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Neubau der A 94 im Abschnitt Kirchham – Pocking: BUND Naturschutz fordert Überarbeitung des Ausgleichskonzepts

Zerstörung wertvoller Lebensräume um Ersatzflächen für Kiebitze zu schaffen wird vom BN abgelehnt

23.06.2016

Im April 2016 hat die Regierung von Niederbayern die ergänzende Anhörung zur 1. Tektur für den Neubau der A 94 von Kirchham bis zur A 3 bei Pocking eingeleitet. Auf Grund massiver Widerstände war insbesondere eine Neuplanung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für die erheblichen Verluste von Kiebitzlebensräumen notwendig.

In seiner Stellungnahme hat der BN das jetzt vorgelegte Ausgleichskonzept für die Beeinträchtigungen der Kiebitzpopulation als nicht überzeugend und nicht erfolgversprechend kritisiert und daher als nicht genehmigungsfähig bewertet. „Zudem halten wir es aber vor allem für unzulässig, dass nun für den rechtlich zwingend erforderlichen „Kiebitz-Ausgleich“ wertvolle naturnahe Flächen auf dem Gelände des ehemaligen Standortübungsplatzes Pocking praktisch zerstört werden sollen um sie als Ersatzlebensraum für andere Arten zu entwickeln“, erklärte Kurt Schmid, BN Regionalreferent für Niederbayern. Vorgesehen sind dafür auf 42 Hektar im zentralen Bereich der letzten, noch einigermaßen ursprünglichen Reste der Pockinger Heide Abgrabungen bis in den Grundwasserschwankungsbereich, um damit zu versuchen die Lebensraumverluste von rund einem Drittel der aktuellen Kiebitzpopulation (32 Brutpaare) auszugleichen.

Der BN hat den Bau der A 94 von Simbach bis zur A 3 bei Pocking aus grundsätzlichen verkehrspolitischen Gründen bisher immer abgelehnt und dies mehrfach in früheren Stellungnahmen, zuletzt 2012 auch für den Abschnitt Kirchham – Pocking, zum Ausdruck gebracht. Angesichts der Tatsache, dass die neue Autobahn in den Abschnitten Kühstein – Malching seit Ende 2013 fertig gestellt ist und noch in diesem Jahr mit dem Bau der A 94 von Malching bis Kirchham begonnen wird, ist sich der BN durchaus bewusst, dass das gegenständliche Projekt vermutlich kaum noch verhindert werden kann. Dennoch müssen die Vorgaben zum Natur- bzw. Artenschutz rechtskonform umgesetzt werden. Mit der gegenwärtigen Planung ist dies unseres Erachtens aber zumindest fraglich und es bleibt abzuwarten wie unsere Argumente bewertet werden“, betonte Karl Haberzettl, der Vorsitzende der BN Kreisgruppe Passau. Er wies zudem darauf hin, dass der BN die ursprünglich für die Kiebitze als Ausgleich vorgesehenen Maßnahmen nicht kritisiert hat. Die geplanten produktionsintegrierten Optimierungen intensiv genutzter Ackerflächen im Bereich der Königswiese, einem Schwerpunkt des Kiebitzvorkommens, wären auch aus der Sicht des BN
sinnvoll gewesen. Denn obwohl die Anzahl der Kiebitzbrutpaare noch relativ groß ist, ist von einem ungünstigen Erhaltungszustand der Art auszugehen, weil der Fortpflanzungserfolg auf den intensiv genutzten Maisäckern als sehr gering eingestuft wird.

Neben diesen und weiteren negativen Auswirkungen für den Natur- und den Artenschutz, prangert der BN aber vor allem auch den enormen Flächenverbrauch des Vorhabens an. Insgesamt werden für dieses Straßenbauprojekt 234 Hektar Grund und Boden beansprucht. Davon werden dauerhaft 49 ha neu versiegelt und zudem weitere 83 ha für die Straßenbaumaßnahme überbaut (z.B. Straßendämme, Lärmschutzwälle). Von diesen 132 Hektar sind 102 landwirtschaftlich genutzte Böden, die den Landwirten definitiv verloren gehen. Für den naturschutzrechtlichen Ausgleich sind insgesamt 72 ha vorgesehen, wovon 69 ha im ehemaligen Standortübungsplatz liegen und nicht (intensiv) landwirtschaftlich genutzt sind.
Der immense Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen kann somit nicht dem gesetzlich vorgeschriebenen naturschutzrechtlichen Ausgleich angelastet werden sondern dem Straßenbauprojekt A 94 selbst sowie den zahlreichen zusätzlich notwendigen Baumaßnahmen im untergeordneten Straßennetz oder auch dem Neubau des Stützpunks der Straßenbaumeisterei Passau. „Der Flächenverbrauch zerstört landwirtschaftliche Strukturen und verringert die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der BN steht hier grundsätzlich auf der Seite der Bauern“, erklärte Karl Haberzettl

Der BN Regionalbeauftragte Kurt Schmid stellte auch klar, dass die Gemeinden im betroffenen Raum vielfach vom Kurbetrieb und vom Fremdenverkehr leben und sich der Autobahnneubau darauf sehr negativ und nachteilig auswirken wird. Die A 94-Trasse wird jedenfalls den Landschaftsraum komplett umkrempeln, massiv verändern und auch die bestehenden Naherholungsgebiete der Bevölkerung nachhaltig entwerten. Denn wer Straßen baut wird bekanntlich Verkehr ernten und die damit einhergehende Zunahme der Lärm-  und Schadstoffbelastungen. Der Vorsitzende der BN Kreisgruppe Passau: „Wir werden unsere Heimatlandschaft in diesem Raum jedenfalls kaum mehr wiedererkennen wenn die Autobahn einmal fertig ist und die bleibenden Eingriffsfolgen wie Bodenvernichtung oder die massive Verstärkung der Zerschneidungs- und Störeffekte sind ohnehin nicht ausgleichbar.“

Für Rückfragen:

Karl Haberzettl: 
1. Vorsitzender BN Kreisgruppe Passau
0160-7819190 oder 0851/9669366

Kurt Schmid:
BN Regionalreferent für Niederbayern
089/548298-88

Anlage:

Planfeststellung für den Neubau der A 94 von Kirchham bis Pocking, 1. Tektur
Stellungnahme des BUND Naturschutz (BN) vom 21.06.2016

downloads:

PM_FA_08_16_A94_Kirchheim-Pocking.pdf

PM_FA_08_16_A94_Kirchheim-Pocking_Anlage.pdf