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Naturskandal im Rappenalptal: Wildbach in Schutzgebiet zerstört

Es ist einer der schlimmsten Naturskandale der letzten Jahre: Im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen wurde der naturnahe Rappenalpbach durch Bauarbeiten zerstört. Der einstige Wildbach ist einem ausgebaggerten Kanal gewichen. Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln. Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Naturfrevel im Rappenalptal.

Der Rappenalpbach war einer der wenigen noch verbliebenen Wildbäche Bayerns, der intakt und in ökologisch sehr gutem Zustand war – ein seltener und besonders wertvoller Naturschatz. Früher floss er verzweigt in Schleifen durch das Rappenalptal, jetzt zwängt er sich durch einen schmalen, kanalisierten Lauf, die Uferbereiche wurden rigoros eingeebnet. Damit wurde der Wildbach durch nicht genehmigte und gesetzeswidrige Baggerarbeiten auf rund 1,5 Kilometern zerstört. Auch unterhalb des Gebiets sind die Auswirkungen auf den Rappenalpbach drastisch.

Aufgedeckt hat den Naturfrevel der BUND Naturschutz. Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung im Oktober 2022 hat unsere Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu die Zerstörung im Rappenalptal dokumentiert und den zuständigen Behörden gemeldet. Mitte November 2022 haben wir es öffentlich gemacht. Seither ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei.

Zuletzt, im Juli 2023, trafen sich die Alpgenossenschaft und der Freistaat Bayern, der auf lokaler Ebene vom Landratsamt vertreten wird, vor Gericht wieder, um zu klären, wer die Kosten für die Sanierung des Rappenalpbachs zu tragen hat. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Augsburg endete mit einen Vergleich, den die Streitparteien schließen: Die Genossenschaft und Freistaat teilen sich die Kosten auf. Weitere Ermittlungen zur Verantwortlichkeit und eventuellen strafrechtlichen Folgen laufen noch.


Was ist der aktuelle Stand der Aufarbeitung?

Im Zentrum stehen die Fragen, warum der Bach zerstört wurde und wer dafür verantwortlich ist. Die Ermittlungen und Verfahren dazu laufen aktuell.

Die Alpweiden neben dem Rappenalpbach wurden nach starken Niederschlägen im August 2022 zum Teil mit Gestein und Kies überspült. Landratsamt und lokale Alpgenossenschaft weisen sich seither gegenseitig die Verantwortung für die darauf folgende Zerstörung zu. Nach Aussage des Landratsamtes hat die Untere Naturschutzbehörde der Alpgenossenschaft erlaubt, den Kies „durch punktuelle Maßnahmen an vier kurzen Abschnitten des Bachlaufs“ zu beseitigen. Diese Gewässerunterhaltungsmaßnahmen seien im Detail bei einer Ortsbesichtigung besprochen worden.

Die Alpgenossenschaft beruft sich auf einen an sie adressierten Aktenvermerk eines Behördenmitarbeiters, in dem die Modellierung des Flussbettes mit einem Bagger als „naturschutzfachlich wünschenswert“ eingeschätzt werde und die Arbeiten beginnen dürften. Die Genossenschaft ging daher ihren Angaben zufolge von einer Genehmigung der Herstellung eines Trapezprofils auf einer Länge von 1,6 Kilometern aus.

Das Verwaltungsgericht Augsburg und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München haben die Arbeiten als formal illegal bezeichnet, da es sich um einen planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbau handelt. Das Verwaltungsgericht Augsburg erklärte am 6. Dezember 2022, der Aktenvermerk rechtfertige die Bauarbeiten nicht. Der Verwaltungsgerichtshof in München hingegen kam am 18. Januar 2023 zur Einschätzung, die Alpgenossenschaft habe den Vermerk durchaus als Genehmigung der Bauarbeiten interpretieren können. Jedoch sei der Mitarbeiter des Landratsamtes nicht zuständig gewesen. Eine Genehmigung dafür hätte nur die zuständige Untere Wasserrechtsbehörde erteilen können.

