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Tiere und Pflanzen

Gibt es bald neue Gentechnik-Regeln für die EU?

Rund 80 Prozent der Deutschen sprechen sich in Umfragen gegen Gentechnik in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion aus, in Deutschland und vielen anderen EU-Ländern ist der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verboten. Doch die EU-Kommission plant, die Gentechnikregeln aufzuweichen. Anlass sind neue gentechnische Methoden, insbesondere die Anwendung der Gen-Schere CRISPR/Cas.

22.10.2021

Bisher werden bei der Gentechnik Fremdgene in Organismen übertragen, die Pflanzen z. B. resistent gegen Herbizide oder Insekten machen. Die neuen Verfahren sollen zu vielen neuen Eigenschaften führen und dabei einfacher und präziser sein. Doch sie sind ebenfalls risikobehaftet und deshalb regelungsbedürftig. So hat der Europäische Gerichtshof unter Verweis auf das Vorsorgeprinzip bereits 2018 geurteilt, dass die neue Gentechnik den gleichen Regeln zu unterwerfen ist wie die bisherige Gentechnik. Trotzdem schlägt die EU-Kommission eine Deregulierung der EU-Gentechnikgesetzgebung vor mit dem Ziel, für die neue Gentechnik auf Zulassungsverfahren und Kennzeichnung zu verzichten. So könnten mit neuer Gentechnik hergestellte Lebens- und Futtermittel nicht mehr als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müssen, sie wären für den Verbraucher also nicht mehr erkennbar. Dies lehnen wir klar ab! In einem Konsultationsprozess konnte die Öffentlichkeit nun Stellungnahmen zum Bericht der EU-Kommission vom April 2021 abgeben.

Stellungnahme der Sprecherin des BN-Arbeitskreises Gentechnik Martha Mertens:

Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. fordert die EU-Kommission auf, die bestehende EU- Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG (plus Verordnungen) beizubehalten und keinerlei Ausnahmen für mit neuer Gentechnik erzeugte Pflanzen und Tiere und die daraus hergestellten Produkte zuzulassen. Die EU-Kommission muss vielmehr das EuGH-Urteil vom Juli 2018 umsetzen, wonach auch alle neuen GVO Prozess-basiert den EU-Regeln für die Umwelt-Risikoprüfung und Prüfung auf gesundheitliche Risiken sowie den Regeln für Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterworfen sind. Ein Ausschluss der neuen Gentechnik „würde dem Vorsorgeprinzip zuwiderlaufen, zu dessen Umsetzung die Richtlinie dient“. 

Prozess-basierte Risikoprüfung für alle GVO ist unerlässlich 

Neue Gentechnik (CRISPR/Cas etc.) erlaubt umfangreiche und komplexe genetische Veränderungen, die über die erwünschten Eigenschaften hinaus zu unerwarteten und unerwünschten Effekten auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt führen können. Es zeigt sich, dass die vermeintliche Präzision der gentechnischen Veränderung keinesfalls gleichbedeutend ist mit „ohne Risiko“. Denn die Reparatur des DNA-Bruchs durch zelleigene Mechanismen kann zu on-target und off-target Effekten führen. Veränderte Proteine und Produkte können gebildet werden, die den Pflanzenstoffwechsel beeinflussen und neue, unbekannte, überwiegend unerwünschte Eigenschaften mit sich bringen. Diese Prozesse lassen sich nicht steuern, deshalb muss jeder GVO (incl. sog. gerichtete Mutagenese und Cisgenese) einer Prüfung unterzogen werden. Der Vorschlag der EU-Kommission, ganze Gruppen von GVO und die hergestellten Produkte von der Risikoprüfung auszunehmen, ist ungerechtfertigt. 

Keine Deregulierung aufgrund sog. Nachhaltigkeits-Kriterien

Neue Gentechnik ist keine Lösung mit Blick auf den Klimawandel. “Sustainability claims” sind nicht geeignet, GVO von der Regulierung auszunehmen. Neue GVO, die theoretisch der Anpassung an den Klimawandel dienen, für die aber nicht gezeigt wurde, dass sie die Versprechen, zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft beizutragen, auch nur annähernd erfüllen, dürfen nicht als Rechtfertigung für einen Abbau von Sicherheits- und Kennzeichnungsregeln herangezogen werden. Ein solch unverantwortliches Handeln würde das bisherige nicht nachhaltige Landwirtschaftsmodell mit der Fixierung auf technische Lösungen stützen. Das vorherrschende Landwirtschaftsmodell ist einer der wichtigsten Treiber für den Verlust der Biodiversität. Statt sich auf risikobehaftete Gentechnik-Ansätze zu stützen, muss sich die EU-Kommission endlich gesamtheitlichen Lösungen verschreiben wie dem Bioanbau und der Agrarökologie – und diese fördern. Die Deregulierung des Gentechnikrechts würde zudem dem Ziel der EU-Kommission, den Bioanbau bis 2030 auf 25 % auszuweiten, diametral widersprechen. 

Wahlfreiheit ist Bürgerrecht

EU-Bürger*innen sind großenteils skeptisch, wenn es um gentechnisch erzeugte Lebensmittel geht. Sie fordern ihr Recht auf Wahlfreiheit ein. Dies bedeutet, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit für alle Gentech-Lebensmittel sind nicht verhandelbar. Dass Systeme der Rückverfolgbarkeit machbar sind und funktionieren, zeigt der ökologische Lebensmittelsektor. Die Rückverfolgbarkeit lässt sich lt. EU-Gentechnikrecht über Dokumentationssysteme sichern, wenn ein Labornachweis für ein aus GVO erzeugtes Lebensmittel über DNA- oder Proteinanalyse nicht ohne weiteres möglich ist (z.B. Öl aus GV-Soja oder Zucker aus GV-Zuckerrübe). Dessen ungeachtet müssen Antragsteller für die Marktzulassung eines GVO ein Nachweisverfahren liefern. 
Dabei ist die EU-Kommission aufgefordert, sich stärker um die Entwicklung von Nachweisverfahren für neue GVO und die Produkte daraus zu kümmern. Außerdem muss sich die EU-Kommission für die Einrichtung eines internationalen Registers für alle neuen GVO einsetzen, die in Freisetzungsversuchen getestet und auf den Markt gebracht werden. Vor allem von Handelspartnern der EU ist diesbezügliche Transparenz zu fordern.