GEPLANTE NEUBAUTRASSE DURCH DEN KELBACHGRUND - ERGÄNZENDES PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN LÖST ERNEUT SCHARFE KRITIK AUS
Nach wie vor vertritt der BN die Auffassung, dass die planfestgestellte Trasse eine wesentlich eklatantere Verschlechterung der naturschutzfachlichen Wertigkeit des betroffenen Gebietes (Kelbachaue) nach sich ziehen würde.
Die acht Maßnahmen, die der Vorhabensträger zum Ausgleich des Eingriffs durch die Straßenbaumaßnahme der planfestgestellten Trasse realisieren möchte, ändern nichts an der fehlerhaften Entscheidungsgrundlage bei der Variantenwahl. Sie sind, da der Bedarf falsch ermittelt ist, als weiterer Eingriff zu bewerten.
Der BN lehnt die vorgelegte ergänzende Planung strikt ab und hält weiterhin an der bestehenden Klage fest.
Alternative würde geringere Eingriffe mit sich bringen
Nach wie vor hält der BN die Variante 5 für weitaus naturverträglicher, denn sie zerschneidet nicht die artenschutzrechtlich bedeutsamen Areale.
Außerdem würde die vom BN vorgeschlagene Variante 5 durch ihre Streckenführung insgesamt wesentlich geringere Eingriffe in das Planungsgebiet verursachen.
Verkehrsverflechtungen geändert
Die Randbedingungen für die Entscheidung haben sich seit dem ersten Planfeststellungsbeschluss gravierend geändert:
Die Anbindung des neuen Gewerbegebietes Ebensfeld-Nord (26 ha) und die neuen Gewerbeflächen im Ortsteil Unterneuses würden durch die Ergebnistrasse des Staatlichen Bauamtes völlig unzureichend an die Autobahn angebunden werden. Sämtlicher Ziel- und Quellverkehr zu diesen Gewerbeflächen müsste durch die gesamte Ortschaft Ebensfeld abgewickelt werden. Außerdem wäre diese Anbindung gegenüber der vom BUND Naturschutz vorgeschlagenen Variante erheblich länger.
Der BN fordert deshalb nochmals eine eingehende Prüfung mit gesamtheitlicher Bewertung sowohl der verkehrlichen als auch der naturschutzfachlichen Argumente. Dazu ist ein aktuelles Verkehrsgutachten vorzulegen.
Ausgleichsmaßnahmen teilweise ungeeignet
Die geplante Anlage einer Magervegetationsfläche und eines Extensivgrünlandes auf einer bisher als Acker genutzten Fläche ist fachlich nicht geeignet, die geplanten Eingriffe auszugleichen. Länger aufgedüngte Ackerflächen lassen sich im Zeitraum, der üblicherweise als Ausgleichszeitraum festgesetzt wird, nicht ausmagern.
Die geplante Maßnahme liegt außerdem in einem Bereich, der für die Entschärfung der sog. Z-Kurve auf der Alttrasse benötigt wird. Sollte diese Straße weiter Bestand haben und aus Sicherheitsgründen umgebaut werden, wäre dies dann kaum möglich.
Flächeninanspruchnahme würde noch vergrößert
Mit den geplanten Ausgleichsmaßnahmen wird noch mehr Fläche aus der landwirtschaftlichen Nutzung entnommen. Da das Vorhaben in der geplanten Form nicht begründet ist, ist auch diese Flächeninanspruchnahme folgerichtig nicht akzeptabel.
gez.
Tom Konopka, Regionalreferent für Oberfranken
Anton Reinhardt, Vorsitzender der Kreisgruppe Lichtenfels