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Bayerischer Aktionsplan Wolf: "Vergebene Chance für Weidetierhaltung und Wolf"

Mit dem heute veröffentlichten „Bayerischen Aktionsplan Wolf“ versäumt es die Bayerische Staatsregierung, ein klares Bekenntnis zum Nebeneinander von Wolf und Weidetierhaltung abzugeben. Wolfsabschüsse sollen früher und leichter möglich sein als in anderen Bundesländern, während zentrale Fragen wie die Finanzierung des Herdenschutzes weiterhin ungelöst bleiben. „Mit diesem Plan bleiben die großen Herausforderungen beim Wolfsmanagement weiter ungelöst. Wir laufen Gefahr, dass Wolfsabschüsse die Regel statt die Ausnahme wer-den. Der Aufbau eines wirksamen Herdenschutzes wird damit auf Kosten der Weidetierhalter erstmal ausgebremst“, kommentiert Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz (BN).

11.03.2019

"Der Abschuss von Wölfen muss Ultima Ratio des Wolfsmanagements bleiben, für den Fall, dass ein Wolf mindestens zweimal ordnungsgemäßen Herdenschutz überwunden hat", so Prof. Kai Frobel, Naturschutzreferent des BN. Im Aktionsplan dagegen langt schon die einmalige Überwindung des Herdenschutzes, um eine Abschussentscheidung herbeizuführen. Er weicht damit von den anderen deutschen Bundesländern ab. Darüber hinaus sollen "nicht schützbare Weidegebiete" definiert werden, in denen schon die Annäherung von Wölfen an Weidetiere den Abschuss des Wolfes bedeutet. Diese praxisfernen Regelungen waren vom BN und anderen Naturschutzverbänden in der Arbeitsgruppe Wildtiermanagement bereits bei den Anhörungen zur Erstellung des Aktionsplans massiv und leider ungehört kritisiert worden.

Mit der Abweichung von in anderen Bundesländern fachlich anerkannten Entnahmeregelungen lässt die Staatsregierung erneut ein klares Bekenntnis zur Rückkehr des Wolfes nach Bayern vermissen. Auch verschließt sie die Tür für ein bundesweit einheitliches Wolfsmanagement und begibt sich auf rechtliches Glatteis. Denn mit der niedrigen Schwelle für Entnahmen ist die juristische Anfechtung einer Wolfsentnahme vorprogrammiert. Dem Ziel, einen tatsächlich auf Weidetiere spezialisierten Wolf rasch entnehmen zu können und Weidetiere vor weiteren Rissen zu schützen, hat die Staatsregierung damit einen Bärendienst erwiesen.

Der BN begrüßt, dass im Aktionsplan eine Herdenschutz-Förderrichtlinie angekündigt wird, die offensichtlich in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten soll. Allerdings startet seit der erstmaligen Forderung des BN nach der Förderung im Jahr 2014 nun eine weitere Weidesaison, ohne dass die Tierhalter eine Antwort auf die offene Frage nach der Finanzierung des Herdenschutzes bekommen. Mergner fordert: "Die Staatsregierung muss nun beweisen, dass ihre Bekenntnisse zur Weidehaltung keine Lippenbekenntnisse sind. Mit Materialkosten ist es beim Herdenschutz nicht getan. Förderung muss es auch für die laufenden Kosten des Herdenschutzes und den zum Teil erheblichen Zusatzaufwand geben. Ansonsten fühlen sich die Weidetierhalter zu Recht im Stich gelassen. Sich hierauf zu konzentrieren, bringt den Tierhaltern tausendmal mehr als für den Herdenschutz wirkungslose Alibi-Aktivitäten wie Bejagung und Bestandsregulierungen zu diskutieren".

Der Herdenschutz in den Alpen ist tatsächlich eine besondere Herausforderung. Der Zaunbau ist dort vielerorts deutlich erschwert und z.T. nicht möglich. Als Herdenschutzmaßnahmen stehen dort allerdings auch Behirtung, gelenkte Beweidung, die Zusammenlegung von Kleinherden und/oder der Einsatz von Herdenschutzhunden zur Auswahl. Diese sollten so bald als möglich erprobt und wo möglich etabliert werden, denn die mehrjährigen Erfahrungen mit dem Wolf in der Schweiz zeigen, dass der Aufbau eines erfolgreichen Herdenschutzsystems nicht von heute auf morgen gelingen kann.

Für Rückfragen:

Uwe Friedel, BN-Artenschutzreferat, Tel. 0911/57529412, E-Mail: uwe.friedel@bund-naturschutz.de      Prof. Dr. Kai Frobel, BN-Artenschutzreferent, Tel. 0911/8187819, E-Mail: kai.frobel@bund-naturschutz.de