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EU-Studie variantenunabhängige Untersuchungen zum Donauausbau

Staustufenplanung unter falscher Flagge

21.10.2011

Was von den Projektträgern ‒ Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd im Auftrag des Bundes­verkehrsministeriums ‒ als „variantenunabhängige Untersuchungen“ verkauft wird, ist in Wahrheit die Detailplanung zweier Ausbauvarianten: Der Variante A, ein Ausbau der Strecke Straubing - Vilshofen  ohne Staustufen, und der Variante C2.80, ein Ausbau mit einer Staustufe, einem Schleusenkanal im Durchstich der Mühlhamer Schleife und massiven Sohlbaggerungen zur Vertiefung der Schifffahrtsrinne.

33 Millionen Euro sollen für die Planungen aufgewendet werden, 5,5 Millionen zahlt Bayern, 11 Millionen die Bundesrepublik Deutschland und 16,5 Millionen Euro schießt die Europäische Union zu.

Im Zuschussbescheid der EU ist festgelegt, dass die Untersuchungen von einer Monitoring-Gruppe aus Verkehrs-, Wirtschafts- und Umweltexperten begleitet werden. Die Monitoring-Gruppe soll Vorschläge für Arbeitsaufträge machen, über den Arbeitsfortschritt und den Untersuchungsverlauf informiert werden, die Ergebnisse beraten und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise machen. Als Umweltexperten wurden

·        der Vorsitzende das Bunds Naturschutz in Bayern e.V.,  Prof. Dr. Hubert Weiger, vertreten durch Dieter Scherf, Mitglied des BN Landesvorstands,

·        der Vorsitzende des Landesbund für Vorgelschutz in Bayern e.V., Ludwig Sothmann, vertreten durch Dr. Christian Stierstorfer, Leiter der LBV-Geschäftsstelle Oberpfalz,

·        der wissenschaftliche Mitarbeiter des Landesfischereiverbands Johannes Schnell, vertreten durch Jörg Kuhn, Geschäftsführer des Bezirksfischereiverbands Niederbayern,

·        der Vorsitzende des Bürgerforums Umwelt Vilshofen, Dr. Anton Huber, vertreten durch Hubert Stelzl, Vorsitzender der Bürgeraktion „Rettet die Donau“ e.V.

in die Monitoring-Gruppe berufen.

Nach nunmehr 17 Sitzungen der Monitoring-Gruppe verstärkt sich bei den Umweltvertretern der Eindruck, dass die Untersuchungen ausschließlich darauf ausgerichtet sind, den Staustufenausbau nach Variante C2.80 durchzusetzen. Dieser Eindruck basiert auf folgenden Tatsachen:

·        Bei Untersuchungen und Planungen hat die Rhein-Main-Donau Wasserstraßen GmbH die Schlüsselrolle.

·        Die Monitoring-Gruppe  wird nur oberflächlich über die Untersuchungen und Planungen informiert, Detailinformationen, die ein echtes „Monitoring“ des Planungsprozesses ermöglichen würden, bleiben bisher verwehrt.

·        Nach wie vor fehlt ein umfassendes Verkehrskonzept,  in dem die Rolle der Donau-Wasserstraße im Rahmen aller Verkehrsträger definiert ist und aus dem abzuleiten ist , welche Maßnahmen im Abschnitt Straubing-Vilshofen tatsächlich zur Verbesserung der Gesamtsituation beitragen.

·        Die Monitoring-Gruppe kann auf Untersuchungs- und Planungsinhalte  und -verlauf keinen Einfluss nehmen.

·        Kritische Fragen und qualifizierte Anmerkungen seitens der Umweltvertreter in der Monitoring-Gruppe und konsultierter Experten bleiben „in den Wind gesprochen“.

Die Rhein-Main-Donau Wasserstraßen GmbH hat sich in der Jahrzehnte langen Diskussion um den Donauausbau Straubing-Vilshofen stets kompromisslos für die Staustufenkanalisierung eingesetzt. Aus Sicht der RMD ist das verständlich, würde sie doch bei Planung und Bau einer Staustufenlösung erheblich mehr profitieren, als bei einem Ausbau ohne Staustufen.  Darüber hinaus bestünde nach dem Staustufenbau die Möglichkeit der Wasserkraftnutzung, das Recht dazu hat die RMD („Konzessionsrecht“).  Wie kann davon ausgegangen werden, dass die RMD eine Ausbauvariante A ohne Staustufen, die der Schifffahrt nutzt, dabei die einzigartigen Naturlebensräume an der frei fließenden Donau unversehrt erhält, mit Interesse und Engagement plant? Die ohne Ausschreibung erfolgte Übertragung der Projektführerschaft auf die RMD Wasserstraßen GmbH  ist aus Sicht der Umweltvertreter in der Monitoring-Gruppe ein Verstoß  gegen die EU Vergaberichtlinien und damit rechtswidrig. Darüber hinaus widerspricht die Schlüsselrolle der RMD in der EU-geförderten Untersuchungen dem Zuschuss-Bescheid der EU. Hier ist festgelegt, dass Interessenskonflikte auszuschließen sind. Die Umweltvertreter in der Monitoring-Gruppe werden bei der EU weiterhin auf Klärung des Interessenskonflikts der RMD drängen.

