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Geplantes Gewerbegebiet im Reichswald bei Feucht

BUND Naturschutz gibt umfangreiche Stellungnahme im Bauleitplanverfahren ab

20.03.2014

Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat der BUND Naturschutz am 24.02.2014 zum wiederholten Mal seine grundsätzliche Ablehnung des geplanten Gewerbegebietes dargelegt. Die Stellungnahme zur "5. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Feucht", die auch den Bebauungsplan "Moser Brücke" betrifft, umfasst 42 Seiten und behandelt praktisch alle Belange, die für die Beurteilung relevant sind.

"Es gibt keinen Bedarf für ein weiteres Gewerbegebiet im Markt Feucht", urteilt Richard Mergner, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz, "alleine im Landkreis stehen über 80 Hektar Gewerbeflächen leer, in der Region um Nürnberg sind es über 500." Dass der Markt Feucht Gewerbeflächen in Wohngebiete, wie z.B. am sog. FELLA-Gelände umwandle, belege dies eindrucksvoll. Und die Bevölkerung sinkt. So sank sie in Feucht laut einer Studie der GFK sogar weit überdurchschnittlich mit -2,6% in den Jahren 2003 - 2008 im Vergleich zum Landkreis (- 0,8%).

"Die gravierenden Auswirkungen auf Natur und Umwelt wurden gar nicht oder nur unzureichend betrachtet" so Heide Frobel, Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Nürnberger Land. "Es fehlt in Feucht nach wie vor ein Landschaftsplan, der einer Planung zwingend zugrunde gelegt werden müsste. Es fehlt in den Planunterlagen auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder die Untersuchungen zu Artenvorkommen und Biotopen bzgl. der drei Flächen FASA, POL und NATO 23. Und die Funktion Immissionsschutzwald des Waldstückes wurde geflissentlich übergangen", so Frobel.

Die Kommunalwahl vom Sonntag hat die GegnerInnen des umstrittenen Gewerbegebietes gestärkt. Immer mehr BürgerInnen stehen für eine lebenswerte Umwelt ein. "Wir bleiben dran und werden weiter für den Waldschutz kämpfen", so Sophie Wurm, stellvertretende Vorsitzende der Ortsgruppe Feucht.

EU-Recht betroffen

Unzureichend ist auch die Betrachtung des Vogelschutzgebietes. Der Reichswald unterliegt europäischem Naturschutzrecht und genießt deshalb besonderen Schutz. Der BUND Naturschutz sieht - anders als die Planer des Marktes Feucht - hier einen erheblichen Eingriff, der eine Alternativenprüfung erzwingt.

Wie schon bei der Planung der Nordspange zum Flughafen Nürnberg unterblieb eine Betrachtung der Summationswirkung aller Eingriffe in den Reichswald. Die Klage gegen den Bau der Nordspange ruht derzeit.

Dadurch wird eine Beurteilung schwierig, wie sich die mittlerweile mehr als 400 große und kleine Eingriffe seit Ausweisung des Vogelschutzgebietes auf den Bestand der geschützten Vogelarten und die Funktion des Reichswaldes als deren Lebensraum auswirken.

Die vom Markt Feucht vorgelegte FFH-Verträglichkeitsprüfung weist erhebliche Mängel auf, die den Eingriff geringer darstellen als er ist. Der BUND Naturschutz geht im Gegensatz zur vorgelegten FFH-Verträglichkeitsprüfung jedoch davon aus, dass es sehr wohl zu erheblichen Auswirkungen auf die Nutzung der Reviere schutzrelevanter Arten durch die Baumaßnahmen, den Straßenverkehr und die Gewerbebetriebe kommen würde. Der Zerschneidungseffekt des geplanten Gewerbegebietes wird so gravierend sein, dass es zu einer erheblichen Einschränkung der Habitatqualitäten käme. Die Auswirkungen des Lärms auf die Brutvogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie wurden nicht ausreichend geprüft. Hier sind insbesondere auf negative Auswirkungen des Lärms auf Höhlen bauende Spechtarten hinzuweisen, u.a. den Grau-, Mittel- und Schwarzspecht. Da diesen Höhlen bauenden Spechte als Quartierbildner allgemein und im Habitat der Fledermäuse im Besonderen eine entscheidende Rolle zukommt, ist aber bei einer Vertreibung der Spechte aus der Umgebung der Straße und des Gewerbegebietes auf Dauer mit dem Verlust von Quartierhöhlen für die Fledermäuse zu rechnen. Die fehlende Neubildung geeigneter Quartiere aufgrund des Specht-Höhlenmangels verschlechtert so auch die Fledermaushabitate.

