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Zerstörung des Landsberger Frauenwaldes absehbar

Bund Naturschutz zeigt sich enttäuscht über Ausgang des Bürgerentscheides und kritisiert Untätigkeit der Regierung von Oberbayern

18.07.2005

Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) ist über den Ausgang des gestrigen Bürgerentscheides in Landsberg sehr enttäuscht. Zwar haben es die Initiatoren des Bürgerbegehrens geschafft, 36,01 % der Wähler für ihre Position einer Ablehnung der Planungen zu gewinnen, aber es war eben nicht gelungen, die Mehrheit der Bevölkerung von den Problemen und Nachteilen der Ansiedelung des Großsägewerkes im Frauenwald zu überzeugen. Geplant ist die Ausweisung eines Gewerbe- und Industrieparks von insgesamt rund 100 ha im Frauenwald, dem wichtigsten und größten Waldgebiet in der direkten Umgebung von Landsberg. Zentraler Bestandteil ist dabei der Bau eines Großsägewerks der österreichischen Klausner-Gruppe. Allein dafür müssten mindestens 20 ha komplett versiegelt werden. Der Bürgerentscheid war zustande gekommen, weil die Kreisgruppe des BN und die Bürgerinitiative „Bürgerwille Landsberg“ in kürzester Zeit die erforderlichen Unterschriften gesammelt hatten.

Damit kann die Stadt Landsberg nun die weiteren Planungen vorantreiben, die zu einer gravierenden Zerstörung des Frauenwaldes führen werden.

Vor diesem Hintergrund zeigt der BN auch sein Unverständnis über die Weigerung der Regierung von Oberbayern, ein Raumordnungsverfahren durchzuführen. Bereits Anfang des Monats hat der BN die Regierung schriftlich aufgefordert, für dieses Vorhaben von Amts wegen ein Raumordnungsverfahren durchzuführen. Denn das Vorhaben ist unbestreitbar von überörtlicher Raumbedeutsamkeit. Die Regierung verschanzt sich jedoch hinter gesetzlichen Vorgaben, die es ihr angeblich nicht gestatten würden, eine umfassende Überprüfung vorzunehmen. Die Forderung des BN nach einem Raumordnungsverfahren wurde von der Regierung mit Schreiben vom 08.07.2005 abgelehnt. Der BN kritisiert diese Blockadehaltung auf Schärfste und wirft der Regierung Untätigkeit vor. Die gültige Raumordnungsverordnung, hinter der sich die Regierung verschanzt, sagt nämlich klar: „Die Befugnis der für die Raumordnung zuständigen Landesbehörden, weitere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung nach landesrechtlichen Vorschriften in einem Raumordnungsverfahren zu überprüfen, bleibt unberührt.“ Insofern besteht der BN weiterhin auf der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens.

Die bisherigen Planungen für den ca. 200 ha großen Frauenwald, sehen den Umbau in stabile Mischwaldbestände und die Nutzung als Erholungswald vor. Außerdem ist er laut Waldfunktionsplan als Klimaschutzwald ausgewiesen. Die Folge der Abholzung wäre eine drastische Beeinträchtigung und Reduzierung der ausgleichenden klimatischen Wirkungen insbesondere im Raum Landsberg und Kaufering, mit rund 40.000 Einwohnern, sowie im Lechfeld. Die laut Plan verbleibenden Klein- und Restflächen können die Klimaschutz-Funktionen nicht mehr erfüllen.

Weit über den Bereich von Landsberg hinaus, wird das geplante Großsägewerk bei dem vorgesehenen Durchsatz von 1,5 Mio. Festmeter Holz pro Jahr die Waldstrukturen (Alter/Zusammensetzung) nachteilig verändern, weil es Holz gleicher Qualität für industrielle Zwecke verarbeitet. Die Planungen erkennen diese Folgen für den künftigen Waldaufbau im Einzugsbereich des Sägewerks nicht.

Darüber hinaus sind durch die staatliche Zusage von Sonderkonditionen für Holzlieferungen an das Klausner-Werk erhebliche Wettbewerbsverzerrungen vorprogrammiert. Die damit verbundenen Auswirkungen auf Holzmarkt und Holzpreise führen insgesamt zu einer vielschichtigen Verschärfung der Konkurrenzsituation. Die Folge wären Existenzgefährdungen von kleinen und mittelständischen Sägebetrieben in Bayern und Baden-Württemberg. Nach Einschätzung von Fachleuten würde der drohende Verlust von bestehenden Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in einheimischen Betrieben die prognostizierten Arbeitsplätze des Großsägewerks deutlich übertreffen.

Für Rückfragen:
Dr. Christine Margraf, Leiterin Fachabteilung München: 089/548298-89, christine.margraf@bund-naturschutz.de

Folkhart Glaser, 1. Vorsitzender BN-Kreisgruppe Landsberg/Lech,
Geschäftsstelle: 08191/921740, BN-Landsberg@t-online.de