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Landschaftsschutzgebiet Otterfing-Hofoldinger Forst: BN hält die Herausnahme von Privatwald aus dem Landschaftsschutzgebiet für falsch

Der Bayerische Bauernverband stellte einen Antrag im Gemeinderat Otterfing, die Privatwaldflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet Otterfing-Hofoldinger Forst heraus zu nehmen. Man befürchtet Einschränkungen bei der Bewirtschaftung. Der BN sieht innerhalb des Landschaftsschutzgebietes bisher keine Einschränkung der forstlichen Bewirtschaftung, da die Verordnung explizit ordnungsgemäße Forstwirtschaft zulässt.

15.03.2023

Ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) dient in erster Linie dazu, auch die vom Menschen genutzte Natur zu schützen - damit sind die geschützten Gebiete auch großflächiger. Es soll vor allem Bebauung in der Landschaft verhindern und ist somit ein wichtiges Instrument des Flächenschutzes.

In einem Landschaftsschutzgebiet wird die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung durch die Waldbesitzer nicht eingeschränkt. Im Gegenteil, durch staatliche Förderprogramme kann der Waldbesitzer gerade im LSG mit dem Vertragsnaturschutzprogramm über 2000 € pro ha staatliche Fördermittel erhalten. Pro potenziellem Biotopbaum, welcher dann 12 Jahre nicht genutzt werden darf, werden bis zu 220 € ausbezahlt. „Die Gebietskulisse Landschaftsschutzgebiet bedeutet für den privaten Waldbesitzer eine weitere Möglichkeit staatliche Fördermittel zu erhalten. Eine Herausnahme des Otterfinger Privatwaldes aus dem Landschaftsschutzgebiet wäre also eher zum Nachteil der Otterfinger Waldbesitzer“, erläutert Karl Einwanger, selbst Waldbesitzer, Förster und 1. Vorsitzender der BN-Ortsgruppe Otterfing.

Darüber hinaus könnten die Waldbesitzer im Rahmen der Landschaftsschutzgebietsverordnung das Reiten auf bestimmte Wege beschränken lassen. Auch das bedeutet: Es ist vor allem im Interesse der privaten Waldbesitzer im Landschaftsschutzgebiet zu verbleiben.

Manfred Burger äußert: „Dass ein Landschaftsschutzgebiet das erst seit so kurzer Zeit Bestand hat gleich wieder verkleinert werden soll, kann ich nicht nachvollziehen. Vor allem wenn es in der Bewirtschaftung eigentlich keine Nachteile für die Waldbesitzer gibt.“
„Im Großraum München herrscht hoher Druck auf Flächen, das bekommen vor allem auch Landwirtinnen und Landwirte zu spüren. Um den Hofoldinger Forst als zusammenhängendes großes und nahezu unzerschnittenes Waldgebiet zu bewahren, muss das Landschaftsschutzgebiet in seiner Größe erhalten bleiben“, unterstreicht Annemarie Räder, BN-Regionalreferentin Oberbayern.