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BN kritisiert Atommülltransport von Niedersachsen nach Unterfranken

Der Atommüll aus dem AKW Würgassen in Niedersachsen soll per LKW und eventuell Zug nach Grafenrheinfeld transportiert werden. Warum kann der Atommüll nicht im eigenen Zwischenlager in Würgassen verbleiben? BN verlangt Aufklärung über die wahren Gründe des Transports.

15.02.2023

In diesem Februar sollen schwach- und mittelradioaktive Atomabfälle in das Grafenrheinfelder Atommülllager bei Schweinfurt transportiert werden. Der strahlende Müll kommt vom 240 Kilometer entfernten AKW Würgassen, welches sich im Rückbau befindet. Dabei verfügt der Standort in Niedersachsen über ein eigenes Zwischenlager. Laut offiziellen Angaben seien dort aber keine Kapazitäten mehr verfügbar. „Falls das Lager tatsächlich schon voll sein sollte, wäre das ein eklatanter Planungsfehler. Mit der Folge, dass dieser hochgefährliche Müll auf potentiell unfallgefährdeten LKWs durch die Republik gefahren werden muss“, erklärt der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner. Unter Umständen soll der Müll auch mit dem Zug transportiert und in Gochsheim für die letzten gut sechs Kilometer auf LKW umgeladen werden. „Solch eine Umladeaktion bedeutet ein zusätzliches erhebliches Sicherheitsrisiko. Für das AKW Grafenrheinfeld gibt es keinen eigenen Gleisanschluss. Das Umladen würde also direkt am Gochsheimer Bahnhofsgelände vonstattengehen, in unmittelbarere Nähe der Wohnhäuser“, betont Mergner.

Im Raum steht auch, dass der Atommüll deshalb nach Unterfranken transportiert werden muss, weil er in Würgassen einem geplanten, ebenfalls umstrittenen Logistikzentrum im Wege steht. Dort sollen in Zukunft sämtliche schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus ganz Deutschland zwischengelagert werden. „Das würde bedeuten, dass der Abfall wieder zurück nach Würgassen transportiert werden müsste, um irgendwann in ferner Zukunft einmal an seinem endgültigen Standort zu landen – dieser ‚Atommüll-Tourismus‘ ist ja völlig irre!“, so Mergner. „Wir verlangen Aufklärung über die wahren Gründe dieses Transports - die Vorgänge müssen transparent und lückenlos nachvollziehbar sein. Darauf hat die Bevölkerung, die den Gefahren dieser Transporte unmittelbar ausgesetzt ist, ein Anrecht.“