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Bundesweite Mobilitätsaktionstage - Klimaschädliche Straßenprojekte stoppen!

Bundesweit fordern an diesem Wochenende Umwelt-, Naturschutz- und Mobilitätsgruppen einen stärkeren Ausbau des ÖPNV und des Fuß- und Radverkehrs. Der Straßenaus- und -neubau müssen gestoppt werden. Auch der BUND Naturschutz (BN) beteiligt sich an den zweiten dezentralen Mobilitätsaktionstagen vom 8. bis 10. Oktober und prangert insbesondere Straßenplanungen wie den Bau der B 26 n durch die Landkreise Main-Spessart und Würzburg an.

08.10.2021

„Mit unseren Protesten, die in ganz Deutschland stattfinden, schicken wir ein klares Signal zu den Sondierungsgesprächen nach Berlin: Wir brauchen eine radikale Klimawende, und zwar sofort. Dazu benötigen wir eine ebenso deutliche Verkehrswende“, erklärt der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner, „also ein Moratorium für den Neu- und Ausbau von Staats-, Bundesstraßen und Autobahnen. Es benötigt einen gut ausgebauten, bezahlbaren und von 5:00 – 24:00 Uhr verfügbaren ÖPNV. Wir fordern eine faire Verteilung des öffentlichen Raums mit Vorrang für Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehr. Wir brauchen jetzt keine weiteren Lippenbekenntnisse, sondern ganz konkrete Beschlüsse, Maßnahmen und Finanzierung“. „Anstatt 80 Millionen alleine in 8 Kilometer Straße für den ersten Bauabschnitt für die B 26 n zu stecken, sollte lieber der ÖPNV gefördert werden“, so Steffen Jodl, BN-Regionalreferent für Unterfranken. Der BUND Naturschutz kritisiert auch Projekte, wie den Ausbau der B 469 bei Aschaffenburg, den Ausbau der B 286 bei Schweinfurt, die Ortsumfahrungen von Sulzfeld im Grabfeld sowie bei Giebelstadt im Landkreis Würzburg, die zusätzlichen Verkehr induzieren und Natur und Landschaft zerstören.

„Immer neue Schneisen quer durchs Land zu asphaltieren ist der falsche Weg – und es ist noch nicht mal verkehrstechnisch nötig“, so der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe. „Der BUND-Bundesverband hat dazu am 7. Oktober ein neues Rechtsgutachten zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) vorgestellt, das zum Schluss kommt, dass der BVWP 2030 mit seinen zahlreichen Fernstraßenneubauprojekten nicht nur klimaschädlich, naturzerstörend und überteuert ist, sondern auch verfassungswidrig. Damit sind auch alle Planfeststellungsbeschlüsse, die sich maßgeblich auf den BVWP 2030 und dessen Bindungswirkung stützen, rechtswidrig und Planungen, wie zum Beispiel für die B 26 n, ohne Rechtsgrundlage.