Die Anteile der Verantwortlichkeit der Alpgenossenschaft und des Landratsamtes können wir bis heute nicht beurteilen. Sie ist weiter Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Fakt ist lediglich, dass in der bekannten Aktennotiz des Landratsamtes, die von der Alpgenossenschaft als Pauschalgenehmigung für den illegalen Gewässerausbau gesehen wird, von einer Sohleintiefung auf teilweise über 2,5 Metern nichts steht.

Nach unserer Einschätzung hätte die Alpgenossenschaft so oder so wissen müssen, dass die durchgeführten Arbeiten einen illegalen Gewässerausbau darstellen und den Charakter von Unterhaltsmaßnahmen sprengen. Zudem wäre nach Ansicht des BUND Naturschutz eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und ein naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren notwendig gewesen. 

Wir vermuten, die Älpler wollten die Gelegenheit offenbar nutzen und die Fläche für ihre Wiesen durch die Kanalisierung des Baches und die Einplanierung der Ufer vergrößern. Die meisten Wiesen entlang des Bachs werden so intensiv bewirtschaftet, dass sie nicht als Biotop kartiert sind.

Die Frage der Verantwortung für die Zerstörungen wird derzeit noch geklärt. Die diesbezüglichen strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kempten wegen eines Verstoßes gegen deutsches und europäisches Naturschutzrecht laufen. Den Tätern drohen je nach Schwere Bußgelder bis zu 50 000 Euro und sogar Haftstrafen von bis zu zehn Jahren.

Video: Ein sichtlich schockierter Richard Mergner (BN-Landesvorsitzender) steht im zerstörten Bett des Rappenalpbachs. Er macht klar, dass der BUND Naturschutz für eine Renaturierung des Rappenalpbachs und gegen eine weitere Zerstörung durch das einige Kilometer flussabwärts geplante Wasserkraftwerk kämpft.

In einem gesonderten Verfahren ging es darum, wie der Naturfrevel möglichst schnell beseitigt werden kann und wer die Kosten dafür trägt. Da sich die Alpgenossenschaft und das Landratsamt Oberallgäu gegenseitig die Verantwortung für die Zerstörungen zuweisen, trafen sich die Genossenschaft und der Freistaat Bayern, der auf lokaler Ebene vom Landratsamt vertreten wird, vor Gericht wieder. Am 18. Juli 2023 schlossen die Streitparteien vor dem Verwaltungsgericht Augsburg einen Vergleich: Genossenschaft und Freistaat teilen sich die Kosten auf.

Grundsätzlich sehen wir den Vergleich positiv, da er einen schnellen Start der Sanierung ermöglicht. Wir kennen allerdings den Umfang der Pläne noch nicht. Zentral ist für uns, dass dem Rappenalpbach künftig mehr Platz als bisher gegeben wird. Damit würde es einen Ausgleich für die Zerstörungen geben. Außerdem würde der Bach die Alpflächen bei einem Unwetter nicht mehr im gleichen Maße wie bisher mit Geröll zuschütten – was der Anlass für die Baggerarbeiten im letzten Jahr war. Wir werden den Vergleich und die Planung der Sanierungsarbeiten prüfen, um gegebenenfalls weitere Schritte zu unternehmen.

Einen Minimalkonsens zwischen Genossenschaft und Freistaat bei der Sanierung werden wir nicht akzeptieren. Als konstruktiven Vorschlag hat der BUND Naturschutz ein eigenes Sanierungskonzept (PDF) erarbeitet. 


Wasserkraftwerk am noch unberührten Abschnitt geplant

Der Umweltfrevel am Rappenalpbach im Allgäu geht weiter: Anfang Februar 2023 sind Pläne für ein Wasserkraftwerk bekanntgeworden.

Nachdem wir im Herbst 2022 die Zerstörung am Oberlauf des Rappenalpbachs aufgedeckt haben, will nun ein privater Investor ein Wasserkraftwerk am unberührten Unterlauf des Rappenalpbachs und dem anschließenden Gebirgsbach Stillach bauen. Schon vor Jahren war ein Wasserkraftwerk in diesem Bereich geplant und dann wieder verworfen worden, nachdem wir erheblichen Widerstand geleistet hatten.

