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Klimaschutz erfordert den Ausbau der Windenergie – gerade auch in Bayern!

Der Klimawandel bedroht die Zukunft Bayerns. Die Bayerische Staatsregierung muss endlich handeln. Klimaschutz ohne Energiewende geht nicht! Die Energiewende erfordert den Ausbau der Windenergie - auch in Bayern!

25.09.2018

"Der Klimawandel bedroht die Zukunft Bayerns. Das Klimaabkommen von Paris 2015 versucht die Ausmaße der drohenden Klimaänderungen zu begrenzen. Mit der aktuellen Untätigkeit der Bayerischen Staatsregierung laufen wir in Gefahren einer Klimakrise, die sich zur Klimakatastrophe entwickeln kann. Die Häufung von Sommern mit extremer Trockenheit und zugleich extreme Schäden durch Starkregenereignisse zeigen deutlich - der Klimawandel wird real, auch in Bayern. Die Gesellschaft, aber auch die Bayerische Staatsregierung, muss handeln. Klimaschutz ohne Energiewende geht nicht! Ziele der Energiewirtschaft in Bayern müssen sein: Energiesparen und konsequente Schritte hin zu 100 Prozent Erneuerbaren Energien - und weg von fossiler und nuklearer Energie. Das ist heute technisch und wirtschaftlich möglich. Dazu gehört auch der Ausbau der Windenergie in Bayern", fordert Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz in Bayern, e.V.

"Der neue Bayerische Landtag muss die "10-H-Abstandsregel" wieder streichen. Diese seit 2014 in Bayern bestehende Regelung bedroht unsere schöne Natur und Landschaft - denn sie behindert den Bau von Windenergieanlagen im Gebiet der Kommunen und verdrängt die Windräder in Wälder und in unsere letzten Naturräume. Windenergie muss wieder fachlich und rechtlich eine Aufgabe der kommunalen Regionalplanung werden", so Geilhufe weiter.

"Im Gebiet der Gemeinde Hagenbüchach stehen heute 3 Windräder. Vor dem Bau gab es Bedenken zum Wert von Baugrundstücken. Aber das Gegenteil ist der Fall - auch bei uns sind die Immobilienpreise massiv gestiegen. Zwei Windräder werden betrieben durch die Bürgerenergie Trübenbronn-Hagenbüchach UG, ein weiteres wurde errichtet auf unserem Gemeindegrund durch die regionale Wust-Wind-und Sonne GmbH. Ermöglichst wurde dies durch eine gute Zusammenarbeit von Kommunen, Grundeigentümern und lokalen Energiegesellschaften. Auf Rathaus, Bauhof und Feuerwehrhaus betreiben wir Fotovoltaikanlagen. Gemeinsam mit den vielen Fotovoltaik-Anlagen auf den Dächern produzieren wir heute 350 Prozent Erneuerbaren-Energie-Strom, bezogen auf unseren Stromverbrauch in Hagenbüchach - wir versorgen also die Stadt mit", so David Schneider, Erster Bürgermeister der Gemeinde Hagenbüchach, im Landkreis Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim.

"Wir haben in der Gemeinde Bidingen zusammen mit unserer Nachbargemeinde Ingenried eine Gemeindewindenergieanlage gebaut - nach einem positiven Bürgerentscheid. Diese gehört den zwei Gemeinden, so wie uns Feuerwehrhäuser oder Kindergärten gemeinsam gehören. In 2016 hat das Windrad 5,6 Millionen Kilowattstunden Strom geliefert und dafür 592.000 € erlöst. Nach Abzug der Kosten von 387.000 € wurde somit ein Überschuss von 205.000 € erzielt. Dieser floss den Gemeinden in 2017 entsprechend ihrer Beteiligungen zu: Ingenried 25 Prozent und Bidingen 75 Prozent. Im Jahr 2017 war der Windertrag besser als 2016 und wir konnten höhere Überschüsse vereinnahmen. Damit können wir in der Gemeinde Bidingen unsere Schulden für frühere Investitionen in Abwasserkanäle, Kindergarten usw. abtragen. Und unsere Windräder erzeugen sauberen Strom. Ohne klimaschädliche Treibhausgase und ohne schrecklichen Atommüll", erläutert Franz Martin, Erster Bürgermeister der Gemeinde Bidingen, im Landkreis Ostallgäu.

"Bayern hat drei große Energieprobleme: Es produziert weiterhin den meisten tödlich strahlenden Atommüll in Deutschland, ohne Plan, wo dieser sicher für 1 Million Jahre gelagert soll. Zugleich verfehlt Bayern krachend die für unsere Kinder und Enkel so wichtigen Klimaschutzziele. Und zum Dritten wird Bayern immer abhängiger von Stromimporten. Windenergie und Photovoltaik sind die sauberen und preiswerten Problemlöser. Im Mix der Erneuerbaren Energien mit Bioenergie und eventuell Geothermie und flankiert von Lastmanagement, Netz- und Speicherausbau kann so eine hundertprozentige Stromversorgung aus Erneuerbaren Energien erreicht werden. Dafür müssen in den Städten PV-Anlagen auf die Dächer und dafür müssen wir auf einer Planungsfläche von zwei Prozent unserer Landesfläche genügend Windräder bauen. Moderne Windräder und PV-Anlagen können dank des technischen Fortschritts den Strom heute für 5,5 bis 7 Cent je Kilowattstunde liefern, in günstigen Lagen auch für unter 5 Cent je Kilowattstunde. Und der technische Fortschritt geht weiter", so Raimund Kamm, Vorsitzender des Bundesverbandes Windenergie in Bayern, e.V.

