Ammersee-Südufer: Vogelfreistätte statt Jachthafen
Durch den Kauf zahlreicher Flächen am Südufer des Ammersees seit den 1970er-Jahren, konnte der BUND Naturschutz (BN) den Bau eines Jachthafens verhindern. Das heutige Naturschutzgebiet ist wertvoller Lebensraum für zahlreiche Vögel und Insekten.

Ein Segeljachthafen am Ammersee für ein gehobenes Publikum, mit Hotel und Restaurant, vergleichbar den Jachthotels am Starnberger und am Chiemsee – das müsste doch eine Goldgrube sein. Das Problem war nur: Der größte Teil des Seeufers war längst vergeben und in festen Händen eben jener zahlungskräftigen Klientel.
Doch der Bürgermeister der damals noch selbständigen Gemeinde Fischen hatte eine Idee: Seine Gemeinde hatte bislang kaum von ihrer Seenähe profitiert, weil sie ungünstig lag, nämlich im Bereich der Verlandungszone, wo es nur saure Wiesen, viele Vögel und noch mehr Insekten gab. Was wäre, wenn man aus der Not eine Tugend machte und in genau jene Verlandungszone einen Jachthafen baute?! Dann würde die Randlage zum Standortvorteil, weil niemand am ganzen See ein ähnlich großes Grundstück samt Hinterland bereitstellen könnte!
BN verhindert Bau einer Freizeitanlage
Diese Pläne wurden heftig diskutiert und drangen auch zu Helmut Steininger durch, der 1969 gerade erst die Geschäftsführung des BN übernommen hatte. Sie wurden zu seiner ersten Bewährungsprobe. Wie er rasch herausfand, gab es einen Bauern, der entschieden gegen das Vorhaben war und seinen Grund auf keinen Fall dafür hergeben wollte. Ihm kaufte Steininger dank einer großzügigen Spende seine Feuchtwiesen ab – und hatte damit 1970 das erste Sperrgrundstück in der Geschichte des BN erworben. Zahlreiche weitere sollten folgen.
Bei einem großen Pressetermin stellten Hubert Weinzierl und Helmut Steininger das Schutzgrundstück der Öffentlichkeit vor und machten klar, dass sie sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen eine Enteignung wehren würden. Vor lauter Eifer plumpste Steininger dabei in einen Wassergraben – was die Süddeutsche Zeitung zu dem flotten Kommentar veranlasste: "BN-Geschäftsführer ging baden".



Auf diese Gegenwehr mit hohem Mittel- und Körpereinsatz war die Gemeinde offenkundig nicht gefasst; sie zögerte. Über Proteste hätte man sich in der damals noch sehr obrigkeitshörigen ländlichen Region wohl hinweggesetzt, aber vor den Risiken eines Enteignungsverfahrens, das sich über mehrere Instanzen und viele Jahre erstrecken und viel Geld kosten konnte, schreckte man zurück, zumal es wohl auch den Ruf der Gemeinde belasten würde.
Die Zeit kam dem BN zu Hilfe, und in diesem Fall ausnahmsweise auch die Gebietsreform von 1972: Die Gemeinde Fischen verlor ihre Selbständigkeit und kam zu Pähl. Und der neue Bürgermeister verfolgte das Projekt nicht weiter. Auch die Regierung von Oberbayern meldete Vorbehalte an. Damit war die Sache nach ungewöhnlich kurzem Kampf gelaufen – doch das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie auch anders hätte ausgehen können. Dann wäre von den heutigen Streuwiesen wohl nicht viel übriggeblieben, und auf den angrenzenden Wiesen zwischen Fischen und der Ammer wäre womöglich als Folgeprojekt ein Golfplatz entstanden.
Um das Ammersee-Südufer dauerhaft zu schützen, kaufte der BN weitere Flächen in der Verlandungszone hinzu. Heute ist er Eigentümer von etwa 35 Hektar Streuwiesen. Seit 1979 ist das gesamte Verlandungsgebiet Naturschutzgebiet und wird von der 1977 gegründeten "Schutzgemeinschaft Ammersee e.V." gepflegt.