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Erleichterter Wolfsabschuss: Verordnung schafft neue Probleme statt sie zu lösen

Staatsregierung gaukelt den Weidetierhalter*innen einfache Lösung vor und gefährdet den wirklich wirksamen Herdenschutz. Verordnung ist rechtlich sowieso nicht haltbar. Durchschaubares Wahlkampfmanöver von CSU und FW. Erhaltungsstatus des Wolfes ist nicht gesichert.

26.04.2023

Der BUND Naturschutz in Bayern fordert von der Bayerischen Staatsregierung beim Thema Wolf lösungsorientierte Sachpolitik statt Aktionismus. „Die Verordnung ist keine Problemlösung. Umwelt- und Landwirtschaftsministerium wurden von Söders Aktionismus überrumpelt und mussten mit heißer Nadel an einer Verordnung stricken, die hinten und vorne nicht mit dem Naturschutzrecht in Einklang zu bringen ist. Die Arbeit ist für die Papiertonne.

Die vorgelegte Verordnung wird nie und nimmer vor Gericht bestehen und gaukelt den Weidetierhalter*innen eine Lösung vor, die keine ist. Das Ganze ist ein reines Wahlkampfmanöver von Markus Söder und Hubert Aiwanger. Der Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Bayern ist zudem keineswegs gesichert, wie der Ministerpräsident behauptet. Ganz im Gegenteil: Söders eigenes Umweltministerium bezeichnet den Erhaltungsstatus als ungünstig“, erklärt der BN-Vorsitzende Richard Mergner.

Die Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Traunstein und stellvertretende Landesvorsitzende Beate Rutkowski unterstreicht: „Die Verordnung hilft den Tierhaltern nicht. Sie werden weiter in dem falschen Glauben gelassen, dass Abschüsse Herdenschutz ersetzen. Damit macht sich die Staatsregierung mitverantwortlich, sobald ungeschützte Weidetiere von Wölfen getötet werden. Wir brauchen für die Schaf- und Ziegenhalter eine bayernweite Förderung der Herdenschutzkosten statt dem aktuellen Klein-Klein der Förderkulissen, mit dem viele Schafhalter allein gelassen werden.“

Der BN-Wolfsexperte Uwe Friedel erklärt: „Wie im Fall des Traunsteiner Wolfes, gegen dessen Abschuss der BN erfolgreich gerichtlich vorgegangen war, soll nun wieder eine konstruierte Gefährlichkeit für den Menschen dafür herhalten, den Abschussphantasien der Staatsregierung den Weg zu ebnen. Die Sicherheit des Menschen hat zu Recht oberste Priorität und ist auch ohne diese Verordnung garantiert. Wölfe, die sich Siedlungen auf 200 Meter annähern, sind sicherlich nicht als besonders gefährlich einzustufen. Seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland vor über 20 Jahren gab es wahrscheinlich tausende von Nahbegegnungen von Wölfen mit Menschen unter 30 Meter, ohne dass es irgendeine Art der Gefährdung für Menschen dabei gab.“

Der BN weist auch auf die Situation der Landratsämter hin. Diese sollen unter hohen lokalen Druck aus Bevölkerung und Politik über einen Abschuss entscheiden. Dabei fehlt den Mitarbeiter*innen in den Landratsämtern die fachliche Kenntnis, um im Zweifelsfall Wolfsverhalten auf seine Gefährlichkeit hin zu beurteilen. Die Durchführung von Abschüssen wird überhaupt nicht geregelt, sondern an die Untere Naturschutzbehörde delegiert.