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Ministerpräsident Markus Söder muss das Anbindegebot endlich wieder herstellen

Der Flächenfraß, das „Anbindegebot“, dessen Lockerung und die damit drohende noch stärkere Zersiedelung waren in den Jahren 2015 bis 2019 beherrschende Themen der Landespolitik. Auf Druck von Naturschützern erklärte Ministerpräsident Söder damals, das gelockerte Gebot werde wieder einkassiert. Doch das ist bis heute nicht geschehen.

23.11.2020

Das sogenannte „Anbindegebot“ und das „Riedberger Horn“ waren in den Jahren 2015 - 2019 beherrschende Themen der Landespolitik. Ausgelöst durch die Umfragen und später den Wahlschock der CSU, die in der Landtagswahl im Oktober 2018 über 10% Stimmenverluste hinnehmen musste, versprach der Ministerpräsident Dr. Markus Söder Besserung. Er erklärte, die Herausnahme des Riedberger Horns aus der Schutzzone des Alpenplans werde rückgängig gemacht und die erst wenige Jahre vorher durchgesetzte Verwässerung des Anbindegebotes wieder einkassiert. Das war ein großer Erfolg von zivilgesellschaftlichen Bündnissen für den Schutz des Riedberger Horns und des Volksbegehren gegen den Flächenfraß. Bei der letzten Sitzung des bayerischen Bündnisses zum Flächensparen am 9.11.2020, dem auch der BUND Naturschutz angehört, wurde bekannt, dass das gelockerte Anbindegebot weiter gilt und angewandt werden soll.

So soll das umstrittene Gewerbegebiet Teublitz im Landkreis Schwandorf nach der immer noch geltenden verwässerten Regel genehmigt werden. Auch das geplante und vom BN vor Gericht beklagte Interkommunale Gewerbegebiet Argental im Landkreis Lindau wurde so genehmigt. Das geplante und ebenso seit Jahren bekämpfte Interkommunale Gewerbegebiet Interfranken im Landkreis Ansbach könnte – nach gerichtlichem Stopp – doch noch genehmigt werden. Die zur Streichung des Paragrafen nämlich nötige Änderung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) wird seit zwei Jahren verschleppt. Nach Rückfragen in der Bündnissitzung wurde mitgeteilt, dass das Bay. Wirtschaftsministerium zunächst für Frühjahr 2021 eine Ministerrunde zur geplanten LEP-Fortschreibung plant und dann die üblichen Anhörungen stattfinden sollen.

„Wozu braucht es noch eine Ministerrunde, wenn die Zusage des Ministerpräsidenten seit zwei Jahren vorliegt, den Paragrafen zu streichen? Das geplante Gewerbegebiet Teublitz im Landkreis Schwandorf, das Gewebegebiet Argental im Landkreis Lindau, das Gewerbegebiet Interfranken im Landkreis Ansbach und ähnliche Ausnahmeprojekte dürfen auf dieser Basis nicht umgesetzt werden. Notfalls braucht es eine vorgezogene LEP-Änderung für diesen Punkt, so wie es beim Riedberger Horn wenige Wochen vor der Landtagswahl gemacht wurde. Wir nahmen den Ministerpräsidenten beim Wort. Er muss es auch halten“, so Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BN.

Das Anbindegebot im Landesentwicklungsprogramm

Das Anbindegebot besagte bis 2018, dass neue Siedlungen nur angebunden an bestehende Siedlungen ausgewiesen werden dürfen. Damit setzt diese für die Kommunen verbindliche Vorschrift zentral den §141 der Bayerischen Verfassung um: „Es gehört zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, (…) kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.“ Das Anbindegebot hat jahrzehntelang dazu beigetragen, dass die Städte und Dörfer in Bayern – anders als z. B. im Rhein-Maingebiet oder in Norditalien - noch weitgehend zusammenhängend existieren und schlimmste Zersiedelungen der Landschaft vermieden, zumindest gebremst wurden.

Es wurde am 9. November 2017 trotz erheblichen Widerstandes im Rahmen einer Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes auf Betreiben der CSU im Landtag geändert und trat am 1.3.2018 in Kraft. Über 10.000 Menschen hatten sich im November 2016 noch mit einer Petition an den Bayerischen Landtag gewandt, die Änderung nicht vorzunehmen: „Mit der aktuellen Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms droht eine Amerikanisierung der Landschaft, mit vielen neuen Gewerbegebieten auf der Grünen Wiese und Siedlungsbändern entlang von Autobahnen und großen Bundesstraßen. Das Vorhaben ist dazu geeignet, die Reste intakter bayerischer Kulturlandschaft dem ruinösen Wettbewerb der Kommunen um Ge-werbeansiedlungen zu opfern“, so der damalige Landesvorsitzende des BUND Naturschutz (BN), Hubert Weiger, bei der Übergabe der Petition.

Mit der Änderung des Landesentwicklungsprogrammes wurden zusätzliche Ausnahmen möglich: Nun durften generell Gewerbegebiete an den Ausfahrten aller vierspurigen Straßen entstehen. Wenn Gemeinden sich bei der Gewerbegebietsausweisung zusammentaten, dürfen Sie überall auf der grünen Wiese ausweisen. Auch Freizeiteinrichtungen oder Hotels durften auf der grünen Wiese abseits der Orte entstehen.

Die Proteste aus der Gesellschaft, einem breiten Fachbündnis aus Planern, Architekten, Heimatpflegern und Naturschützern in der Initiative „Das bessere LEP für Bayern“, aus SPD und Bündnis 90-Die Grünen und die Landtagswahlergebnisse von Ende 2018 trugen dazu bei, dass die Lockerungen wieder zurückgenommen wurden. So zumindest die Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder.
 

Für Rückfragen

Tom Konopka
Regionalreferent für Mittel- und Oberfranken
Wel. 09 11 / 8 18 78 24
 tom.konopka@bund-naturschutz.de

Anlagen

  • Petition „Bayerns Schönheit bewahren – Orts- und Landschaftsbilder
    erhalten 2016“
  • Bild von der Petitionsübergabe 2016 (Quelle: BUND Naturschutz)