Keine Einschränkung der Umweltprüfungen für Skigebiete Umweltzerstörung unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus - ohne uns!
„Durch den Klimawandel sind die Arten und Lebensräume in den Alpen ohnehin schon unter Druck“, so Axel Doering, Präsident von CIPRA Deutschland. „Nun die Umweltstandards für neue Schneekanonen, Skipisten und Lifte zu senken, geht in die völlig falsche Richtung. Denn gerade niedrig gelegene Skigebiete sind gut beraten, einen naturverträglichen Ganzjahres-Tourismus aufzubauen, anstatt in neue Beschneiungsanlagen und Pisten zu investieren.“
Mit den neuen Schwellenwerten würde bei vielen Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen. „Damit würde nicht mehr ausreichend geprüft, welche Auswirkungen beispielsweise Beschneiungsanlagen auf Pflanzen, Tiere, Lebensräume und den Wasserhaushalt haben“, sagt der Landesbeauftragte des Bund Naturschutzes Martin Geilhufe. „Zudem wären die Naturschutzverbände nicht mehr in solche Verfahren eingebunden. Das wäre fatal.“
Nach Ansicht von Sabine Rösler, Vorsitzende des Vereins zum Schutz der Bergwelt, wäre die neue Regelung auch nicht mit dem Bayerischen Naturschutzgesetz vereinbar. "Denn dort ist die große ökologische und landschaftliche Bedeutung des bayerischen Alpenraums im Artikel 2 zum Alpenschutz verankert. Bayern muss seiner Schutzverpflichtung nachkommen.“
"Es ist geradezu absurd, den Bau von Beschneiungsanlagen in Zeiten drastischer Klimaerwärmung zu erleichtern." betont Michael Pröttel, Vorsitzender von Mountain Wilderness Deutschland e.V.
Ein echter Bürokratieabbau würde durch diese Gesetzesänderungen sowieso nicht erreicht. Denn es gibt mit der Umweltverträglichkeitsvorprüfung bereits ein geeignetes Instrument um Verfahren zu beschleunigen, sollten tatsächlich keine oder nur geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter bestehen. „Die geplanten Gesetzesänderungen für die Skigebiete sind daher weder notwendig noch sinnvoll“, meint Wolfgang Arnoldt, Vize-Präsident des Deutschen Alpenvereins. „Wir fordern daher, die Schwellenwerte unverändert zu lassen.“
Fazit:
Es ist geradezu absurd, dass sich in Zeiten des Klimawandels ein maßgeblicher Teil des bayerischen Modernisierungsgesetzes mit der Erleichterung des Baus von Skipisten und Seilbahnen beschäftigt.
Die Beteiligung der Umweltverbände hat in der Vergangenheit zur Vermeidung von Fehlinvestitionen in Skigebietsinfrastruktur und damit verbundenen erheblichen Umweltschäden beigetragen. Prominentestes Beispiel dafür ist die unterbliebene Erschließung des Riedberger Horns.
Hintergrund
- Folgende Änderungen der Schwellenwerte für Umweltverträglichkeitsprüfungen sind geplant: Bayerischen Wassergesetz: Für Beschneiungsanlagen Erhöhung der Grenze für eine UVP-Pflicht von 15 ha auf 20 ha, in Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen von 7,5 ha auf 10 ha (Art. 35 (4))
- Bayerischen Naturschutzgesetz: Für Skipisten Erhöhung der Grenze für eine UVP-Pflicht von 10 ha auf 20 ha, in Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen von 5 ha auf 10 ha (Art. 10 (2))
- Bayerisches Eisenbahn- und Seilbahngesetz: Für Seilbahnen Reduzierung der Pflicht zur UVP durch Einführung von zwei Voraussetzungen, davon eine mit erhöhten Grenzwerten: eine UVP soll nur nötig sein bei Erreichen einer bestimmter Personenbeförderungskapazität und einer Luftlinienlänge zwischen Tal- und Bergstation von 3000 m (bisher nur eine Voraussetzung) und Länge von 1000 m bei Schleppliften und 2500 m bei übrigen Seilbahnen (Art. 13).
Unterstützende Verbände:
BUND Naturschutz in Bayern e.V.
Bergwaldprojekt e.V.
Deutscher Alpenverein e.V.
Landesbund für Vogel- und Naturschutz e.V.
NaturFreunde Deutschlands e.V.
Protect our Winters Germany e.V.
Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal e.V.
Verein zum Schutz der Bergwelt e.V.
Mountain Wilderness Deutschland e.V.