Windenergieanlagen dürfen in Deutschland auch im Außenbereich gebaut werden, ähnlich wie landwirtschaftliche Betriebe, so regelt dies das Baugesetzbuch. Mit der Voraussetzung, sie erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben, wie den Lärmschutz. Die Gesetze in Deutschland erfordern typischerweise Abstände von 700 bis 1000 Meter von der Wohnbebauung. Mit der sogenannten "10-H-Abstandsregelung", seit 2014 eine Sonderregelung in Bayern in Paragraf 82 der Bayerischen Bauordnung, ist die baurechtliche Privilegierung für Windenergieanlagen im Außenbereich dann aufgehoben, wenn ein Abstand dieser Anlage zur Wohnbebauungen von zehn Mal der Gesamthöhe der Anlage unterschritten wird. Um in Bayern Windenergie sinnvoll ernten zu können, werden Anlagen mit ca. 200 Meter Höhe benötigt - also gilt die Aufhebung der baurechtlichen Privilegierung in einem Abstand zur Wohnbebauungen von ca. 2000 Metern. Damit können in Bayern Windenergieanlagen nur noch auf Basis einer kommunalen Bauleitplanung genehmigt werden. Da die Bayerischen Staatsregierung die Kommunen weder ermuntert, noch unterstützt, noch die fachlichen Grundlagen für Windenergieplanung schafft - werden in Bayern kaum noch neue Windenergieanlagen geplant oder gebaut. In Bayern wird zu wenig Windstrom erzeugt. Katastrophal - denn dies führt zu einem schwerwiegenden Defizit der Bayerischen Wirtschafts- und Energiepolitik. Neue bayerische Windenergieanlagen, die Strom aus Bayern nach Abschalten der gefährlichen bayerischen Atomkraftwerke liefern könnten, fehlen: Plan- und Mutlosigkeit herrscht in Bayern bei der Energiewende. Die "10-H-Abstandsregelung" muss daher gestrichen werden.

Windenergie benötigt fachlich gute Planung in Bayern.

  • Paragraf 82 der Bayerischen Bauordnung, die sogenannte "10-Mal-die-Höhe-Abstandregelung", von 2014 muss baldmöglichst aufgehoben werden.
  • Windenergieanlagen dürfen nicht durch falsche Planungsvorgaben in Wälder und in unsere bayerischen Naturräume abgedrängt werden.
  • Wir müssen Biodiversität erhalten und Populationen von Tier- und Pflanzenarten schützen. Genehmigungsverfahren von Windrädern müssen dies auf Basis wissenschaftlicher Daten leisten. Die bayerische Staatsregierung muss hierzu deutlich mehr als bisher die wissenschaftlichen Grundlagen des Artenschutzes fördern.
  • Windenergieanlagen müssen in Absprache und mit regionaler Planung der Kommunen errichtet werden können.
  • Eine gute Fachplanung muss sicherstellen, dass die Windenergieanlagen ohne Schaden in Natur und Landschaft eingefügt werden.
  • Die kommunale Regionalplanung und Flächennutzungsplanung in Bayern vor 2014 war erfolgreich und steuerte die Privilegierung konstruktiv mit Ausschluss- und Vorrangflächen für Windenergieanlagen. Diese Planungen müssen wieder rechtlich Grundlage für die Genehmigung von Windenergieanlagen werden.
  • Eine gute Voraussetzung für die Regionalplanung bot vor 2014 der sogenannte "Windenergieerlass" des damaligen Umweltministers Dr. Markus Söder in 2011.
  • Kommunen müssen wieder Vorrang- und Ausschlussflächen für Windenergie festlegen und festlegen können mit rechtlicher Bindung.

Windenergie benötigt fachlich gute Planung in Deutschland. Die bayerischen Parteien und die Bayerische Staatsregierung müssen sich auf Bundesebene einsetzen für:

  • Strompreise, die die Folgekosten von kommenden Klimakrisen durch Verbrennung fossiler Energieträger und die Folgekosten der Atomtechnologie mit einpreisen. Eine Bepreisung des Treibhausgases Kohledioxid muss effektiv und sozialgerecht umgesetzt werden.
  • Abschalten von Kohlekraftwerken um den Strommarkt frei zu machen für Strom aus Erneuerbaren Energien
  • In den Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur für die Vergütung von Strom aus Windenergieanlagen muss eine regionale Ausbausteuerung implementiert werden und Ausbaubaumengen für Stromdefizitgebiete ausgeschrieben werden.
  • Das Referenzertragsmodell der Ausschreibungsverfahren Windenergie muss nach unter auf 60 % verlängert werden.
  • Das Energiewirtschaftsgesetz muss geändert werden um die direkte Vermarktung von Windstrom an Kunden zu ermöglichen

Für Rückfragen:

Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz,

BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Tel.: 0151-5048-9963