich die Politik leicht. Es wird behauptet, dass es keinen Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und Elektrosensibilität gäbe.

Der BUND Naturschutz Bayern hat protestiert
Zwar ist auch für den BN der Datenschutz sehr wichtig, Vorrang hat jedoch der vorsorgende Gesundheitsschutz. Wer sich der Risiken der Funkanwendungen bewusst ist und entsprechend vernünftig damit umgeht, darf nicht durch die Hintertür dazu gezwungen werden, einen ständig funkenden Zähler in seinem Haus zu dulden. Ob Funk ins eigene Zuhause eingebaut werden soll oder nicht, ist vom Verbraucher selbst zu entscheiden und nicht von der öffentlichen Hand!
Daher hat der BN am 6. November beim Bayerischen Innenministerium eine Stellungnahme zu der geplanten Gesetzesänderung abgegeben.
Und hat nochmals, am 22. Januar 2018 – unmittelbar vor der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 25. Januar – die bayrischen Fraktionsvorsitzenden angeschrieben.
Am 25. Mai endlich erreichte den BUND Naturschutz eine Antwort des CSU-Fraktionsvorsitzenden Thomas Kreuzer.
Inzwischen war am 26. April das Gesetz beschlossen worden.

Kleiner Erfolg
Die Proteste von BN und den vielen weiteren Initiativen und Bürgern hatten immerhin bewirkt, dass nun die Kommunen/Wasserversorger verpflichtet sind, die Wohnungsinhaber über den Plan, einen Funkwasserzähler einzubauen, spätestens drei Wochen vorher zu informieren. Dann bleiben allerdings nur zwei Wochen Zeit, gegen den Funk Widerspruch einzulegen.

Weiterhin Grundrechtsverletzung!
Ist in einem Haus/einer Wohnung bereits ein Funkwasserzähler eingebaut, so kann sich nach der nun geänderten Gemeineordnung der neue Eigentümer oder Mieter nicht mehr dagegen wehren. Wenn aber nach Art. 13 des Grundgesetzes  die "Unverletzlichkeit der Wohnung" garantiert ist, dann darf dem Voreigentümer oder Vormieter das Recht nicht zugestanden werden, über das Grundrecht des Nachfolgers zu entscheiden!

Weitere Protest ist dringend notwendig!
Es muss verhindert werden, dass weitere funkende Messeinrichtungen in Haushalte hineingezwungen werden können!
Besonders war es wichtig, zunächst zu verhindern, dass dieses Gesetz ohne jegliches Widerspruchsrecht im Bayrischen Landtag durchgewunken wurde.

Es geht ausschließlich um unser Recht, selbst zu bestimmen, ob wir Zähler und Messsysteme, die womöglich gesundheitsschädlich funken und sensible Daten in die Welt senden, in den eigenen vier Wänden haben wollen oder nicht.

Zwar wäre die Datenübertragung auch mit den normalen, in den Wohnungen verlegten Stromleitungen möglich (PLC - Powerline Communication), aber damit käme es dann zu Abstrahlungen aus allen Leitungen dort und den angeschlossenen Geräten.

Es geht auch anders!
Grundsätzlich können sogenannte intelligente Zähler z.B. für Strom und Gas auch kabelgebunden arbeiten, z.B. mit Glasfaser, also einer gesünderen Alternative, die nicht strahlt.

Es gilt, das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung wieder einzufordern!

Wer sich noch ausführlicher über die Funkwasserzähler informieren möchte:
Unser Partner Diagnose:Funk hat hier noch mehr Fakten aufgeführt.

Auch in einer Presseerklärung vom 25.5.2018 fand Diagnose:Funk klare Worte.