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Wahlen: Stimmabgabe für Natur- und Umweltschutz

Die repräsentative Demokratie lebt von Wahlen: Stimmberechtigte übertragen Parlamentariern und Gemeinderäten die Aufgabe, ihre Ziele und Absichten zu vertreten. Neben den übrigen individuellen Einflussmöglichkeiten auf Umweltpolitik kommt damit der Stimmabgabe eine hohe Bedeutung zu. Um der eigenen Stimme das größtmögliche Gewicht zu verleihen, ist es hilfreich, die verschiedenen Wahlsysteme für Bundestags-, Landtags-, Bezirks- und Kommunalwahlen zu kennen.

Auch wenn mancher Skeptiker seine Stimme für wenig relevant hält: Die Teilnahme an Wahlen ist für die Ausrichtung der Politik – und damit auch für Erhalt und Gestaltung unserer Umwelt – von elementarer Bedeutung. Somit ist jeder aufgefordert, sich in den Wahlprogrammen über die Positionen der antretenden Parteien zu informieren, selbst wenn das Wahlergebnis am Ende Kompromisse erforderlich macht, weil mehrere Parteien in einer Regierungskoalition Zugeständnisse machen müssen.

Der BUND Naturschutz in Bayern e. V. (BN) ist regelmäßig im Vorfeld von Wahlen aktiv, um über die Positionen der zu wählenden Parteien aufzuklären. Darüber hinaus geht es darum, die Bewerber mit Missständen zu konfrontieren und auf wichtige Umweltthemen aufmerksam zu machen, damit diese sie für ihre künftige Arbeit berücksichtigen können.

Alle sechs Jahre werden in Bayern die Gemeinde- und Landkreiswahlen – umgangssprachlich Kommunalwahlen – durchgeführt. Dabei werden die Ersten Bürgermeister oder Oberbürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder gewählt, außerdem die Land- und Kreisräte. Bis zu vier Stimmzettel werden entsprechend bei der Kommunalwahl ausgegeben, auf denen Bewerber direkt oder die Parteien über ihre Gesamtliste gewählt werden können. Eine Sperrklausel – etwa die sogenannte 5%-Hürde – gibt es auf dieser Ebene nicht.

Das bayerische Kommunalwahlrecht gilt zwar als wählerfreundlich, nicht aber als einfach, etwa aufgrund der Möglichkeiten von Kumulieren (bis zu drei Stimmen können an einen Bewerber gegeben werden) und Panachieren (es können Bewerber verschiedener Parteilisten gewählt werden). Damit können gezielt Personen gestärkt werden, die sich besonders für Umwelt- und Naturschutz einsetzen.

Zur ausführlichen Erklärung des Kommunalwahlrechts vom Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration.

Die Wahlperiode dauert hier fünf Jahre, die Wähler haben zwei Stimmen: Über ihre Erststimme sprechen sich die Wähler für Bewerber aus ihrem Stimmkreis aus, das Direktmandat erhält der Bewerber mit den meisten Stimmen. Die Zweitstimme ist für Bewerber auf der Wahlkreisliste relevant, diese enthält aufgeführt in Parteilisten alle Bewerber im Wahlkreis, mit Ausnahme der direkt aus dem Stimmkreis stammenden Personen.

Für das Wahlergebnis werden zunächst die Direktmandate ausgezählt. Im nächsten Schritt werden die Erst- und Zweitstimmen für die jeweiligen Parteien ermittelt: Jedem Regierungsbezirk (= Wahlkreis) steht eine feste Zahl zu vergebender Sitze im Landtag zu, diese werden gemäß dem Mehrheitsverhältnis unter den Parteien verteilt. Parteien, die weniger als fünf Prozent der insgesamt in Bayern abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnten, sind von der Sitzverteilung ausgeschlossen. Weitere Details zur Bayerischen Landtagswahl, beispielsweise zum Verfahren mit Überhangmandaten, finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Die Wahlen zu den Bezirken finden nach demselben Verfahren statt. Die Bezirkstage stehen regelmäßig weniger im Fokus als der Landtag oder die für lokale Themen zuständigen Gemeinde- oder Kreisräte. Dabei sind sie diesen nicht unter- oder übergeordnet sondern übernehmen feste Aufgaben, zu denen im (direkten) Umweltbereich der „Schutz der Natur und Gewässer (Gewässer zweiter Ordnung und Fischereiwesen)“ sowie „Kultur- und Heimatpflege“ gehören.

Für die Umweltpolitik sind Landtags- und Bezirkswahlen sehr wichtig, da es um viel Macht bei regionalen Themen geht. Der rationale Wähler steht vor einer Abwägung:

  • Gebe ich meine Stimme einem Politiker, der sich in meinem Stimmkreis für ein wichtiges Thema einsetzt, so stärke ich damit zugleich die Partei, der er angehört, selbst wenn diese meine Anliegen insgesamt nicht ernst genug nimmt.
  • Kleine Parteien erhalten nur dann Sitze im Bezirkstag oder Landtag, wenn sie bayernweit mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten: Ist eine Umweltpartei also in einem oder zwei Regierungsbezirken stark – etwa aufgrund des Engagements für ein lokales Thema – so erreicht meine Stimme trotzdem nicht ihr Ziel, wenn die Partei in den übrigen Regierungsbezirken kaum gewählt wird.

Ähnlich wie im Landtagswahlrecht werden auch bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag Elemente von relativem Mehrheitswahlrecht (Erststimme) und Verhältniswahlrecht (Zweitstimme) kombiniert. Die Wähler haben damit die Möglichkeit Bewerber aus ihrem Wahlkreis direkt zu wählen und außerdem eine Partei zu stärken. Auch auf Bundesebene gibt es zudem eine Sperrklausel: Parteien, die bundesweit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben, werden bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt (es gibt wenige Ausnahmen).

Weitere Informationen zu Bundestagswahlen vom Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Der BN nimmt Einfluss auf die Umweltpolitik, etwa über die Ansprache von Entscheidungsträgern („Umweltlobbyismus“) ebenso wie über Pressemitteilungen zu Lesungen und Anhörungen. Er initiiert und unterstützt darüber hinaus Volksbegehren und Bürgerinitiativen. Jeder Wahlberechtigte in Bayern hat die Möglichkeit bei Wahlen mit seiner Stimme für Umwelt- und Naturschutz zu votieren. Wer sich darüber hinaus engagieren möchte, hat beim BN viele Möglichkeiten aktiv zu werden.