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Donauausbau noch lange nicht festgeklopft

Vorgaben der EU-Verkehrsnetze nicht bindend für

die EU-Mitgliedsstaaten

 

21.10.2011

Der Bund Naturschutz (BN) widerspricht massiv den Aussagen des Vertreters der EU-Kommission, wonach die Vorgaben der EU-Verkehrsnetze bindend für die Mitgliedsstaaten seien. „Nach wie vor wird die Verkehrsinfrastruktur durch die nationale Gesetzgebung festgelegt. Dies hat gerade in Verbindung mit dem Donauausbau das Bundesverkehrsministerium gegenüber der EU festgestellt“, so der BN-Landesvorsitzende Weiger. Durch die europäischen Verkehrsnetze wird nur die EU, die bei grenzüberschreitenden Projekten bis zu 20% mitfinanziert, verpflichtet, sich entsprechend zu beteiligen. 

Mit den Aussagen wie „Die EU-Kommission klopft den Donauausbau fest“ wird auf plumpe Weise versucht, die Öffentlichkeit und die nationale Politik zu täuschen. Denn bis heute hat der Bundestagsbeschluss bestand, dass die Bundesrepublik Deutschland als Planungsträger den weiteren Donauausbau in Deutschland nur finanzieren darf, wenn er ohne Staustufen erfolgt. Damit steht die nationale Entscheidung über einer politisch herbei geredeten EU-Entscheidung für Staustaufen zwischen Straubing und Vilshofen. 

Der Bund Naturschutz fordert die EU-Kommission auf, endlich den Weg für Verbesserungen der Schifffahrt im Einklang mit den geltenden EU-Richtlinien zum Schutz der Natur und der Fließgewässer (FFH- und Wasserrahmenrichtlinie) durch einen Ausbau ohne Staustufen frei zu machen. 

Für Rückfragen:

Richard Mergner, BN-Landesbeauftragter

Tel.: 0911-8187825, richard.mergner@bund-naturschutz.de