Was interessiert Sie besonders?

Zur Startseite

Eichhörnchen beobachten und melden

Themen

  • Übersicht
  • Klimakrise

Tiere und Pflanzen

VGH bestätigt: Fischotter dürfen nicht getötet werden

Der Freistaat Bayern war gegen ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg in Berufung gegangen, nun hat der BN auch in höherer Instanz recht bekommen. Das Pilotprojekt an drei Oberpfälzer Fischteichen zur Entnahme von Fischottern ist nicht zulässig. BN fordert Existenzsicherungsprogramm für die Teichwirte.

25.05.2023

Der Verwaltungsgerichtshof in München hat, wie erwartet, das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg von August 2021 bestätigt. Demnach dürfen keine Fischotter an Oberpfälzer Fischteichen entnommen werden. Der BN hatte damals gegen eine Genehmigung der Regierung der Oberpfalz zur Entnahme von Fischottern an drei Fischteichen geklagt. „Das jetzige Urteil des VGH ist eindeutig und war abzusehen“, erklärt der BN-Vorsitzende Richard Mergner. „Das Gericht hat den strengen Schutzstatus des Fischotters abermals bestätigt und bemängelt, dass die Tötung genehmigt wurde, obwohl es keinen Nachweis dafür gibt, dass dadurch Schäden in der Teichwirtschaft zu verhindern sind. Freiwerdende Reviere werden nämlich schnell von anderen Fischottern besetzt.“

Der VGH hat eine Revision nicht zugelassen. „Wir hoffen sehr, dass das Thema damit endgültig vom Tisch ist, die Staatsregierung die Ende April beschlossene neue Fischotter-Abschuss-Verordnung zurückzieht und endlich wieder Maßnahmen für den Erhalt der Teichwirtschaft mit dem Otter in den Vordergrund rücken“, so Mergner weiter.  

Nach Einschätzung von Anwältin Dr. Franziska Hess, die den BN vor Gericht vertreten hat, wirft das Urteil auch ein Schlaglicht auf die geplante Fischotterverordnung der Staatsregierung: „Die Verordnung geht ja weit über den aktuellen Fall in der Oberpfalz hinaus. Fischotter sollen generell leichter getötet werden dürfen. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich das VGH-Urteil deshalb auch auf die neue Verordnung auswirkt und sich die Staatsregierung sehr genau überlegen muss, wie weit sie hier wirklich gehen kann.“

Der BN bekennt sich klar zur Teichwirtschaft und fordert aufgrund der vielfältigen Probleme der bayerischen Teichbesitzer bereits seit vielen Jahren ein Existenzsicherungsprogramm, das heißt eine bessere finanzielle Grundförderung für eine naturnahe Teichwirtschaft mit hohem Artenreichtum und die Einführung eines Fischotter-Bonus-Modells bei Entschädigungen. Aufgrund des Landtagsbeschlusses von 2018 für die Tötung von Fischottern wurde dies von den bayerischen Landwirtschaftsbehörden jedoch bisher nicht aufgegriffen. Auch die bereits bestehenden Fördermöglichkeiten für eine extensive Teichwirtschaft werden nur auf einem sehr geringen Teil der Teichfläche genutzt.
 

Für Rückfragen:
Felix Hälbich
Pressesprecher, Referent für Medien und Kommunikation
Tel. 0 89 / 5 14 69 76 11; 01 71 / 3 37 54 59
E-Mail: felix.haelbich@bund-naturschutz.de

 

 

Hintergrundinformation: BUND Naturschutz

Der BN ist mit über 265.000 Mitgliedern und Förderer der größte Natur- und Umweltschutzverband Bayerns. Er setzt sich für unsere Heimat und eine gesunde Zukunft unserer Kinder ein – bayernweit und direkt vor Ort. Und das seit über 100 Jahren. Der BN ist darüber hinaus starker Partner im deutschen und weltweiten Naturschutz. Als Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist der BN Teil des weltweiten Umweltschutz-Netzwerkes Friends of the Earth International. Als starker und finanziell unabhängiger Verband ist der BN in der Lage, seine Umwelt- und Naturschutzpositionen in Gesellschaft und Politik umzusetzen.