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BN fordert bayernweit abgestimmtes Konzept zur Klärschlammentsorgung

Das Land Bayern versagt bei der Klärschlammentsorgung, dies zeige sich im Landkreis Straubing-Bogen. Dort werden gleich 2 Klärschlammverbrennungsanlagen geplant, deren Kapazität weit über den örtlichen Bedarf, und sogar über den niederbayerischen Bedarf hinausgehen. Es fehlt ein bayernweit abgestimmtes Konzept zur Klärschlammentsorgung.

16.11.2020

Theoretisch wurde das Kooperationsprojekt „Plattform zur Koordinierung der kommunalen Klärschlammverwertung in Bayern“ ins Leben gerufen, aber praktisch laufen derzeit dort keine bayernweiten Optimierungen und Planungen.
„Es braucht aber eine klare bayernweite Planung, damit nicht mehr Verbrennungskapazitäten in Bayern entstehen als nötig sind,“ sagt Johann Meindorfer, stellvertretender Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Straubing-Bogen.
Im Landkreis Straubing-Bogen soll nun neben einer Klärschlammverbrennung bei der Kläranlage in Straubing auch noch eine Anlage im westlichen Landkreis bei Mallersdorf-Pfaffenberg entstehen.

Waltraud Galaske brachte folgende 4 Schwerpunkte bei den Einwendungen des BUND Naturschutz beim Erörterungstermin in Landshut vor:

1. Umweltbelastend: Das im Verfahren einbezogene Landesamt für Umwelt (LfU) hat den Antrag für den Einsatz eines best-verfügbaren Stands der Technik abgelehnt und sich an die seit 30 Jahren nahezu unveränderten Genehmigungswerte für Schadstoffe nach der Bundesimmissionsschutz-Verordnung bei den Abgasen (wie bei Müllverbrennungsanlagen) ausgesprochen, und das den Beteiligten noch als besonders umweltfreundliche Vorsorge-Werte verkauft. Begründung: Weil das vom Antragsteller nicht beantragt wurde .

2. Unsicher: Zum Erörterungstermin waren die Planungen für die Anlagentechnik noch nicht vollständig. Die Regierung von Niederbayern führt dazu aus, dass sie immer dann grünes Licht für den Bau gibt, wenn die Unterlagen und Gutachten zu Teilen der Anlagentechnik vorliegen. Besonders gravierend empfindet das Waltraud Galaske vom BN, denn das betrifft z. B. in hohem Umfang die Anlagensicherheit.

3. Überflüssig: Das Genehmigungsverfahren für eine Klärschlammmenge von (max. 13.000 Tonnen Trockensubstanz (tTS)) wird fortgesetzt, auch wenn kein Nachweis vorliegt, woher diese Mengen kommen sollen. Die geplante Klärschlammverbrennung an der Straubinger Kläranlage soll z. B. eine Kapazität von ca. 40.000 tTS erhalten, obwohl in Niederbayern nur ca. 22.000 tTS an Klärschlamm anfällt. Was besonders ärgerlich war: Auf die BN-Forderungen der folgenden Punkte brauchte die Regierung von Niederbayern nicht einzugehen:

  • Es soll zuerst ein bayernweites Konzept ausgearbeitet werden!
  • Es sollen nicht unkoordiniert private Klärschlammanlagen entstehen!
  • Reduzierung weiter Transportwege und Import von Klärschlamm.

4. Waltraud Galaske monierte, dass in der Änderung des Flächennutzungsplans das vom 1.8.2020 geänderte Bayerische Naturschutzgesetz nicht berücksichtigt wurde. Bisher wurden die durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ aufgenommene Passagen zum Artenschutz nicht geprüft. Dem Marktgemeinderat Mallersdorf-Pfaffenberg liegt nun am 17.11.20 die Bebauungsplanung vor. Wenn er zustimmt, liegt dann für die landwirtschaftliche Fläche ein Baurecht für eine Abfallverbrennung vor.

Doch aus Sicht des BN gab es auch Positives zu berichten:

  • Wenigstens für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung, die von der Regierung von Niederbayern beauftragt wird, werden die Änderungen im Bayerischen Naturschutzgesetz (1.8.20) berücksichtigt.
  • In die Abluft der Klärschlammtrocknung wird zusätzlich ein Biofilter eingeplant.
  • Die Aussage des LfU, dass Nachbesserungen erfolgen müssen, wenn neue gesetzliche Grenzwerte und Vorgaben kommen.

Waltraud Galaske, Specherin des Landesarbeitskreis Abfall und Kreislaufwirtschaft, beschreibt die Ausarbeitungen des Arbeitskreises, die 30 Jahre zurückgehen:

„Die Abwässer müssen freigehalten werden von Umweltschadstoffen: was nicht drin ist, brauchen die Kläranlagen auch nicht herausfiltern und die Klärschämme könnten ohne Bedenken auf die Felder ausgebracht werden. Aber wir vermissen dabei, ein Vorgehen gegen die Hauptverursacher in Industrie und Handel. Es dürfen nur noch Produkte auf den Markt gebracht werden, die unschädlich für die Umwelt sind.“

Der stellvertredende Sprecher des BUND Naturschutz Landesarbeitskreises Abfall und Kreislaufwirtschaft, Johann Meindorfer, weist zudem darauf hin: „Ein Appell wird meist nur an die Bürger*Innen gerichtet, dabei sollte die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion einnehmen und damit auch die Nachfrage an sauberen Produkten voranbringen. Solange die Situation noch nichts anderes zulässt, und der Klärschlamm wegen der bedenklich geltenden Inhaltsstoffe verbrannt werden soll, fordern wir das Land Bayern auf, einen
Plan für aufzustellen, dass im Land die Klärschlammverbrennung nur bedarfgerecht auszubauen ist.“

Für Rückfragen:

Waltraud Galaske
Sprecherin LAK Abfall und Kreislaufwirtschaft des BUND Naturschutz
Tel. 0911/762974
E-Mail: waltraud.galaske@bund.net
 

Johann Meindorfer
Stellvertretender Sprecher LAK Abfall und Kreislaufwirtschaft
des BUND Naturschutz
E-Mail: bund-naturschutz-meindorfer@gmx.de