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Expertenanhörung im Landtag zum Alpenplan und Anbindegebot:

Nur die wirtschaftlichen Profiteure sind dafür

03.05.2017

BUND Naturschutz ruft zu mehr Nachhaltigkeit in der Landesplanung auf

Am Donnerstag den 27.4.2017 wurde im bayerischen Landtag in einer Expertenanhörung die über Änderung des bayerischen Landesentwicklungsprogramms in den Bereichen Alpenplan/Riedberger Horn und Lockerung des Anbindegebots verhandelt. Für den BUND Naturschutz waren als Experten der Landesvorsitzende Hubert Weiger und der Landesbeauftragte Richard Mergner als Experten geladen. Dabei wurde in beiden Themenbereichen schnell klar: Die Wirtschaftsverbände und vermeintlichen lokalen Profiteure befürworten die Änderungen. Die versammelten unabhängigen Wissenschaftler sowie Natur- und Umweltschutzvertreter sprachen von einem negativen Dammbruch in der bayerischen Landesplanung. „Das Landesentwicklungsprogramm muss mit verpflichtenden Zielen für den Klima-, Ressourcen- & Flächenschutz neu aufgestellt werden“, so Richard Mergner.

Die Änderung des Alpenplanes soll erstmals in seiner über 45 jährigen Geschichte die Erschießung einer bisher geschützten Ruhezone mit Liften und Pisten ermöglichen. Am Riedberger Horn sollen die Skigebiete Balderschwang und Grasgehren zusammengeschlossen werden. Damit würde ein beliebter Wandererberg für den Massentourismus erschlossen und geschützte Biotope zerstört. Ein Präzedenzfall wäre geschaffen.

Mit weiteren Ausnahmen des Anbindegebots sollen Gewerbegebiete auf der Grünen Wiese und entlang von Autobahnen und Bundesstraßen erlaubt werden. Dies hätte eine weitere Zersiedelung der Landschaft, länger Wege und mehr Flächenverbrauch zur Folge.

Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Erwin Huber erläuterte, dass die zentralen Ziele der Änderung des LEP die Deregulierung und Liberalisierung seien. Der Vorsitzende des BUND Naturschutz Hubert Weiger entgegnete dem, dass Nachhaltigkeit das zentrale Ziel der Landesplanung sein müsse. Um im touristischen Bereich oder bei Gewerbegebietsausweisungen einen ruinösen Wettbewerb der Gemeinden zu Lasten von Natur und Landschaft zu vermeiden, sind landesplanerische Vorgaben zwingend notwendig.