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Zum Urteil des Regensburger Verwaltungsgerichtes zum Maisverbot:

BN fordert Grünland in der Aue

03.03.2008

Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) begrüßt ausdrücklich das Urteil des Regensburger Verwaltungsgerichtes vom 26.02.2008 zum Maisanbauverbot im Deichvorland der Donau zwischen Straubing und Vilshofen. „Es wurde Zeit, dass dem rechtswidrigen Maisanbau in der Aue endlich ein Riegel vorgeschoben wird.“ so Prof. Dr. Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BN. „Völlig absurd ist es, dass dieser Maisanbau bisher als gute fachliche Praxis durchging und dafür auch noch EU-Gelder gezahlt werden.“

Besonders empört hatte den BN, dass der Maisanbau lange geduldet wurde, aber die in der Aue natürliche Weichholzaue zwischen Straubing und Vilshofen aus Hochwasserschutzgründen trotz Widerspruch und Klage des BN bereits auf 32 ha, also etwa einem Sechstel des Bestandes, gerodet wurde. Der BN sieht die Rodungen des Auwaldes zwischen Straubing und Vilshofen zu erheblichen Teilen  als hydraulisch unbegründet und überflüssig an und hat nicht zuletzt im Genehmigungsverfahren verträglichere Alternativen vorgeschlagen.

Der BN fordert die bayerische Staatsregierung auf, auf der Basis dieses Urteils ein Anbauverbot von Mais in allen regelmäßigen Überschwemmungsflächen zu erlassen und im Gegenzug die Grünlandbewirtschaftung in der Aue besonders zu fördern. Der Grünlandumbruch ist bereits seit Jahren im Überschwemmungsgebiet verboten (BNatSchG § 5). „Der Freistaat muss durch ein besseres Grünlandförderprogramm, einen entsprechenden finanziellen Ausgleich und den Eintausch seiner eigenen Flächen den Landwirten eine Entschädigung bieten“. Das Urteil bestätige, dass in der Aue allein Auwiesen und Auwälder als „gute fachliche Praxis“ anzusehen und hochwasser- und naturverträglich seien. Extensiv genutzte Auewiesen würden darüber hinaus oft eine hohe Anzahl von mittlerweile gefährdeten Arten beherbergen und so einen Beitrag zur Sicherung der bayerischen Artenvielfalt leisten, erklärte Weiger. Maisanbau in  Überschwemmungsgebieten sei demgegenüber auch unabhängig vom Effekt auf den Hochwasserabfluss hochproblematisch. Von Maisäckern werden bei Hochwasser in besonderem Maße Boden, Nährstoffe und Pestizide abgeschwemmt und in die Gewässer eingetragen. Maisflächen sind zudem naturferne Fremdkörper in den ansonsten  meist noch artenreichen und naturnahen Aue-Landschaften.

In dem Urteil hatten die Richter Klagen von Landwirten gegen das Verbot des Maisanbaus in den Überschwemmungsgebieten zwischen Straubing und Vilshofen abgewiesen. Das Urteil hat grundlegende Bedeutung, da der Einfluss des Maisanbaus auf das Hochwasser an allen Flüssen ähnlich ist.

Für Rückfragen:
Dr. Christine Margraf, Leiterin BN-Fachabteilung München, 089/548298-89, christine.margraf@bund-naturschutz.de
Georg Kestel, Landschaftsarchitekt, BN-Kreisgruppe Deggendorf, 0991-341354