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Rechtsprüfung ergibt: B 26n bei Würzburg nicht genehmigungsfähig

Rechtsanwalt: Projekt muss sofort gestoppt werden.

BUND Naturschutz und Bürgerinitiative: klimapolitisch falsch, Flächenverbrauch nicht vertretbar, Mehrverkehr für die Region und Mehrbelastungen für zahlreiche Kommunen, erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft.

16.11.2021

Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) und die Bürgerinitiative „Bürger und Kommunen gegen die B 26n“ (BI) fordern die Politik anlässlich des Planfeststellungsverfahrens für den ersten Bauabschnitt bei Arnstein auf, die insgesamt rund 43 Kilometer lange B 26n quer durch die Landkreise Main-Spessart und Würzburg umgehend zu stoppen! „Besonders der Verkehrsbereich muss endlich zum Klimaschutz beitragen. Wir können es uns nicht mehr leisten, Eingriffs-Projekte wie die B 26n weiterzuverfolgen und dabei den Klimaschutz völlig außer Acht lassen“, so Erwin Scheiner vom BN-Landesarbeitskreis Verkehr. „Ich hoffe sehr, dass die neue Ampelkoalition die Mobilitätswende endlich mit Nachdruck vorantreibt und überdimensionierte Straßenbauprojekte wie die B26n gestoppt werden!“

Armin Beck, stellvertretender Vorsitzender der BI, bestreitet den Nutzen für die Region. „Es werden neue und mehr Belastungen für zahlreiche Kommunen von Arnstein-Heugrumbach über Karlstadt, Lohr bis nach Rechtenbach und Frammersbach geschaffen. Durch die B26n würde die Region mit zusätzlichem Verkehr geflutet. Zudem werden wertvollste Landschaftsräume zerschnitten. Rund 66 Hektar würde alleine der erste Bauabschnitt verbrauchen. BN-Regionalreferent Steffen Jodl unterstreicht: „Die Politik bringt das Problem des fortschreitenden Flächenverbrauchs nicht unter Kontrolle. Tagtäglich versiegeln wir Flächen für überdimensionierte Straßenbau-Projekte, die eigentlich für die Produktion von Lebensmitteln oder als Wild-Lebensraum zur Verfügung stehen könnten. Das ist eines der drängendsten Umweltprobleme in Bayern. Es fehlen verbindliche Vorgaben zum sparsamen Umgang mit Fläche – gerade beim Straßenbau.”

Eine Rechtsprüfung der aktuellen Unterlagen für den ersten Bauabschnitt hat ergeben, dass das Vorhaben nicht planfeststellungsfähig ist, wie Rechtsanwalt Dr. Eric Weiser-Saulin erläutert: „Das Projekt ist aus verschiedensten Gründen nicht genehmigungsfähig. Zunächst behandelt der zugrundeliegende Bundesverkehrswegeplan nur unzureichend die Klimaauswirkungen, in diesem Zusammenhang hätte eine eigenständige und geeignete Verkehrsuntersuchung vorgenommen werden müssen – dies war nicht der Fall.
Stattdessen wurde eine Verkehrsprognose vorgelegt, die mit einer ungeeigneten Methode durchgeführt wurde und den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht. Rechtswidrig ist auch die vorgenommene Aufteilung in vier Bauabschnitte. Nach EU-Recht müssen außerdem Alternativen geprüft werden, dies ist aber nur völlig unzureichend geschehen. Nicht zuletzt widerspricht das Bauprojekt Vorgaben zum Natur- und Artenschutz, zum Flächenverbrauch, zum Gebiets- und Wasserschutz sowie zum Lärmschutz“, so Weiser-Saulin. „Im gesamten Zulassungsverfahren zur B 26n gibt es dermaßen viele schwerwiegende Versäumnisse, dass man das Projekt eigentlich umgehend beerdigen müsste!“ 

Details zu den einzelnen Versäumnissen finden Sie im Anhang.

 

Für Rückfragen:

Steffen Jodl
BN-Regionalreferent für Unterfranken
Tel.: 0160 561 1341
E-Mail: steffen.jodl@bund-naturschutz.de