Die Wildbäche Rappenalpbach und Stillach sowie Trettach und Ostrach gehören zu den Iller-Quellbächen. Sie sind eines von nur noch zwei Gewässersystemen in Bayern, die die Wasserrahmenrichtlinie mit einem sehr guten ökologischen Zustand bewertet hat. Unter anderem, weil wir uns seit Jahren intensiv für die natürliche Erhaltung der Iller-Quellbäche einsetzen.

Deswegen hat uns die Nachricht über den erneuten Versuch, an Rappenalpbach und Stillach ein Wasserkraftwerk zu errichten, entsetzt – und wachsam gemacht.

Um Fälle wie im Rappenalptal künftig zu verhindern, erarbeiten wir ein Vorsorgekonzept, das einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des FFH-Managementplans in den Allgäuer Hochalpen leisten könnte, mit dem Ziel die letzten naturnahen Gebirgsbäche zu erhalten.

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Wie geht es jetzt weiter?

Die Zerstörung des Rappenalpenbachs stellt einen Schaden nach Umweltschadengesetz dar. Daher muss die Regierung von Schwaben ein offizielles Sanierungsverfahren einläuten, bei dem auch die Naturschutzverbände zu beteiligen sind.

Zentrale Forderungen des BUND Naturschutz an ein Sanierungsverfahren sind:

  • Gutachterliche Feststellung und Bewertung durch unabhängige Fachbüros
  • Erstellung einer flächenscharfen Rückbauplanung mit Orientierung am Vorzustand
  • Beim Rückbau durchgängige ökologische Baubegleitung durch ein unabhängiges Fachbüro
  • Langjähriges Monitoring der Entwicklung der Gewässerdynamik und der Wiederbesiedelung der Umlagerungsstrecken und Ränder

Einen Minimalkonsens zwischen Genossenschaft und Freistaat bei der Sanierung werden wir nicht akzeptieren. Als konstruktiven Vorschlag hat der BUND Naturschutz ein eigenes Sanierungskonzept (PDF) erarbeitet. 

Zusätzlich gehen wir von einem erheblichen Ausgleichsbedarf durch die vorhandenen Schäden aus. Ausgleichsmaßnahmen könnten die Renaturierung schon verbauter Abschnitte des Rappenalpenbachs beziehungsweise der Stillach im Unterlauf sein oder die Erweiterung des Flussbettes auf bestehende Alpweide im Bereich des Eingriffs sein.

Gleichzeitig ermittelt die Staatsanwaltschaft. Die Ermittler des Polizeipräsidiums Kempten haben unter anderem bei einem Beschuldigten und einem Unternehmen Räume durchsucht und mögliche Beweismittel sichergestellt. Auch im Umweltministerium nimmt man den Fall sehr ernst.

Erholung wird Jahrzehnte dauern

Die Vorplanungen des Wasserwirtschaftamtes für die Bachsanierung sind nach unserer Ansicht fundiert und gehen von genauen Profilvermessungen von 2020 aus. Die Vorgehensweise erscheint schlüssig. Aber selbst die Fachleute vom Wasserwirtschaftsamt wagen keine Prognosen, inwieweit und in welchen Zeiträumen eine Hochlegung des Flussbettes auf die ursprüngliche Höhe gelingt. Angedachte Maßnahmen sind Einschieben von Dämmen, Quereinbau von Raubäumen und Einbringen von Schotter vom oberen Beginn der Kanalisierungsstrecke ausgehend.

Bestenfalls modelliert der Bach wieder ein ähnlich verzweigtes Bett mit Umlagerungen, Aufsandungen, Kiesbänken etc. innerhalb von Jahren. Es kann aber auch zu einer Dauerbaustelle kommen, bei der man nur durch Einsatz massiver Flussbausteine eine Erhöhung der Bachsohle erreicht. Ebenfalls denkbar ist auf Dauer ein viel längeres vollständiges Trockenfallen des Wildbaches, wie etwa heuer zu sehen. Das Wasserwirtschaftamt bestätigte, dass sich der Bach zusätzlich zu der Tieferlegung von mehr als 2,50 Metern durch die Kanalisierung im oberen Teil um weitere bis zu 0,5 Meter eingegraben hat.

