Was interessiert Sie besonders?

Zur Startseite

Eichhörnchen beobachten und melden

Themen

  • Übersicht
  • Klimawandel Bayern

Tiere und Pflanzen

Wassercent Bayern: Entnahmeentgelt effizienter machen!

2026 hat die Bayerische Staatsregierung ein Wasserentnahmeentgelt eingeführt, den sogenannten Wassercent. Ab 1. Juli kosten Grundwasserentnahmen 10 Cent je Kubikmeter, allerdings beinhaltet das Gesetz viele Ausnahmen. Der BUND Naturschutz begrüßt den Schritt um zu einem sorgsameren Umgang mit Wasser anzuhalten, fordert aber deutliche Änderungen am Gesetz, um die Anreize zum Wassersparen bei allen Nutzergruppen zu erhöhen. 

Verschwendung von Ressourcen stoppen

Der Wassercent motiviert zum Wassersparen, mit den Einnahmen sollen Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Bewirtschaftung finanziert werden. Private Haushalte werden kaum belastet, Regenwasser für die Gartenbewässerung darf in jedem Fall weiter verwendet werden.

Wasserentnahmeentgelt hat Lücken

Die aktuelle Regelung bezieht sich nur auf die Entnahme von Grundwasser, es gibt eine Reihe von Ausnahmen, etwa bei der Nutzung für Wasserkraft oder zur Kühlung von Industrieanlagen. Außerdem fehlt eine Vorgabe, die tatsächlich entnommene Menge mit einem Zähler zu messen.

Verbesserungen gefordert

Für den BN ist das derzeitige Gesetz nur ein erster Schritt, er macht Vorschläge, wie der Wassercent deutlich höhere Anreize zum Wassersparen schaffen kann. Damit würden zugleich höhere Beträge erwirtschaftet, um Wasserressourcen besser zu schützen.

Die Neubildungsraten von Grundwasser sinken auch in Bayern, in manchen Regionen tritt bereits Wassermangel auf. 

  • Die Nutzung von Wasser hat nun endlich einen Preis bekommen, damit sorgsamer mit Wasser umgegangen wird. 
  • Mit den Einnahmen gibt es eine Möglichkeit, Grund- und Oberflächenwasser nachhaltig zu schützen.
  • Aus Sicht des BUND Naturschutz (BN) ist die aktuelle Regelung nur ein erster Schritt, es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die das Wasserentnahmeentgelt (Bayerisches Wassergesetz (BayWG), Art. 78-81) deutlich effizienter machen würden.
Aktuelles Gesetz zum Wasserentnahmeentgelt (2026)Forderungen des BUND Naturschutz
Freibetrag von 5.000 Kubikmetern Grundwasser jährlich je EntgeltpflichtigemFreibetrag von maximal 100 Kubikmetern Grundwasser jährlich
Keine Gebühren für die Wasserentnahme aus OberflächengewässernEntnahme aus Oberflächengewässern ist nur beim einfachen Schöpfen mit Gefäßen gebührenfrei
Die Höhe des Entgelts ist zunächst fix, sie kann nur durch Novellierung des Gesetzes geändert werden. Es gibt keinen Automatismus für steigende Gebühren.In manchen Bereichen (z.B. Wasserkraftnutzung, Tiefengrundwasser) steigt das Entgelt schrittweise an, damit eine Lenkungswirkung entfaltet wird.
Es gibt keine gesetzliche Messverpflichtung, es gilt entweder die Menge, die im Wasserentnahmebescheid festgelegt ist oder die Menge, die vom Entgeltpflichtigen mitgeteilt wird (Vertrauensbasis): Kontrollen soll es nicht geben. Der Einbau digitaler Wasseruhren je Entnahmestelle ist Pflicht, er trägt zusammen mit Kontrollen zur Transparenz bei. Außerdem helfen die genauen und vollständigen Datensätze der öffentlichen Verwaltung beim Management der Wasserressourcen.
Die zahlreichen Ausnahmen umfassen auch Anwendungen wie die Kühlung in der Industrie, oder die Wasserkraft.Ausnahmen werden eingeschränkt, so dass diese einen wesentlichen Teil der Wassernutzung und des Verbrauchs umfassen.

