Was interessiert Sie besonders?

Zur Startseite

Eichhörnchen beobachten und melden

Themen

  • Übersicht
  • Klimakrise

Tiere und Pflanzen

Staatstraßenausbau St 2125 Regensburg von Sulzbach bis Wörth: Bund Naturschutz fordert Überprüfung des Lärmschutzes

Die Staatsstraße 2125 von Regensburg bis Wörth an der Donau soll östlich von Sulzbach an der Donau ausgebaut werden. Hierzu wird die Fahrbahn vergrößert um den Verkehr sicherer zu machen. Zusammenstöße, wie in der Vergangenheit geschehen, sollen so vermieden werden.

14.11.2012

Der BN sieht sowohl bei der Verkehrsprognose als auch beim Lärmgutachten erhebliche, im laufenden Verfahren nicht heilbare Mängel und stellt den Antrag, das Planfeststellungsverfahren auf der Basis von Unterlagen durchzuführen, die sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren und den Schutz der Bevölkerung vor Lärm sicherstellen.

 

Der BN fordert auch, dass in Großdemling eine Haltebucht für Busse gebaut wird. Zwar dürfen Autos Busse, die Passagiere aus- und einsteigen lassen, nicht oder nur mit mäßiger Geschwindigkeit überholen, aber in der Regel halten sich wenige daran. „Ein überfahrenes Schulkind hat nichts davon, wenn es später vor Gericht Recht bekommt.“ führt dazu Richard Mergner, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz, aus.

 

Auch die Eingriffe in die benachbarten FFH-Gebiete „Trockenhänge am Donaurandbruch“ müssen aus Sicht des Vorsitzenden unserer Kreisgruppe Regensburg Raimund Schoberer flächengleich ausgeglichen werden, so dass an dem Gebiet keine Verluste geschehen.

 

Ein wesentlicher Kritikpunkt an den vorliegenden Plänen sind die Probleme mit dem Lärmschutz. Der Straßenverkehr darf nicht auf Kosten der Gesundheit der Anwohner gehen.

 

Die Basis für den Lärmschutz bildet der Verkehrslärm. Die Höhe des Lärms orientiert sich nicht daran, was tatsächlich am Ort und im Jahr 2012 gemessen wird. Es geht nämlich um den Lärm, der vom Verkehr im Jahr 2025 zu erwarten ist. Diesen Verkehr kann man jetzt natürlich nicht messen, sondern nur berechnen. Um ihn zu ermitteln, ist eine Prognose notwendig.

 

Mit Hilfe spezialisierter Software, die zusätzlich zum Verkehrsaufkommen, dem LKW-Anteil und der Geschwindigkeit verschiedene Parameter wie zum Beispiel die Schalldämpfung der Luft (Schallwellen setzen sich bekanntlich in der Luft fort, werden dabei aber auch von ihr absorbiert, also gedämpft) und die Topographie beinhaltet, wird der Lärmpegel berechnet.

Diese Parameter wurden leider in der Schallschutzunterlage nicht ausgelegt. Exemplarische Berechnungen gibt es ebenfalls nicht. „So kann man das gar nicht nachvollziehen. Anwohner können auch nicht überprüfen, ob überhaupt richtig gerechnet wurde.“ fasst Helmut Schultheiß, Regionalreferent des BUND Naturschutz, die Berechungsgrundlage zusammen. Notwendig wäre auch eine Karte mit den Isophonen. Das sind die Linien gleicher Lärmpegel.

 

Ein gravierender Nachteil für den Schutz der Anwohner vor Lärm ergibt sich aber aus der Lärmberechnung selbst. Zwar gibt §2 der 16. BImSchV Lärmwerte vor, nach denen beurteilt wird, ob Lärmschutz einem Haus zusteht oder nicht. Diese gelten aber nur an Strecken, die neu gebaut werden. Die St 2125 wird aber nur wesentlich geändert. Hier trifft §1 16. BImSchV die Festlegung, dass „durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird.“ (mit Dezibel (A) bzw. db (A) wird der Schallleistungspegel benannt)

 

Bei den Anwesen im Planbereich ist nur die erste in der Verordnung genannte Angabe relevant, ob nämlich der Beurteilungspegel der Lärmwerte von heute zum Lärmwert der Verkehrsprognose 2025 um mindestens 3 db (A) erhöht oder nicht. Dieser Wert, 3 db (A), ist deshalb besonders relevant, weil es sich dabei um eine Verdopplung des Lärms handelt.

 

Zur Berechnung des Beurteilungspegels müssen die aktuellen Verkehrswerte und die Prognosewerte herangezogen werden. Jedoch wurde das Verkehrsaufkommen von 2005 herangezogen, nicht aber das aktuellste Verkehrsaufkommen von 2010. Für 2025 werden 4.070 Kfz pro Tag prognostiziert. 2005 wurden 3.828 Kfz am Tag erfasst. 2010 waren es jedoch nur 3.107 Kfz am Tag. So ergibt sich von 2025 zu 2005 eine Differenz von 242 Kfz am Tag, von 2025 zu 2010 aber 963. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Höhe des Beurteilungspegels, da eine geringe Änderung des Verkehrs angenommen wird. „Völlig unverständlich ist diese absonderliche Festlegung“, stellt Raimund Schoberer fest. „So wird der Beurteilungspegel willkürlich gesenkt und die Anwohner werden um ihren Lärmschutz gebracht.“

 

für Rückfragen:

 

Helmut Schultheiß, Regionalreferent des Bundes Naturschutz

Telefon. 0911/81 87 8-14, Mail helmut.schultheiss@bund-naturschutz.de

oder

Kreisgruppe Regensburg unter Tel. 0941/23090

oder regensburg@bund-naturschutz.de.