Wenn man als Maßstab für den Vorzustand Flora und Fauna nimmt, wird es günstigstenfalls Jahrzehnte dauern, bis zum Beispiel gerade die Arten der stärker bewachsenen Kies- und Sandbänke zurückgekehrt sind. Dabei ist zu bedenken, dass die Alpgenossenschaft die Uferbereiche dermaßen flächig und gründlich planierte, dass für manche Arten vermutlich keine Rest-Überlebensräume übrig geblieben sind. Die tatsächlichen Verluste sowie eine erfolgreiche Wiederbesiedlung lassen sich aber nicht belegen, da so gut wie keine Daten zur Lebewelt vor dem Eingriff vorliegen.

Naturzustand war Ergebnis von Jahrhunderten

In den Medien sind Stimmen laut geworden, die besagen, nach dem nächsten Unwetter wäre der Bach sowieso wieder in einem natürlichen Zustand. Die jetzigen Rückbaumaßnahmen wären also überflüssig. 

Die von der Alpgenossenschaft zitierten und in YouTube verbreiteten Filmbeiträge der Biologen Züger und Gerken dienen wohl der Relativierung des illegalen Gewässerausbaus und entbehren jeglicher fachlichen Grundlage. Laut Aussage des Wasserwirtschaftsamtes ist die laufende Eintiefung im oberen Teil so stark, dass auf Dauer sogar die Fundamente der Brücke oberhalb der Schwarzen Hütte gefährdet sein können.

Der Bachlauf vor dem Eingriff war das Ergebnis von Jahrzehnten, Jahrhunderten und Jahrtausenden dynamischer geologischer Prozesse, bei der der Bach seinen Verlauf ständig verändert sowie Schluff, Sand, Kies, Grobblöcke und Totholz abgelagert hat - verbunden mit einer lebendigen Aue, die durch eine hoch spezialisierte Tiere und Pflanzen besiedelt war. Dazu kamen in den letzten zwei Jahrhunderten an den Rändern immer wieder kleinere Eingriffe durch die Alpwirtschaft, um die Weiden von Schutt frei zu halten und den Bach zu begrenzen.

Insofern kann der Vorzustand mit dem Bagger nicht wiederhergestellt werden. Es können aber die Grundlagen einer Wiederbesiedelung durch die spezialisierten Pflanzen und Tiere initiiert werden. Ohne die Baggerarbeiten würde sich außerdem die Gefahr für menschliche Schutzgüter unterhalb im Siedlungsbereich gerade durch die Begradigung und Kanalisierung verstärken.


Was ist im Rappenalptal passiert?

Im September und Oktober 2022 wurde der Rappenalpbach auf einer Länge von 1,5 Kilometern ausgebaggert, tiefer gelegt, begradigt und kanalisiert. Bei den Arbeiten wurde zudem die Bachsohle aufgerissen, sodass das Wasser seither im Erdreich versickert und der Bach von der Zerstörung auch unterhalb des betroffenen Gebietes stark betroffen ist.

Seitlich des Rappenalpbaches wurden meterhohe Kiesdämme aufgeschüttet. Das Bachprofil hat seither eine einheitliche Trapezform. Das übrige Steinmaterial wurde links und rechts des Baches auf bis zu zehn Metern Breite einplaniert, so dass die Flächen nun auf Höhe der angrenzenden Alpweiden liegen.

Zuvor war der Rappenalpbach ein naturnaher Wildbach, der sich verzweigend durch den Talgrund geschlängelt hat. Gemäß der Wasserrahmenrichtline galt der Rappenalpbach als einer der wenigen Flüsse und Bäche in Bayern mit einem sehr guten ökologischen Zustand. Die Biotope des Bachs sind nun zerstört oder stark beschädigt: naturnahe Fließgewässer, Schotterfluren, Ufergehölz, alpine Hochstaudenfluren, alpine Rasen, Auwälder und naturnahe Quellen und Quellfluren.