Bayerischen Wassercent verbessern: BN-Vorschläge

Im Fokus steht für den BN eine gerechte Regelung mit messbaren und zugleich berechenbaren Folgen. Dazu sind die folgenden Grundsätze maßgeblich:

  • Gültigkeit für alle Wasserentnahmen (mit wenigen Ausnahmen, siehe unten)
  • Verursacherprinzip: Wer Wasser nutzt, muss dafür zahlen.
  • Lenkungswirkung: Durch sukzessive Steigerung bei bestimmten Nutzungen sollen etwa Entnahmen verringert (Tiefengrundwasser) und Effizienz gesteigert (bei Kühlwasser- und Wärmenutzung) sowie Innovation und Investition angestoßen werden (Anpassung veralteter Wasserkraftanlagen).
  • Zweckbindung der Einnahmen für Gewässer-, Wasserschutz- sowie Wassersparmaßnahmen
  • Zuverlässige Kontrolle durch automatisierte Überwachung aller Wasserentnahmen

Wasserentnahmeentgelte Bayern anpassen

Der Wassercent soll für möglichst alle Nutzer gelten, Ausnahmen beziehungsweise Befreiungen sollten sich auf möglichst wenige Fälle beschränken. Dazu gehören beispielsweise Naturschutz- oder Löschzwecke, die Grundwasseranreicherung oder -reinigung, oder eine naturnahe Teichwirtschaft. Bis zu 100 Kubikmeter Grundwasser pro Jahr und Entgeltpflichtigem können ebenfalls ausgenommen sein, ebenso wie das Schöpfen mit Gefäßen aus Oberflächengewässern.

Für die entgeltpflichtige Nutzung schlägt der BN folgende Kosten vor:

  • Grundwasser und Oberflächenwasser: 0,07 Euro pro Kubikmeter
  • Tiefengrundwasser: 0,10 Euro pro Kubikmeter (privatwirtschaftliche Unternehmen: 1,00 Euro pro Kubikmeter)
  • Wasserentnahme mit Wiedereinleitung (unter anderem Kühlung, Teichwirtschaft): 0,01 Euro pro Kubikmeter
  • Wasserkraftnutzung: 0,0001 Euro pro Kubikmeter

Um die Anreize zum Wassersparen zu maximieren, ist für den BN zudem die Steigerung des Wassercents entscheidend, je Nutzungsart nach drei bis fünf Jahren. So würden beispielsweise die Kosten für die Entnahme von Tiefengrundwasser von 0,10 Euro pro Kubikmeter Wasser ab 2030 auf 0,13 Euro, und ab 2035 auf 0,16 Euro erhöht werden. Details zu Entgelten und Steigerungsschritten finden sich in der detaillierten BN-Position.

Erwartete Auswirkungen des Wassercents in Bayern

Der BN hat die Kosten des Wassercents und somit die möglichen Einnahmen hochgerechnet. Da die tatsächlichen Entnahmemengen mancher Nutzer bislang nicht festgehalten werden beziehungsweise dem BN nicht vorliegen, ist von weiteren Einnahmen auszugehen. Die durchschnittliche Entnahme privater Haushalte etwa ist konkret über den Wasserzähler beziehungsweise die Wasserwerke zu ermitteln. Würden die Vorschläge des BN umgesetzt, so kämen auf einen 4-Personen-Haushalt jährliche Mehrkosten von etwa 15 Euro aufgrund des Wassercents zu.

Die Einnahmen für den Freistaat Bayern beliefen sich beim BN-Vorschlag auf rund

  • 63 Mio. Euro/Jahr im Bereich öffentlicher Wasserversorgung (= Trinkwasserversorgung), sowie
  • 46 Mio. Euro/Jahr im Bereich nichtöffentlicher Wasserversorgung (insbesondere Industrie, Landwirtschaft, Bergbau). Würde die Kühlwassernutzung ebenfalls mit 0,07 Euro pro Kubikmeter angesetzt, so läge der Wert bei etwa 190 Mio. Euro/Jahr.
  • Bei Wasserkraft und Großwärmepumpen fehlen hingegen Nutzungsdaten oder sie liegen dem BN nicht vor.

Für den BN ist entscheidend, dass die Einnahmen zweckgebunden für Maßnahmen der Gewässerökologie verwendet werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Erhalt und Schutz wasserabhängiger Ökosysteme,
  • Sanierungsmaßnahmen von Grundwasservorkommen,
  • Schutzmaßnahmen für Oberflächengewässer und Grundwasser, sowie
  • Maßnahmen der Sicherung von lokaler Wasserversorgung (siehe auch Trinkwasser).

Projekte sollten vorrangig in den Bereichen unterstützt werden, in denen die Entnahme tatsächlich stattfindet. Für Maßnahmen im Bereich der Beseitigung von Abwasser sollen hingegen keine Mitel des Wasserentnahmeentgeltes verwendet werden: Hier sind vorrangig Fördermittel nach den Förderrichtlinien für wasserwirtschaftliche Vorhaben sowie Mittel der Abwasserabgabe zu verwenden.


Position des BUND Naturschutz Bayern e. V. zur Umsetzung eines Wasserentnahmeentgeltes

Inklusive Vorschlag für Gesetzentwurf Wassercent Bayern! (Stand 2024)