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Steinbruch bei Rothenstein

Gericht in Ansbach entscheidet über Klage des Bundes Naturschutz

 

13.10.2011

Am Mittwoch, 19. Oktober 2011 findet ab 9.00 Uhr im Verwaltungsgericht Ansbach die mündliche Verhandlung zur Klage des Bundes
Naturschutz gegen den bereits begonnenen Steinbruch bei Rothenstein, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen statt. Dabei geht es um die grundsätzliche Frage, ob der Steinbruch genehmigt werden durfte und ob der Bund Naturschutz dies vor Gericht beklagen darf.

Der Bund Naturschutz erhofft sich durch die Hauptsacheverhandlung vor allem eine Klärung in den Fragen des Grund- und Trinkwasserschutzes und des Arten- und Biotopschutzes inkl. der Ausgleichsmaßnahmen.

Das Steinbruchunternehmen Schotter- und Steinwerk Weißenburg GMBH & Co. (SSW) hatte im Februar 2011 begonnen, den Wald bei Rothenstein, südlich von Weißenburg zu roden, um dort einen umstrittenen Steinbruch für Plattenkalke im Naturpark Altmühltal einzurichten. Kurz vorher hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München die Beschwerde des BN, mit der ein Baustopp erreicht werden sollte, ohne öffentliche Verhandlung abgewiesen.

Pünktlich zum internationalen Jahr der Wälder 2011 wurde damit im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Wald im großen Stil gerodet. Und das, weil die Firma SSW die Nachfrage auf dem chinesischen Markt befriedigen will.

Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach befindet sich in Ansbach, Promenade 24 – 28, verhandelt wird im Sitzungssaal 2.

Die Firma Schotter- und Steinwerk Weißenburg GMBH & Co. KG hat 2011 begonnen, am Hohlbeerbuck, einem Berg zwischen Neudorf und Rothenstein, beides Ortsteile der Stadt Pappenheim, einen Steinbruch zur Gewinnung von Marmor und Kalkstein einzurichten. Im geplanten 30,79 Hektar großen Abbaugebiet wächst – bis auf den bereits gerodeten Teil von 5 Hektar -  80- bis 100-jähriger Buchenwald, randlich in geringerem Ausmaß auch Fichtenwald. Er soll vollständig gerodet werden.

Der Steinbruch soll am Gipfel des Hohlbeerbucks ca. 590 m Länge und 530 m Breite aufweisen. Statt des heute 573 m über NN liegenden Gipfels würde 58 m tief gegraben werden und ein riesiges, kastenförmiges, fast rechteckiges Loch bis auf die Sohle bei 515 m über NN in die Bergkuppe gesprengt werden. Auf drei Seiten des Steinbruches würden gerade Seitenwände mit einer Höhe von 27 - 45 m stehen bleiben.

Im Nordwesten des geplanten Abbaugebietes befindet sich die Schutzzone des Naturparkes Altmühltal, die auch als landschaftliches Vorbehaltsgebiet nach dem Regionalplan gelten kann. 8 Hektar davon sollen in den Steinbruch einbezogen werden. Der Kreistag hatte sich aber gegen Proteste des BN in einer Sitzung im Dezember 2009 für die Zulassung des Steinbruches in der Schutzzone ausgesprochen.

Gegen den vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen genehmigten Gesteinsabbau hat der Bund Naturschutz am 13.04.2010 Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach eingelegt.

Die Klage richtet sich vor allem gegen die Genehmigung des Steinabbaus außerhalb der Vorrang-/Vorbehaltsgebiete, mit deren Nutzung nicht nur eine Naturparkschutzzone über Jahrzehnte zerstört, sondern auch noch das letzte Trinkwassereinzugsgebiet einer Gemeinde gefährdet würde. Und es geht um die Existenz des Naturparks Altmühltal.

Der Bund Naturschutz kämpft seit langem gegen immer größere, immer weiter die Landschaft zerfressende Steinbrüche. Er hat bereits im Zuge der Regionalplanung auf eine nachhaltigere Nutzung der Ressourcen, zum Beispiel durch Baustoffrecycling gedrängt und gefordert, eher weniger Vorrang- und Vorbehaltsgebiete auszuweisen.

Es ist ein Affront für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich für Natur- und Landschaftsschutz im Tourismusland Bayern einsetzen. Der BN bezweifelt, dass es dem Tourismus im Naturpark dient, wenn zehn Stockwerke hohe, schnurgerade Wände ohne jegliche naturnahe Vorsprünge über einen halben Kilometer in die Landschaft gesprengt werden.

 

für Rückfragen:

Tom Konopka, Regionalreferent für Mittel- und Oberfranken

Tel. 0911/81878-14

Fax 0911/869568,

tom.konopka(at)bund-naturschutz.de