Im Zuge der Berichterstattung über den Fall erhielten wir einen Hinweis über einen weiteren Eingriff im Rappenalptal: Augenscheinlich wurde circa ein Hektar geschützter Hangwald gerodet. Das Waldstück war ein Waldmeister-Buchenwald, kartiert als geschützter FFH-Lebensraumtyp und als Schlucht- und Hangmischwald. Für letzteren besteht nochmal ein ganz besonderer Schutz als prioritärer Lebensraumtyp. Hier soll es in der Folge schon zu einem Hangrutsch gekommen sein.

Das auf etwa 1200 Metern Höhe gelegene Rappenalpbachtal liegt bei Oberstdorf im Oberallgäu und ist das südlichste Tal Bayerns. Am Taleingang liegt Einödsbach, der südlichste Ort Deutschlands, wo das Rappenalptal seine Fortsetzung im Stillachtal findet.

Das Rappenalptal ist ein Ausgangspunkt für verschiedene beliebte Wandertouren: Oberhalb des Tals liegen die Petersalpe, die Enzianhütte und die Rappenseehütte. Auch Touren zur Mindelheimer Hütte oder Fiderepasshütte sind von hier aus möglich.

Der 1,5 Kilometer lange Abschnitt, in dem der Rappenalpbach zerstört wurde, liegt zwischen der Schwarzen Hütte und der Materialseilbahn Rappenseehütte. Dieser Bachabschnitt ist strengstens geschützt. Er liegt im Naturschutzgebiet „Allgäuer Hochalpen“, ist Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet (FFH), europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) und gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz zu 100 Prozent als Biotop geschützt.

Gemäß den Angaben des Umweltministeriums lassen sich die Ereignisse wie folgt rekonstruieren (ergänzt um Aktivitäten des BUND Naturschutz:

19. August 2022: Schlagwetter mit Hochwasser

30. August 2022: Ortstermin von Alpgenossenschaft und unterer Naturschutzbehörde

Ab September 2022 massive Baumaßnahmen. Der Bach wurde ausgebaggert, kanalisiert, Dämme wurden errichtet, das Bachbett stellenweise um mehr als 2,5 Meter vertieft.

6. Oktober 2022: Erteilung eines Baustopps durch die untere Naturschutzbehörde.

15. Oktober 2022: Gemeinsamer Ortstermin von Landratsamt, Markt Oberstdorf und Wasserwirtschaftsamt mit der Alpgenossenschaft; es wird festgestellt, dass die Baggerarbeiten nach dem Baustopp fortgesetzt und die Arbeiten auf einer Länge von 1,6 km abgeschlossen wurden.

27. bis 30. Oktober 2022: Mitglieder der BN-Ortsgruppe Oberstdorf sehen die Zerstörungen. Die BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu begutachtet die Schäden.

2. November 2022: Die Zerstörungen am Rappenalpbach werden mit einer ersten Schadenseinschätzung der Regierung von Schwaben und der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Oberallgäu gemeldet.

10. November 2022: In einer ersten Pressemitteilung veröffentlicht der BUND Naturschutz die Zerstörungen am Rappenalpbach.

22. November 2022: Nach weiteren Begutachtungen stellt der BUND Naturschutz eine erste umfangreichere Schadenbilanz (PDF) der Öffentlichkeit vor.

22. November 2022: Der Alpgenossenschaft Rappenalpe wird ein Bescheid des Landratsamtes Oberallgäu zugestellt. Darin wird die Alpgenossenschaft verpflichtet, sofort erste Maßnahmen zum Hochwasserschutz der Unterlieger durchzuführen. Die Alpgenossenschaft zieht gegen den Bescheid vor Gericht.

6. Dezember 2022: Das Verwaltungsgericht Augsburg lehnt den Antrag der Alpgenossenschaft ab.

16. Dezember 2022: Das Landratsamt schließt eigener Aussage zufolge die der Alpgenossenschaft auferlegten Sofortmaßnahmen selbst ab, um den Hochwasserschutz sicherzustellen.

9. Januar 2023: Die Alpgenossenschaft legt Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein.

18. Januar 2023: Der Verwaltungsgerichtshof ist der Ansicht, dass der Bescheid des Landratsamtes formell rechtswidrig ist. Begründung: Es fand keine Anhörung der Alpgenossenschaft durch das Landratsamt statt.

