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Abwracken ohne Prämie? Energiewende in Gefahr

Erste bayerische Bürgerwindkraftanlage vor dem Aus?

Vielen Windkraftanlagen droht in den kommenden Jahren der Abriss, warnt der BUND Naturschutz. Damit sei die Energiewende in Bayern massiv in Gefahr. Grund hierfür ist das Auslaufen des zwanzigjährigen Vergütungszeitraums für die Stromproduktion.

27.11.2020

„Wir fordern von der Bayerischen Staatsregierung und der CSU bei der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) den Weiterbetrieb der Windkraftanlagen in Bayern zu sichern“, so der BN Landesvorsitzende Richard Mergner. Der Deutsche Bundestag diskutiert aktuell die Gesetzesvorlage zur Novellierung 2021 des EEG. Dies soll auch den Weiterbetrieb alter Anlagen regeln, die bis 2000 in Betrieb gingen, und deren Vergütungszeitraum nun am 31. Dezember 2020 abläuft. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, als Vergütung den Jahresbörsenpreis anzubieten. Dieser Wert wird nächstes Jahr bei deutlich unter 4 Cent/kWh liegen. Damit können Windenergieanlagen nicht mehr ihre laufenden Kosten decken. Es würden dann in den kommenden Jahren hunderte von Windenergieanlagen in Bayern abgeschaltet, anstatt neue in Betrieb zu nehmen.

„Das kommende Jahrzehnt wird entscheiden, ob das Klimaschutzziel von Paris mit der 1,5 Grad Celsius Grenze der globalen Erderwärmung eingehalten wird. Der Beitrag Bayerns zu diesem globalen Ziel muss Klimaneutralität, Halbierung der Energieverbräuche und 100 Prozent Erneuerbare Energie bis zum Jahr 2040 sein. Dies erfordert einen dynamischen Zubau der installierten elektrischen Leistung von Wind- und Sonnenstrom um mehr als den Faktor fünf“, so Mergner. Das erfordere den Bau neuer Windenergieanlagen, Modernisierung und Repowering bestehender Windenergieanlagen. Auch der Weiterbetrieb älterer Windenergieanlagen, wenn diese technisch noch intakt sind, sei nötig.

„Für den weiteren Betrieb müssen die laufenden Kosten gedeckt werden können. Mit den geplanten Regelungen des neuen EEG2021 sehen wir einen gesicherten Weiterbetrieb von Windstrom hier aus der Bürger-Windenergieanlage Sellanger bei Selbitz nicht. Der erneuerbare Strom wird zwar dringend benötigt, aber Windkraftwerke ebenso wie in Zukunft unrentable Biogas- oder Solaranlagen würden abgeschaltet“, so der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe.

In Bayern sind heute ca. 12,5 Millionen Kilowatt elektrischer Leistung Fotovoltaik installiert, vier Fünftel hiervon auf Dächern. Aus Sicht des BUND Naturschutz muss das Ziel für Bayern ca. 60 Millionen Kilowatt sein.
Auch die von der CSU durchgesetzte Abstandsregel für Windenergieanlagen erschwert den Zubau von Anlagen an naturverträglichen und regionalplanerisch geprüften Standorten.
In Bayern stehen heute ca. 1150 Windenergieanlagen mit in Summe ca. 2,5 Millionen Kilowatt elektrischer Leistung, aus Sicht des BUND Naturschutz benötigen wir mehr als 10 Millionen Kilowatt. Langfristig kann dies durch ca. 2000 bis 2500 große und moderne Anlagen erzielt werden. Kurz- und mittelfristig aber ist für die Erreichung unserer Klimaziele erforderlich, die bestehenden Anlagen weiter zu betreiben. Das Erneuerbare Energie Gesetz sieht seit 2000 eine 20-jährige Dauer einer kostendeckenden Vergütung vor. Für Altanlagen, die vor 2000, oder in 2000, in Betrieb genommen wurden, läuft die Vergütung mit Ende des Jahres 2020 aus. Das kann bedeuten, dass diese, auch wenn sie noch technisch voll funktionsfähig sind, aus betriebswirtschaftlichen Gründen abgeschaltet werden müssen.

