Wirtschaftsminister Martin Zeil will das Erneuerbare Energien Gesetz zerschlagen
Am 1. Januar trat die Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetzes 2012 in Kraft. Kaum 3 Wochen später wird es bereits vom Bayerischen Wirtschaftminister Martin Zeil und dem Bundeswirtschaftminister Philipp Rösler angegriffen und grundsätzlich in Frage gestellt. Unterstützung und Lob für den Angriff kommt postwendend vom Vorstandsvorsitzenden des Atomkonzerns RWE, Herrn Dr. Jürgen Großmann. Angegriffen wird die Förderung der Strom-erzeugung aus Fotovoltaik, einem Kernbaustein der Erneuerbaren Energien.
Die Angriffe sind fachlich und wirtschaftlich unverständlich – denn die Fotovoltaik produziert wertvollen Spitzenstrom, der heute durch teuere konventionelle Kraftwerke produziert werden muss. Umso mehr die Fotovoltaik Strom in der Spitzenbedarfszeit mittags produziert und anbietet, umso geringer werden diese Preisspitzen sein. Mehr Strom aus Fotovoltaik bedeutet also eine langfristige Stabilisierung der Kosten für die Stromversorgung in Deutschland.
Bekannt ist, dass die Atomstromkonzerne hohe Gewinneinbußen haben durch die Abschaltung der Atomkraftwerke bis 2022 - bis zu 22 Milliarden Euro Gewinnverlust allein für E.ON und RWE schätzte die Landesbank Baden Würtemberg im Juni 2011. Andererseits haben die Atomstromkonzerne Schulden in Milliardenhöhe.
„Die Gewinner des Ausbaus der Fotovoltaik sind die kleinen Handwerksbetriebe in Bayern. Ca. 350.000 neue Arbeitsplätze haben die Erneuerbaren Energien in Deutschland bereits geschaffen. Ca. eine Millionen neue Arbeitsplätze vor allem im Handwerke können es in Deutschland in Zukunft werden. Bereits heute sind über 9 Prozent unserer Stromversorgung in Bürgerhand und im Besitz kommunaler Unternehmen. Die Wertschöpfung der Energieversorgung bleibt zunehmend in der Region, bei den Bürgern und bei den Kommunen. Aber die Verlierer sind die großen Atomkonzerne – diese verlieren durch die Erneuerbaren Energien Milliarden Euro an Gewinnen, Marktanteile und Macht. Die Atomkonzerne greifen daher das Erneuerbaren Energien Gesetz an – und ihre Sprachrohre sind die Wirtschaftminister Martin Zeil und Philipp Rösler“, so Prof. Dr. Huber Weiger, Vorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern.
"Die Atomkonzerne liefern Strom aus Altanlagen, die sie im Rahmen der Privatisierung vor 2 Jahrzehnten billig vom Staat kaufen konnten. Die Atomkonzerne können also Strom billig anbieten, zu Grenzkosten und zu Rohstoffkosten. Neue und moderne Technologien, wie die Erneuerbaren Energien, müssen jedoch auch die Entwicklungs- und die Investitionskosten tragen, daher ist die Förderung durch das Erneuerbare Energie Gesetz unbedingt weiterhin erforderlich für den Ausbau der Stromproduktion aus Windenergie und aus der Fotovoltaik. Damit sich kleine Stromerzeuger in Bürgerhand und kommunale Unternehmen gegen die großen Stromkonzerne durchsetzen können, ist der Vorrang für Strom aus Erneuerbaren Energien unerlässlich. Populistische Neiddiskussionen und eine Deckelung der Förderung der Fotovoltaik gefährden die Erfolge der Energiewende in Bayern und in Deutschland“, warnt Richard Mergner, Landesbeauftragter des Bund Naturschutz in Bayern.
„Der Angriff auf das Erneuerbare Energien Gesetz wegen zu hoher Kosten der Förderung der Fotovoltaik durch Minister Zeil ist nicht gerechtfertigt. Wie eine kürzlich erschienene Studie des Instituts für Zukunfts-Energie-Systeme (IZES) belegt, stammt ca. ein halber Eurocent pro Kilowattstunde in der EEG Umlage aus Kosten, die nicht mit dem Zweck der Erneuerbaren Energien übereinstimmen. Zum Beispiel tragen die „Großen Stromverbraucher“ nur mit 0,05 Euro Cent pro Kilowattstunde zur Umlage des Erneuerbaren Energien Gesetzes bei, während die kleinen Kunden in 2012 eine Umlage von 3,59 Eurocent pro Kilowattstunde zahlen. Das ist ungerecht, das muss geändert werden“, fordert Prof. Dr. Ernst Schrimpff, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Solarinitiativen.
