
Schutzgebiete in den Alpen: Brachliegendes Potenzial
Nationalpark oder Naturpark? Etwa ein Viertel der gesamten Alpenfläche sind Schutzgebiet –nicht alle aber fördern den Naturschutz im selben Maße.
Nach Angaben des ALPARC Networks (Alpine Network of Protected Areas) hatten in 2017 rund 28 Prozent – über 1.000 Hektar – der gesamten Alpenfläche einen Schutzgebietsstatus. Während manche Bestimmungen den Naturschutz an die erste Stelle setzen, geht es bei anderen auch um touristische oder allgemeine und ungenaue Nachhaltigkeitsziele. Für die deutschen Alpen lässt sich der Schutzstatus einzelner Regionen über eine interaktive Karte des Bundesamts für Naturschutz abrufen. Zu den verschiedenen Schutzgebietstypen zählen:
Potenzial für zweiten Alpennationalpark: das Ammergebirge
Potenzielle Gebiete für Nationalparke sind in Bayern rar: Nur wenige Flächen sind so dünn besiedelt, kaum von Verkehrswegen durchschnitten und überwiegend in staatlichem Besitz, dass sie sich anbieten. Mit dem kalkalpinen Teil des Ammergebirges gibt es eine etwa 230 Quadratkilometer große Fläche, auf der zugleich der größte zusammenhängende Karbonat-Bergmischwald in Deutschland zu finden ist. Der BN setzt sich für einen dritten Nationalpark in Bayern ein, mit dem Ammergebirge gibt es eine geeignete Region für einen zweiten Alpennationalpark.
BN-Forderungen zu Schutzgebieten in den Alpen
- Die Vorgaben der Alpenkonvention und der nationalen Biodiversitätsstrategie müssen auch im bayerischen Alpenraum umgesetzt werden. Das heißt: Ruheräume bewahren, auf weitere Erschließungsprojekte in sensiblen alpinen und subalpinen Bereichen verzichten und überprüfbare Beiträge und Berichte zur alpinen Artenvielfalt bereitstellen.
- Der Alpenplan muss dauerhaft gesichert und alpenweit ausgeweitet werden. Verkleinerungen der Ruhezonen lehnt der BN ab. Das Riedberger Horn muss dauerhaft in der Ruhezone C verbleiben.
- Ein weiterer bayerischer Alpennationalpark ist im Ammergebirge zu schaffen, Naturwaldreservate und andere Schutzgebiete sind zu vernetzen.
- Ausnahmegenehmigungen für Eingriffe in Naturschutzgebiete müssen unterlassen werden
- Die Flächenherausnahme aus Landschaftsschutzgebieten soll gestoppt werden.
- Lücken im Schutzgebietsnetzwerk müssen geschlossen werden (z.B. Naturschutzgebiet im Landkreis Miesbach, Riedberger Horn als Vogelschutzgebiet)
- Eine Abwehr von Eingriffsprojekten ist wesentlicher Sinn und Zweck von Schutzgebieten. Ausgleichsflächen können in der Regel Eingriffe nicht kompensieren. Die Ausweisung von Ausgleichsflächen darf daher keine Eingriffe legitimieren.