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Gerichtsentscheid: Kein Baustopp am Sudelfeld

Eine öffentliche Debatte über die touristische Entwicklung in den bayerischen Alpen ist wichtiger denn je!

18.09.2014

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 19. August eine Beschwerde des BUND Naturschutz (BN) und des Deutschen Alpenvereins (DAV) gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 3. Juni, keinen Baustopp anzuordnen, zurückgewiesen. Das war das letzte Rechtsmittel, um doch noch eine vorzeitige Einstellung der laufenden Baumaßnahmen für die massive Ausweitung der künstlichen Beschneiung am Sudelfeld zu erreichen. Das Hauptverfahren, in dem BN und DAV gegen den Ausbau der Beschneiungsanlagen geklagt hatten, ist damit zwar noch nicht entschieden. BN und DAV werden es allerdings vor dem Hintergrund der abgewiesenen Beschwerde und entsprechend fehlender Erfolgsaussichten allerdings nicht weiter betreiben. „Wir bedauern die Entscheidung des Gerichts ausdrücklich“, sagte Hubert Weiger, Vorsitzender des BN, am 18. September in München. „Mit dem Ausbau der Beschneiungsanlage am Sudelfeld wird ein völlig falsches Signal für die Entwicklung des Alpenraumes gesetzt, da damit kurzfristigen ökonomischen Interessen der Vorrang vor dem Schutz und der Erhaltung der gerade durch den Klimawandel besonders bedrohten Alpenlandschaft eingeräumt wird.“ DAV-Vizepräsident Ludwig Wucherpfennig forderte vor diesem Hintergrund: „Mehr denn je brauchen wir jetzt eine noch breitere öffentliche Debatte über die touristische Entwicklung der gesamten bayerischen Alpen.“

Kurzfristige Interessen vor langfristigen Perspektiven?

Vor Gericht ist die Klage der beiden Umweltschutzverbände gegen den Ausbau der Beschneiungsanlage am Sudelfeld nun gescheitert. Ein Erfolg war das Vorgehen von BN und DAV trotzdem: Zum einen wurde das Ende des Beschneiungszeitraumes auf den
28. Februar vorverlegt, so dass es keine künstliche Saisonverlängerung gibt. Zum andern ist aber vor allem noch nie zuvor so breit und so öffentlich über Sinn und Unsinn von künstlicher Beschneiung in den bayerischen Skigebieten diskutiert worden. Und diese Debatte ist gerade auch nach dem Scheitern der Klage wichtig, denn die Frage, wie eine wirklich nachhaltige Entwicklung des bayerischen Alpenraumes aussieht, ist nach wie vor unzureichend geklärt. In der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes wird jedenfalls eine Schwerpunktsetzung deutlich, die zumindest fragwürdig ist. Denn darin wird die Bedeutung der Beschneiungsanlage für die regionale Wirtschaft höher bewertet als die Belange des Natur-und Umweltschutzes. Nicht deutlich wird in der Entscheidung aber, dass es sich in erster Linie um kurzfristige Interessen handelt und mittel- bis langfristige Perspektiven außen vor bleiben.

Ein ungewöhnliches Gerichtsverfahren

Wie schwer vor allem die kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen der Bergbahnbetreiber im aktuellen Fall gewogen haben, ist auch an einem ungewöhnlichen Vorgang im Laufe des Gerichtsverfahrens abzulesen: Nach Eingang der Klage von BN und DAV hat das Landratsamt zweimal erfolgreich versucht, den Bescheid nachzubessern. Herausgekommen ist dabei eine von viereinhalb auf dreieinhalb Monate verkürzte Beschneiungszeit. Außerdem ist die Argumentation hinsichtlich der wirtschaftlichen Bedeutung des Bauvorhabens deutlich präzisiert worden. Einmal mehr zeigt sich insbesondere im letzten Punkt: Worin genau das öffentliche Interesse bei touristischen Projekten im Alpenraum besteht, bedarf noch der Klärung. Nicht nur auf Papier in einem Gerichtsverfahren, sondern per Rede und Gegenrede in öffentlichen Debatten.

So geht es am Sudelfeld weiter

Der Ausbau der Beschneiungsanlagen am Sudelfeld kann nun ungebremst weitergehen. Wenn alles nach Plan läuft und das Wetter mitspielt, wird die neue Anlage zur kommenden Wintersaison in Betrieb gehen können. Die Naturschutzverbände werden den Betrieb nun kritisch begleiten und sehr genau prüfen, ob die im Bescheid formulierten Auflagen und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Gleiches gilt für die Frage, ob die angenommenen wirtschaftlichen Effekte für die Region tatsächlich eintreffen. Denn die Sinnhaftigkeit der Erschließung ist, unabhängig von der rechtlichen Bewertung, noch lange nicht geklärt. BN und DAV bedanken sich bei der CIPRA Deutschland, der Gesellschaft für ökologische Forschung, bei Mountain Wilderness Deutschland, den Naturfreunden Deutschlands und dem Verein zum Schutz der Bergwelt für ihre Unterstützung.


Kontakt: Thomas Bucher DAV-Pressesprecher 089/14003-810 thomas.bucher@alpenverein.de  

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Bildautor: Werner Fees