„Wenn die Minister Rösler und Zeil der Bevölkerung drohen, dass die Förderung des Fotovoltaik-Stroms uns 100 Milliarden Euro kosten könnte – dann ist das leider eine Verdrehung der Tatsachen. Denn – diese Milliarden bleiben im Land, auch in Bayern. Unser Handwerk profitiert davon, die lokale Kaufkraft der Regionen steigt. Die sozialen Probleme von Hartz IV Empfänger resultieren nicht aus den Erneuerbaren Energien, sondern aus dem Hartz IV Gesetz. Im Gegenteil, vor allem die oft zitierten „Kleinen Leute“ profitieren wirtschaftlich von der Wirtschaftsförderung durch das Erneuerbare Energien Gesetz“, erläutert Prof. Dr. Herbert Jans, Sprecher des Energiefachbeirates des Bund Naturschutz in Landshut. „In 3 bis 5 Jahren steht die Stromerzeugung aus Fotovoltaik auf eigenen wirtschaftlichen Füßen, ab ca. 2017 wird hier keine neue Förderung mehr erforderlich sein. Die Kostensenkungen für PV-Anlagen geht rasant vor sich – 5 Jahre schneller als erwartet. In spätestens 5 Jahren hat die EEG-Förderung ihr Ziel erreicht: Die Fotovoltaik wird dann eine wirtschaftlich rentable Säule unserer Stromversorgung sein. Aber nur, wenn wir sie nicht heute mit einer schädlichen Deckelung und Begrenzung der Förderung abschießen,“ so Jans.
„Strom in der Nacht wird heute wenig nachgefragt, entsprechend sind nachts die Preise an der Strombörse niedrig – bei ca. 5 Euro Cent pro Kilowattstunde. Tags um die Mittagszeit wird viel Strom verbraucht, da steigen die Preise – für Spitzenstrom werden Preise bis zu 50 Euro Cent pro Kilowattstunde erzielt. Der Fotovoltaikstrom ist hier billiger, denn dieser wird heute mit ca. 18 bis 24 Euro Cent pro Kilowattstunde vergütet. Fotovoltaikstrom stabilisiert daher die Stromkosten. Fotovoltaikstrom mindert aber auch die Gewinne der Stromkonzerne – denn diese verdienen gut am Spitzenstrom. Das ist der Grund, warum nun die Stromkonzerne die Förderung des Stroms aus Fotovoltaik angreifen“, kritisiert Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz, beim Bund Naturschutz in Bayern.
Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP müssen sich klar zum Fortbestand des Erneuerbaren Energien Gesetzes in seiner jetzigen Form bekennen. Der Vorschlag von Rösler torpediert das deutsche Klimaschutzziel, bis 2020 die CO2-Emissionen um 40 Prozent zu verringern. Das einzige Gesetz, das die Energiewende und den Klimaschutz derzeit voranbringt, ist das Erneuerbare Energien Gesetz. Die Forderung von Rösler nach Abschaffung des Erneuerbare Energien Gesetzes bedeutet die komplette Abkehr vom erfolgreichen Weg in eine zukunftsfähige Stromerzeugung. CDU/CSU und FDP sollten stattdessen endlich Vorschläge auf den Tisch legen, wie die Energiewende und der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden kann.
Die garantierte Einspeisevergütung für regenerativ erzeugten Strom ist das wichtigste Instrument, mit dem die Energiewende durch Bürgerwindparks und Bürgersolargenossenschaften vorangetrieben werde kann. Die gesicherte Vergütung für Strom aus erneuerbaren Quellen sorgt für die erforderliche Dynamik beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Und dieses Instrument funktioniert nur, wenn die Förderung nicht beschränkt wird. Es darf keine Deckelung der EEG-Umlage geben.
Die derzeit geltenden Ausnahmeregelungen für energieintensive Betriebe sollte abgeschafft werden und die Kosten für den regenerativ erzeugten Strom sollten gerechter verteilen werden. Das ergäbe für 2012 anstatt einer EEG-Umlage von knapp 3,6 Euro Cent je Kilowattstunde eine Umlage von nur 2,6 Euro Cent je Kilowattstunde, so Angaben des Bundesumweltministeriums.
„Wir sollten jedoch das Erneuerbare Energien Gesetz immer wieder auf Wirkungen und Ziele überprüfen. Die Förderung von Biogas-Anlagen zum Beispiel muss auf kleine und effiziente Anlagen beschränkt werden, Bioenergiestrom der Zukunft muss aus Abfallbiomasse kommen, nicht aus Mais vom Acker. Wichtig ist auch, die Biomasse in Zukunft für Regelleistungsstrom zu nutzen, um Fotovoltaik und Windstrom zu ergänzen, die ja vom Wetter abhängen können. Ob bei der Fotovoltaik nachoptimiert werden muss – das kann man heute sinnvoll nicht beurteilen – denn die Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetz ist ja erst zum 1 Januar in Kraft getreten“, so Barthel. „Ab Mitte 2012 liegt die EEG Förderung von off-shore Windenergieanlagen, also Anlagen in der Nord- und Ostsee, höher als für Fotovoltaik-Anlagen. Warum greift Minister Zeil dann nicht off-shore Windstrom an, sondern die Fotovoltaik. Die Antwort könnte einfach sein – weil an Fotovoltaik die Bürger verdienen, aber an off-shore Windenergie vor allem die Großunternehmen!“ vermutet Barthel.
Für Rückfragen:
Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz, Tel.: 0911-81878-26
Richard Mergner, Landesbeauftragter Bund Naturschutz, Tel.: 0911-81878-25