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Gericht verhandelt über Bannwaldrodung bei Lechstahlwerken

Am Montag, 7. Juli 2025 um 9.30 Uhr verhandelt das Verwaltungsgericht Augsburg die Klage des BUND Naturschutz gegen die „Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ der Regierung von Schwaben, welche zu der Bannwaldrodung südlich der Lechstahlwerke im Herbst 2022 führte.

02.07.2025

„Die überstürzte Rodungsaktion von Bannwald im Herbst 2022 war völlig überflüssig. Die Rodungsfläche liegt nun seit zweieinhalb Jahren brach. Die Genehmigung wurde innerhalb weniger Tage erteilt. Angesichts der Tragweite der Entscheidung erscheint uns das Vorgehen der Regierung von Schwaben sehr ungewöhnlich. Bannwald hat den höchsten Waldschutzstatus in Bayern“, erklärt Johannes Enzler, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Augsburg.

„Fraglich ist, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vorgelegen haben“, erläutert Rechtsanwältin Lisa Eberlein, Meisterernst Rechtsanwälte. „Unseres Erachtens gab es für eine Erweiterung der Lechstahlwerke sehr gute Alternativen zur Bannwaldrodung.“

„Durch die Klimakrise geraten Wälder ohnehin schon immer mehr unter Druck. Trotzdem werden in ganz Bayern Wälder immer häufiger zur Verfügungsmasse für Bauvorhaben“, so Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz. „Wir brauchen mehr statt weniger Waldschutz.“

Am 22.10.2022 ließen die Lechstahlwerke unter Polizeischutz ca. 5,6 Hektar Bannwald in Meitingen, Landkreis Augsburg für eine geplante Werkserweiterung roden. Grundlage der Rodung war eine „Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ der Regierung von Schwaben. Diese hebelte den ursprünglich vorgesehenen Zeitplan für die geplante Erweiterung der Lechstahlwerke aus dem Bebauungsplan-verfahren des Marktes Meitingen aus. Der BN hatte dagegen geklagt. 

Parallel dazu läuft eine Normenkontrollklage des BN zum Bebauungsplan des Marktes Meitingen, der die Gesamtplanung der Erweiterung der Lechstahlwerke umfasst. Dieses Verfahren wird vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München geführt. Ein Verhandlungstermin ist für Herbst 2025 angedacht. Insgesamt ist eine Bannwaldrodung von ca. 17 ha geplant. Die Normenkontrollklage soll die Frage beantworten, ob in Zukunft weiterer Bannwald für die Erweiterung der Lechstahlwerke abgeholzt werden darf. 

Der Bannwald dort erfüllt zahlreiche wichtige Waldfunktionen: Er ist als Immissionsschutzwald, Klimaschutzwald, Biotopwald, Landschaftsschutz-wald und Erholungswald in der amtlichen Waldfunktionskartierung ausgewiesen.

Hintergrund:
https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/bn-klagt-gegen-bannwaldrodung-zur-erweiterung-der-lechstahlwerke