„An dem vom BUND Naturschutz als Pionier- und Bürger-Anlage gebauten-Windkraftwerk Sellanger bei Selbitz im Landkreis Hof kann man exemplarisch darlegen, warum in Bayern kein Zubau, sondern ein Abbau von Strom aus Windenergie droht. Für den notwendigen Klimaschutz wäre dies eine Katastrophe. Diese Windenergieanlagen würden abgeschaltet, obwohl sie technisch noch voll funktionsfähig sind. Um eine abgeschriebene, 20 oder mehr Jahre alte Windenergieanlage in Bayern wirtschaftlich weiter betreiben zu können, sind – je nach Güte des Standorts – zwischen 4 und 5 Cent pro Kilowattstunde Stromerlös nötig. Auch wenn die Windenergieanlage steuerlich abgeschrieben ist, verursacht der Weiterbeitrieb durch Pacht, Wartung, Geschäftsführung, Reparatur, etc., Kosten. Können diese Kosten nicht durch Erlöse gedeckt werden, werden viele Betreiber nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung gezwungen, die Anlagen rückzubauen, weil ein wirtschaftlicher Betrieb auf Basis des heute sehr niederen Börsenpreises nicht mehr möglich ist,“ so Wolfgang Degelmann, Geschäftsführer der Kreisgruppe Hof des BUND Naturschutz.

Dieses Schicksal wird in Bayern in den kommenden Jahren viele Anlagen ereilen, wenn es nicht zu einem schnellen und ambitionierten Handeln der Politik kommt. Gefragt ist ein EEG 20+, eine geringfügiger abgesenkte Vergütung, die trotzdem einen wirtschaftlichen Betrieb der Altanlagen zum Nutzen des Klimas weiter ermöglicht, ohne die Betreiber der Anlagen zu bereichern. Man braucht die Preise nur an die Güte des Standortes anpassen – Erfahrungen darüber konnte ja in den letzten 20 Jahren durch den Betrieb der Anlagen genügend gesammelt werden – und es würde zu keiner Ungleichheit bzw. Ungerechtigkeit beim Erlös für den umweltfreundlichen Strom kommen“, so Degelmann weiter.


Anlage

EEG-Vergütungsende von betroffenen Windkraftanlagen in Bayern:

JahrWEA-AnzahlLeistung Megawatt
20206038 MW
20216546 MW
20224348 MW
20232326 MW
20241624 MW
20251829 MW

Gleichzeitig werden in Bayern aktuell sehr wenige Anlagen aufgebaut. Nach Rekordzubauten vor der 10 H Regelung von bis zu 430 MW im Jahr 2014 wurden im Jahr 2018 nur noch 23 MW aufgebaut, im Jahr 2019 lediglich 17 MW. Da aktuell auch sehr wenige Anlagen genehmigt werden, ist in den nächsten Jahren auch kein stärkerer Zubau zu erwarten. Der drohende Rückbau übersteigt also nicht nur hinsichtlich der Anlagenzahl, sondern sogar hinsichtlich der Leistung deutlich den Zubau. Dies kann Netto zu einer Verringerung der installierten Leistung und damit der Stromproduktion aus Wind führen.

Zum Vergleich: In Bayern sind aktuell 1.166 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 2.500 Megawatt in Betrieb.

Vom EEG-Vergütungsende betroffene Windkraftanlagen im Landkreis Hof:

JahrWEA-AnzahlLeistung
202021,1 MW
202144,2 MW
202257,5 MW
202356 MW
202411,5 MW
20251

1,8 MW

 Stellungnahme des Bund Umwelt und Naturschutz in Deutschland e.V. (BUND e.V.) zum Entwurf der Novellierung des Erneuerbaren Energie Gesetzes 2021.

https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/energiewende/energiewende_eeg_novelle_stellungnahme_2020.pdf

Für Rückfragen: Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz: 0151/50489963, herbert.barthel@bund-naturschutz.de