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Freies Betretungsrecht der Natur gestärkt: keine dauerhaften Wildzäune in Bayerns Wäldern

BN fordert Oettinger Wildschutzzaun vollständig abzubauen

10.02.2014

Der „Oettinger Wildschutzzaun“ gilt als Präzedenzfall für die Missachtung des in der Bayerischen Verfassung verankerten „Freien Betretungsrechts der Natur“. Außerdem wird an diesem Fall in den Landkreises Donau-Ries und Ansbach die Frage geklärt, ob Bayerns Wälder dauerhaft mit sog. Wildschutzzäunen eingezäunt werden dürfen und damit faktisch Wildparks ohne eine entsprechende Schalenwildregulierung entstehen.

Nachdem der Oettinger Wildschutzzaun nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach nun endlich auf Ansbacher Flur abgebaut wurde, fordert der Bund Naturschutz nun auch den Donau-Rieser Landrat Stefan Rößle auf, umgehend eine Abbauverfügung für den dortigen Schwarzwild-Abwehrzaun vorzunehmen. Um die Wildschäden in der Landwirtschaft zu beheben, ist eine Ursachenbekämpfung geboten. Dazu gehört eine sofortige Einstellung jeglicher unsachgemäßer Zufütterung, die die Zuwachsquoten beim Schwarzwild noch weiter erhöht.  Zudem muss das Schwarzwild effizient mit dem Ziel bejagt werden, den stark überhöhten Bestand zu reduzieren.

„Mit dem Scheitern des Oettinger Wildschutzzaunes ist die Gefahr gebannt, dass Bayerns Wälder zu Wildgattern degradiert werden, in denen Jäger aus reiner Jagdlust hinter großflächig und dauerhaften Zäunen überhöhte Tierbestände halten“, so Richard Mergner, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz. „Das freie Betretungsrecht der Natur ist damit gestärkt, Barrieren für wandernde Tierarten werden abgebaut. Das ist ein Sieg des Gemeinwohls gegenüber jagdlichen Privatinteressen.“

Am Rand des Oettinger Forstes im Landkreis Donau-Ries wurde im Sommer 2008 ein 11km langer und ca. 1,20m hoher Abwehrzaun gegen Schwarzwild gebaut. Der Zaun wurde durch den Eigentümer des Oettinger Forstes, Fürst Oettingen-Oettingen und Oettingen-Spielberg errichtet, um angeblich die Schäden von Wildschweinen in den umliegenden Landwirtschaftsflächen zu verringern. Im Laufe der Zeit wurde der Zaun um einen 26km langen Elektrozaun in den Landkreisen Ansbach und Donau-Ries ergänzt.

Im August 2011 hat das Landratsamt Ansbach eine Abbauverfügung für den Zaun im Landkreis Ansbach erlassen. Der Zaun sei nicht mit dem in der bayerischen Verfassung garantierten freien Betretungsrecht der Natur zu vereinbaren. Gegen diese Abbauverfügung wurde geklagt. Am 27.6.2012 hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen und die Abbauverfügung für Rechtens erklärt.

Dagegen hat der Zaunerbauer wiederum Antrag auf Berufung gestellt. Lange war nicht klar, ob dieser Antrag zugelassen wird, so dass die Rechtslage nicht endgültig geklärt war. Nun wurde der Zaun jedoch inzwischen im Landkreis Ansbach zurückgebaut und der Antrag auf Revision zurück genommen, weil offensichtlich deutlich wurde, dass der Revisionsantrag aussichtlos war. Damit ist die Rechtslage endgültig geklärt.

Jetzt steht der Zaun nur noch im Landkreis Donau-Ries. Im Landkreis Donau-Ries stehen etwa 15 km Elektrozaun und ca. 10 km fester Zaun. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach handelt es sich bei den Zäunen jedoch um eine naturschutzrechtlich unzulässige Sperre.

Was im Landkreis Ansbach unrechtmäßig ist, ist auch im Landkreis Donau-Ries unrechtmäßig. Daher darf der Zaun auch im Landkreis Donau-Ries nicht weiter geduldet werden.

Der BUND Naturschutz hat daher den Donau-Rieser Landrat Stefan Rößle in einem Schreiben aufgefordert, für den im Landkreis Donau-Ries stehenden Zaun ebenfalls eine Abbauverfügung zu erlassen.

Weitere Informationen zur Geschichte des Oettinger Schwarzwildzaunes finden Sie in folgenden Pressemitteilung des BUND Naturschutz:

www.bund-naturschutz.de/uploads/media/PM-076-12-Oettinger-Wildschweinzaun_01.pdf

www.bund-naturschutz.de/uploads/media/PM_FA_19_09_Gericht_Schwarzwildzaun_Oettingen.pdf

www.bund-naturschutz.de/uploads/media/PM_FA_05_09_Schwarzwildzaun.pdf

Für Rückfragen:

Thomas Frey
Regionalreferent für Schwaben
Tel.: 089/548298-64; 0160-95501313
thomas.frey@bund-naturschutz.de

Pressemitteilung als pdf zum download:

PM_FA_03_14_Schwarzwildzaun.pdf