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Novelle des bayerischen Klimaschutzgesetzes: gute Ansätze, aber nicht ausreichend

Die bayerische Staatsregierung hat eine Novelle ihres viel kritisierten Klimaschutzgesetzes vorgelegt. Der BUND Naturschutz erkennt einige Verbesserungen daran an. Dennoch reicht das Gesetz nicht aus, um den bayerischen Anteil für das 1,5-Grad-Ziel zu erfüllen: kein Wort zur Windkraft, kein Bekenntnis zur effektiven Verkehrswende, nur eingeschränkte Verbesserungen bei der energetischen Gebäudesanierung und der Photovoltaik-Pflicht.

15.11.2021

Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) erkennt an, dass die Bayerische Staatsregierung in ihrer Novelle des Klimaschutzgesetzes einige Verbesserungen eingearbeitet hat, in vielen wichtigen Punkten bleibt das Papier aber hinter den Erwartungen zurück. Größte Kritikpunkte sieht der BN im Bereich Erneuerbare Energien und Verkehr.

Der BN-Vorsitzende Richard Mergner kommentiert: „Nur der Hartnäckigkeit von Umweltminister Thorsten Glauber ist es zu verdanken, dass die Bayerische Staatsregierung überhaupt ein neues Klimaschutzgesetz vorgelegt hat. Es enthält auch einige gute Verbesserungen. So sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 statt 55 Prozent reduziert werden. Wir freuen uns, dass unsere Forderung von 67 Prozent annähernd erfüllt wurde. Positiv hervorzuheben ist außerdem, dass es nun jedes Jahr anstatt nur alle zwei Jahre eine Prüfung der erreichten Klimaziele geben soll. Auch die Förderung der Kommunen und die Einführung eines Solarkatasters begrüßen wir ausdrücklich. In einigen anderen wichtigen Bereichen ist das Gesetz aber nach wie vor mangelhaft, etwa bei der Windenergie und beim Verkehr“, so Mergner.

„Dass in dem Gesetzentwurf kein einziges Wort über den Ausbau der Windenergie verloren wird, ist schon ein starkes Stück“, ärgert sich der Landesbeauftragte des BN Martin Geilhufe. „Überhaupt kommt das Thema Energiewende viel zu kurz. Dass wir die Klimaziele von Paris ohne einen massiven Umbau unserer Energiegewinnung nicht einhalten können, muss sich doch auch in der Bayerischen Staatskanzlei herumgesprochen haben. Dass sich beim Thema 10 h trotz des enormen Drucks von Umweltverbänden und Parteien immer noch nichts tut, ist sehr traurig.“

Auch die Forderung des BN nach einem sofortigen Stopp aller Straßenbaumaßnahmen wurde leider nicht im Ansatz erfüllt. Mergner: „Wenn wir den Klimaschutz wirklich ernst nehmen wollen, brauchen wir einen grundlegenden Umbau unseres Verkehrssystems. Dazu gehört auch eine Abkehr vom massiven Straßenbau und der damit einhergehenden Flächenversiegelung. Was wir wirklich brauchen sind Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr und die Fahrradinfrastruktur. Auch dazu gibt es fast nichts im Gesetzentwurf.“

Der BN kritisiert zudem, dass es nur eingeschränkte Verbesserungen bei der energetischen Gebäudesanierung und der Photovoltaik-Pflicht geben soll. „Eine PV-Pflicht für staatliche und gewerbliche Gebäude reicht leider nicht aus. Hier müssen auch die privaten Neubauten mit einbezogen werden“, so Mergner abschließend.