26. Januar 2023: Der Umweltausschuss des Bayerischen Landtages beschäftigt sich mit dem Fall. Dort argumentierten einige Mitglieder, mit den Baumaßnahmen sei versucht worden, naturschutzfachlich wertvolles Grünland wiederherzustellen. Dabei wurde jedoch ein ökologisch wertvoller hochdynamischer Lebensraum zerstört.

18. Juli 2023: Die Alpgenossenschaft und der Freistaat Bayern, der auf lokaler Ebene vom Landratsamt vertreten wird, treffen sich vor Gericht wieder, um zu klären, wer die Kosten für die Sanierung des Rappenalpbachs zu tragen hat. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Augsburg endet mit einen Vergleich, den die Streitparteien schließen: Die Genossenschaft und Freistaat teilen sich die Kosten auf.

Was sind die Folgen für Natur und Umwelt im Rappenalptal?

Noch im Jahr 2022 beschrieb Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber bei der Jubiläumsveranstaltung zu 30 Jahren Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen dieses als ein Naturjuwel und als einen Hotspot für die Artenvielfalt.

Zu den geschützten Biotoptypen im Rappenalptal zählen das naturnahe Fließgewässer, die Schotterfluren, das Ufergehölz, alpine Hochstaudenfluren, alpine Rasen, Auwälder und naturnahe Quellen und Quellfluren. Der Bach selbst war einer der wenigen Flüsse und Bäche Bayerns in einem sehr guten ökologischen Zustand.

Alle diese Biotope wurden drastisch geschädigt oder zerstört. Mit dem Wildbach und seiner ursprünglichen Tier- und Pflanzenwelt ist es seit den illegalen Arbeiten im Herbst 2022 vorbei. Unter den Folgen wird der Rappenalpbach noch Jahrzehnte zu leiden haben.

Opfer der Zerstörung im Rappenalptal

Am dramatischsten sind die Zerstörung der Bachsohle und der massive Verlust an Arten. Gewässerkleinlebewesen wie seltene Insektenlarven sind vollständig verschwunden. Alpine Steinfliege, Köcherfliege, Eintagsfliege, Idas-Bläuling, Rotflügelige Schnarrschrecke, Türksche Dornschrecke, Thymian-Ameisenbläuling, Mühlkoppe oder Alpensalamander und andere seltene Arten sind entweder direkt getötet oder deren Lebensraum vernichtet worden.

Umweltminister Thorsten Glauber bestätigte im Umweltausschuss des Bayerischen Landtages zudem, dass ein Durchstich der Bachsohle stattgefunden hat. Zu diesem Schluss kam auch der BUND Naturschutz, als wir die Situation vor Ort begutachtet haben. Denn der Bach war auf mehreren hundert Metern trockengefallen - vermutlich wegen des Durchstichs der Bachsohle. Durch die Kanalisierung fließt das Wasser bei Hochwasser außerdem weit schneller ab, was flussabwärts zu einem erhöhten Hochwasserrisiko führt.


Warum ist der Rappenalpbach besonders geschützt und gegen welche Gesetze wurde verstoßen?

Der Rappenalpbach und die gesamte Hochgebirgslandschaft drumherum sind geprägt von einer hohen Dynamik. Dadurch entsteht ein ganz besonderes Mosaik unterschiedlichster Biotoptypen und Lebensräume, die es in unserer vom Menschen intensiv genutzten Landschaft sonst kaum mehr gibt.  Diese Dynamik bringt eine enorme Artenvielfalt hervor und ist Grund dafür, dass hier Tier- und Pflanzenarten leben, die es sonst kaum mehr gibt.

