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Kabinett zu Wolf und Fischotter: Staatsregierung will Artenschutz abschießen

Vorhaben der Staatsregierung zur erleichterten Entnahme von Wolf und Fischotter hat keine rechtliche Grundlage. Schutzstatus ist über die europäische und deutsche Artenschutzrichtlinie geregelt. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger spricht selber von „juristisch dünnem Eis“.

18.04.2023

Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) sieht durch die heutige Ankündigung des bayerischen Kabinetts, den Abschuss von Wölfen und die Entnahme von Fischottern zukünftig zu erleichtern, keinerlei Auswirkungen auf die Praxis. „Wolf und Fischotter sind als gefährdete Arten sowohl durch die europäische als auch durch die deutschen Richtlinien geschützt – darüber kann sich auch ein Herr Söder oder Herr Aiwanger nicht einfach so hinwegsetzen. Der Ministerpräsident und sein Wirtschaftsminister ignorieren hier einfach rechtliche Grundlagen, das ist keine seriöse politische Sacharbeit. Hubert Aiwanger hat in der heutigen Pressekonferenz selber von juristisch dünnem Eis gesprochen. Ich bin gespannt, wie die Staatsregierung das Thema tatsächlich angehen will“, erklärt der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner.

Ein entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, die sich ans Naturschutzrecht halten muss, ist immer zwingend erforderlich, unterstreicht der BN-Wolfsexperte Uwe Friedel: „Statt Nebelkerzen zu zünden, sollte die Staatsregierung erstmal Ihre Hausaufgaben machen und einen Plan für die praktische Durchführung der Entnahme von rechtskräftig zum Abschuss frei gegebenen Wölfen vorlegen. Es ist völlig unklar, wer im Fall eines Falles in Bayern in welchem Gebiet, wann und wie schnell einen Wolf entnehmen kann.“