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Der bayerische Bergwald – eine Lebensversicherung

Ein intakter Bergwald schützt vor Lawinen und Erosion, speichert Wasser und ist ein Hort der Artenvielfalt. Diese Funktionen kann er nur erfüllen, wenn wir ihn besser schützen als bisher.

Ein intakter Bergwald erfüllt viele Aufgaben: Nichts schützt so gut vor Lawinen, Steinschlag, Muren, Hochwasser und Erosion wie naturnaher, gesunder Bergwald. Er fördert die Neubildung von Grundwasser, liefert sauberes Trinkwasser und reinigt die Luft. Er speichert große Mengen des Treibhausgases CO2 und wirkt damit der Klimaerwärmung entgegen. Außerdem ist naturnaher Bergwald ein wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Für zahlreiche Tiere wie Weißrückenspecht, Haselhuhn und Alpenbock (siehe auch Alpentiere) sind die Bergwälder die letzten Rückzugsgebiete in Deutschland.

Bayerischer Bergwald unter Druck

Doch der Bergwald kann seine vielfältigen Aufgaben derzeit nur eingeschränkt erfüllen. Hauptursachen dafür sind die Belastung mit Schadstoffen, die Folgen des Klimawandels und der gebietsweise immer noch zu hohe Wildverbiss. Auch der immer weiter vorangetriebene Forststraßenbau und der in den letzten Jahren vor allem im Staatswald stark gestiegene Holzeinschlag schwächen den Bergwald. Durch verstärkte Holznutzung gibt es immer weniger dickstämmiges Totholz, das ein wichtiger Bestandteil des natürlichen Entwicklungszyklus von Bergwäldern ist. Gleichzeitig fehlt das Geld für die Schutzwaldsanierung.

Bereits vor Jahrzehnten hat auch die Politik erkannt, dass sich die Situation im bayerischen Bergwald nicht zum Positiven hin entwickelt. 1984 hat der Bayerische Landtag zum Schutz der bayerischen Alpenwälder den Bergwaldbeschluss erlassen. Danach sollte es grundsätzlich keine Rodungen mehr für Freizeiteinrichtungen geben. Leider wird diese Vorgabe kaum beachtet: Allein zwischen 1984 und 1998 wurde die Rodung von 15 Hektar Bergwald zugelassen. Lediglich für fünf Hektar wurde der Einschlag untersagt.

Der BN ist Mitglied im WaldBündnisBayern und setzt sich umfassend dafür ein, den Bergwald naturschonend zu bewirtschaften und zu pflegen.


BN-Forderungen für den bayerischen Berg- und Schutzwald

  • Die Waldnutzung muss daran ausgerichtet werden, dass die Funktionen nach der Waldfunktionsplanung sowie die Schutzbedürfnisse der Talräume bis weit ins Flachland hinaus erfüllt werden. Als Vorsorgemaßnahme ist in allen älteren (staatlichen) Waldteilen, in denen das Aufwachsen der standortheimischen Baumarten ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht gesichert ist, die Nutzung, insbesondere die Fällung aller regenerationsfähigen alten Bäume einzustellen. Eine zentrale Bedeutung kommt dabei der Weißtanne zu.
  • Die Bewirtschaftung muss naturnah erfolgen, damit alle standortheimischen Baumarten sowie die waldtypischen Kraut- und Straucharten aufwachsen können.
  • Ziel und Förderkriterien müssen die ökologischen und gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Waldnutzung sein – Biodiversität, Naturgefahrenabwehr, Klimawandelanpassung und diesbezüglich angepasste Nutzungsintensität.
  • Schalenwild muss effektiv bejagt werden, um Verbissschäden so gering zu halten, dass das Aufwachsen voll funktionsfähiger Bergwälder nicht gefährdet wird. Alle jagdlichen und wildbiologischen Maßnahmen müssen sich dem Ziel zum Wiederaufbau funktionsgerechter Schutzwälder unterordnen. Zielführend sind effektive Jagdmethoden sowie die Beschränkung der Wildfütterung (nur für Rotwild, vorwiegend in Wintergattern).
  • Holzentnahme darf im Staatswald nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass junge Bäume aller standortheimischen Arten – insbesondere der Tanne – ohne besondere Schutzmaßnahmen aufwachsen können.
  • Die Waldfunktionsplanung ist den neuen Bedingungen des Klimawandels anzupassen. Nötig ist eine Analyse, welche Waldteile bei befriedigend raschem Aufwachsen aller Baumarten für längere Zeit aus der Bewirtschaftung genommen werden können. Dadurch lassen sich erhebliche Mittel einsparen. Dazu müssen Schutzfunktionen (Waldfunktionsplan) und Funktionserfüllungsgrad bestimmt werden. Die Erkenntnisse müssen durch effektive Maßnahmen der Klimafolgenvorsorge umgesetzt werden. Diese sind wieder als behördenverbindlich zu bestimmen.
  • Konzentration der Mittel für die extrem teure Schutzwaldsanierung auf vorrangige Sanierungsgebiete und dorthin, wo das rasche Aufwachsen aller Baumarten gesichert ist. Die Schutzwaldsanierung ist solange als Daueraufgabe anzuerkennen, bis alle Bergwälder ihre Schutzfunktionen wieder befriedigend erfüllen können. Dafür sind ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen.
  • Bei der Bergwaldoffensive müssen die Mittel primär für den notwendigen Waldumbau, für Biodiversitätsmaßnahmen sowie die Sanierung nicht mehr funktionstauglicher Bergwälder eingesetzt werden, und nicht an erster Stelle für Erschließungsmaßnahmen, wie das bisher der Fall war.
  • Für neue Forststraßen muss es einen Erschließungsstopp geben. Andere Bringungsmethoden wie Seilbringung und Pferderückung müssen stärker gefördert werden. Wo die Bewirtschaftung mit großen Eingriffen verbunden ist, ist diese zu unterlassen.
  • Um auch in privaten Wäldern mehr Naturschutz- und Gemeinwohlleistungen zu erreichen, sind über gesetzliche Standards hinausgehende diesbezügliche Leistungen im Rahmen von Förderprogrammen nach dem Grad der Funktionstauglichkeit gestaffelt so zu entgelten, dass der Aufbau funktionsgerechter Bergwälder für den Waldbesitzer auch finanziell attraktiver ist als etwa die jagdliche Verpachtung.