Der Managementplan des Fauna-Flora Habitat-Gebietes formuliert als Schutzziel sehr klar: „Zulassen dynamischer Prozesse in der Hochgebirgslandschaft. Die natürliche Dynamik an Felsmassiven, in Schuttfluren und an Wildbächen zählt zu den grundlegenden ökologischen Merkmalen dieser hochalpinen Landschaft. Soweit nicht wichtige Infrastruktureinrichtungen oder Menschen gefährdet sind, soll diese Dynamik ungestört erhalten bleiben.“

Auch wird klar formuliert, dass Baggerarbeiten im Wildbach zu unterlassen sind: „Jegliche wasserbauliche Maßnahmen, die die Aktivität der Wildflussabschnitte beeinträchtigen (wie beispielsweise Geschiebesperren, Wehre, Ausbaggerungen, Kiesentnahme oder Ufersicherungen), sollen daher unterlassen werden.“

Der Rappenalpenbach hat mehrfachen Schutzstatus, der ihn gemäß dem deutschen und europäischen Naturschutzrecht maximal schützen sollte. Der Rappenalpbach ist im Naturschutzgebiet „Allgäuer Hochalpen“ gelegen, Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet (FFH), europäisches Vogelschutzgebiet (SPA), Landschaftsschutzgebiet, gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz zu 100 Prozent als Biotop und gemäß der Wasserrahmenrichtlinie geschützt.

„Der Bach ist streng geschützt, die Verantwortlichen müssen also strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen und für die Kosten des Rückbaus und des Ausgleichs haftbar gemacht werden. Ich hoffe auf ein klares Urteil, hier muss ein deutliches Zeichen von den Gerichten ausgehen. Ein derartiger Umweltfrevel darf sich nirgendwo wiederholen!“
Martin Geilhufe, Fachlicher Leiter des BN

Gegen jedes dieser Gesetze wurde bei dem Naturskandal im Rappenalptal verstoßen:

Einschlägig sind mehrere Verbotstatbestände:

  • „Bodenbestandteile abzubauen, Grabungen oder Bohrungen vorzunehmen oder die Bodengestalt in sonstiger Weise, insbesondere durch Boden- und Materialablagerungen, zu verändern;“
  • „Gewässer und ihre Ufer, den Grundwasserstand sowie den Zu- und Ablauf des Wassers zu verändern, insbesondere Grundwasser zu entnehmen oder neue Gewässer anzulegen.“
  • „die Lebensbereiche (Biotope) der Pflanzen und Tiere auf andere Weise zu stören oder nachteilig zu verändern, insbesondere durch chemische oder mechanische Maßnahmen“

Als Schutzziel benennt die Verordnung des Naturschutzgebiets, „die naturbedingten Veränderungen der Oberflächengestalt dieser Gebirgslandschaft unbeeinflusst zu lassen, insbesondere die natürlichen Gewässer unverändert zu erhalten; der Wiederherstellung der fließgewässertypischen Eigendynamik ist verstärkte Aufmerksamkeit zuzuwenden“.

In FFH Gebieten ist es verboten, streng geschützte Arten erheblich zu stören, zu töten oder deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten erheblich zu beeinträchtigen. Ebenso ist es verboten, geschützte Lebensräume erheblich zu beeinträchtigen. Der Rappenalpenbach ist als FFH-Lebensraumtyp 3220 „Alpine Fließgewässer mit krautigen Pflanzen“ ausgewiesen. Durch den Eingriff wurde dieser FFH-Lebensraumtyp zerstört.

In Vogelschutzgebieten ist es verboten, den Lebensraum, die Ruhe- und Fortpflanzungsstätten von Vögeln erheblich zu beeinträchtigen.

Der Rappenalpenbach ist als Biotop nach §30 Bundesnaturschutzgesetz zu hundert Prozent geschützt. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind verboten.

Betroffen ist der „Schutz von Landschaftsbestandteilen im Bereich der Allgäuer Hochalpenkette mit Einschluss der Oberstdorfer Täler und des Hintersteiner Tales im Landkreis Oberallgäu“.

In diesem Landschaftsschutzgebiet ist es verboten, Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Landschaft zu verunstalten, die Natur zu schädigen oder den Naturgenuss zu beeinträchtigen.

Neben dem naturschutzfachlichen Schutz ergibt sich auch ein Schutzstatus aus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Nach dieser ist es verboten Eingriffe in Gewässer vorzunehmen, die zu einer Verschlechterung des ökologischen Zustandes führen. Dies ist hier aber zweifelslos der Fall.