 Die Monitoring-Gruppe kann unter den jetzt gegebenen Umständen ihrer definierten Aufgabe

˗         Vorschläge für Arbeitsaufträge

˗         Information über Arbeitsfortschritt und Untersuchungsverlauf

˗         Beratung der Ergebnisse und Empfehlungen

nicht gerecht werden.  Wie weit dem Vorschlag der Monitoring-Gruppe, ein umfassendes Verkehrskonzept zu erstellen, aus dem zielführende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation unter Einbeziehung aller Verkehrsträger abzuleiten sind, entsprochen wird, lässt sich bisher nicht erkennen. Auch lässt sich nicht erkennen, wie weit die Empfehlungen zweier durch die Umwelt­vertreter beigezogener Experten zur Prognosesicherheit der Grundwasserveränderungen in den weiteren Untersuchungen berücksichtig werden. Über Arbeitsfortschritt und Untersuchungsverlauf wird die Monitoring-Gruppe bisher wohl umfassend, letztlich aber nur oberflächlich informiert. Ergebnisse ernsthaft zu beraten und daraus abgeleitete Empfehlungen zu geben, war bisher nicht möglich.

Die Fragen und Anmerkungen der Monitoring-Gruppe, auch die Anregungen beigezogener Experten finden bisher keinen Niederschlag in der  offiziellen Dokumentation der EU-geförderten Unter­suchungen. Obwohl im EU-Förderbescheid festgelegt ist , „Im Rahmen der regelmäßigen Bericht­erstattung teilt das BMVBS der Europäischen Kommission mit, welche Tätigkeiten von der Moni­toring-Gruppe im gegebenen Zeitraum ausgeführt worden sind“, finden sich in den Berichten an die EU („Meilenstein-Berichte“) keine Anmerkungen aus der Monitoring-Gruppe.

Die Umweltvertreter fordern für die Weiterarbeit in der Monitoring-Gruppe umfassende und detaillierte Information über alle Untersuchungen und Planungen sowie fortlaufende und voll­ständige Dokumentation des Monitoring-Prozesses.

Die Monitoring-Gruppe muss laufend detailliert und vollständig über Arbeitsfortschritt und Unter­suchungsverlauf informiert werden. Daten, die in Prozessschritten zwischen den untersuchungs­beteiligten Stellen (z.B. Technische Planung/Umweltplanung) ausgetauscht werden, müssen zeitnah auch den Teilneh­mer­verbänden der Monitoring-Gruppe zugänglich gemacht werden. Nur wenn freier Einblick in den Untersuchungs­verlauf gewährt wird, können die Untersuchungen „begleitet“ werden. Nur wenn nachvollzogen werden kann, wie und warum bestimmte Untersuchungs- und Planungsergebnisse erzielt werden, können die Ergebnisse angemessen bewertet werden.

In der offiziellen Untersuchungsdokumentation muss festgehalten werden, wie die Monitoring-Gruppe das Untersuchungsprogramm, die Untersuchungsdurchführung bzw. den Untersuchungs­verlauf und die Untersuchungsergebnisse bewertet. Gegebenenfalls sind die Stellungnahmen externer Experten zu spezifischen Fachfragen in die Bewertung aufzunehmen. Sofern verschiedene Mitglieder der Monitoring-Gruppe Methoden oder Ergebnisse unterschiedlich bewerten, sind auch diese unter­schiedlichen Bewertungen zu dokumentieren.

Die Bewertungen der Monitoring-Gruppe müssen Teil der Studie werden und in den Abschlussbericht der EU-geförderten Untersuchungen aufgenommen werden, damit sie gerichtsrelevant festgehalten sind und in die politischen Bewertungen zur Entscheidung einfließen. 

Siehe auch beiliegende Hintergrundinformationen zu erkennbaren inhaltlichen Unzulänglichkeiten der Untersuchungen.

Für Rückfragen:

Dr. Anton Huber, Vorsitzender des Bürgerforums Umwelt
Tel. 08541-1033 / mail@anton-ulrike-huber.de

Dieter Scherf, Mitglied des BN-Landesvorstands
Tel. 08547-7292 / dieter.scherf@bund-naturschutz.de

Johannes Schnell, Landesfischereiverband Bayern e.V.
Tel. 089-64272627 / johannes.schnell@lfvbayern.de

Dr. Christian Stierstorfer, LBV Bezirksgeschäftsstelle Oberpfalz
Tel. 09402-7899570 / oberpfalz@lbv.de