Trick Flächentausch rechtlich wohl angreifbar

Als Trick interpretiert der BUND Naturschutz, dass der Markt Feucht quasi einen Flächentausch zwischen den drei im Wald liegenden Freiflächen FASA (ehem. Bunkerfläche), POL (ehem. Öllager) und NATO 23 (Deponie) mit der geplanten Gewerbegebietsfläche an der Moser Brücke durchführen will. Das ist rechtlich vermutlich noch nie überprüft worden. Der Markt argumentiert, dass er auf die drei Gebiete zugunsten des Gewerbegebietes "Moser Brücke" verzichten würde und zudem die Flächen gleichwertig wären. Dadurch würde dem Reichswald und dem Vogelschutzgebiet kein Schaden entstehen. Aber die drei Flächen sind als Gewerbegebiet überhaupt nicht geeignet. Zudem sind die Flächen nicht gleichwertig zu den Waldflächen an der Moser Brücke. Zwar stimmen die Flächen quantitativ überein, aber nicht qualitativ. Ein Tausch ist also auch sachlich nicht möglich. Die Fläche NATO 23 ist so massiv mit Rückständen von Munition und Chemiewaffen belastet, dass bereits Boden und Grundwasser verseucht sind. Eine Sanierung ist nicht möglich, weshalb sich die Bundesregierung für eine Eindämmung entschieden hat. Dazu wird eine Betonwand in den Boden eingelassen und flachwurzelnde Bäume sollen den Boden fixieren. Eine Nutzung als Gewerbefläche ist unmöglich - außer man übergeht das toxische Risiko. Die Fläche FASA ist öffentlich kaum erschließbar und in ihr lagern ebenfalls Kriegsaltlasten. Auf dieser Fläche wurden im Zuge des Baus der A6 Ausgleichsmaßnahmen am Wald durchgeführt. Sachlich unterscheidet sie sich also vollkommen von den in der Planung angedachten Reichswaldflächen. Ein Ausgleich für die Schäden ist durch diesen Flächentausch nicht möglich und zudem wäre die Gemeinde die Verantwortung für die kontaminierten Flächen los.

Auch Schutzgut Mensch kommt zu kurz

Auch weitere Faktoren für das in der Planung bezeichnete "Schutzgut Mensch" kommen zu kurz. Der Wald übernimmt viele Funktionen. Er sorgt für Sauerstoff, Luftfeuchte, wirkt temperaturausgleichend, filtert Abgase und wirkt als natürliche Barriere gegen Lärm. Je stärker der Wald reduziert wird, umso weniger kann er diese Funktionen übernehmen. Die Betrachtung des Lokalklimas muss daher in einem separaten Gutachten erfolgen. Die Auswirkungen von Lärm und Abgasen des Vorhabens wurden überhaupt nicht dargestellt. Außerdem wurden keine Erschütterungen durch die Produktion in den Gewerbegebieten untersucht.

Feucht hat Verantwortung für den Waldschutz

Bereits vor 30 Jahren hat der BN auf dieser Fläche die Errichtung eines Panzerübungsplatzes verhindert, was heute dem Wald und den Menschen zugutekommt. Umso unverständlicher ist nun, dass das Gewerbegebiet mit einer Fläche von 15 ha genehmigt werden soll. Es läge mitten im Reichswald und wäre die größte Rodung seit dem Bau der ICE-Trasse im Lorenzer Reichswald. Die Genehmigung dieses Gebietes würde eine Lawine weiterer Eingriffe in den Bannwald lostreten.

Für Rückfragen:

Tom Konopka

Regionalreferent für Mittelfranken

Tel. 0911/81 87 8-14, Fax 0911/86 95 68

Mail tom.konopka@bund-naturschutz.de