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BN fordert Neuausrichtung für Staatswald – Gemeinwohl muss Vorrang haben

Der BUND Naturschutz in Bayern fordert die Staatsregierung auf, die Bewirtschaftung der bayerischen Staatswälder vorrangig am Gemeinwohl, das heißt den Leistungen der Wälder für Mensch und Natur auszurichten und dies auch im Waldgesetz zu verankern. Anlass ist eine Anhörung im Landtag zum Staatswald am 20. Oktober.

19.10.2021

Die Ziele für den Staatswald und deren Finanzierung müssen neu justiert und im Waldgesetz verankert werden. Es braucht einen besseren Schutz vor Rodung, die Bewirtschaftung ist an Klimaschutz und Artenvielfalt auszurichten. Die Erfüllung der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes muss Vorrang vor Holzeinschlag und Gewinnstreben bekommen.

„Der Wald sorgt unter anderem für Biotop- und Artenschutz, kühlt das Klima und reguliert unseren Wasserhaushalt. Es ist dringend notwendig, diese Schutzfunktionen stärker zu betonen. Außerdem muss unser Wald wieder vorrangig als Erholungsort begriffen werden“, erklärt der BN-Vorsitzende Richard Mergner als Experte bei der Landtagsanhörung. Diese Zielsetzungen müssten genauso wie ein besserer Schutz vor Rodung im Waldgesetz verankert werden, so Mergner weiter. „Wir fordern für den Staatswald einen Vorrang für die Erfüllung der Gemeinwohlleistungen vor monetären Zielen festzuschreiben. Die vielfältigen Aufgaben der Staatswälder müssen unabhängig vom Holzpreis aus dem Staatshaushalt finanziert werden.“

Gesetzliche Fixierung der geänderten politischen Zielsetzung fehlt bislang

Zwar haben Ministerpräsident Markus Söder und der Ministerrat schon 2019 beschlossen, dass die Bewirtschaftung des Bayerischen Staatswaldes zukünftig an den Leistungen für den Klimaschutz und für die Artenvielfalt ausgerichtet wird und nicht mehr am Holzeinschlag und dem finanziellen Ertrag daraus. Aber eine konkrete inhaltliche Ausgestaltung dieser Grundsatzentscheidung fehlt bis heute. Mehr auf Digitalisierung und auf noch mehr Forstmaschinen zu setzen, wird nicht reichen. Die Staatswälder Bayerns sollen nach Ansicht des BN auf großer Fläche naturnah, nachhaltig und schonend bewirtschaftet werden, um den Rohstoff Holz zu nutzen. „Aber der Staatswald wird künftig vor allen daran gemessen, ob und wie gut er die unersetzlichen Gemeinwohl­leistungen auf den über 800.000 Hektar erbringen kann, nicht wieviel Gewinn er abwirft“, kritisiert Mergner. Deshalb seien die gesetzlichen Änderungen notwendig.

Neue Zielsetzung und Gemeinwohlleistungen im Waldgesetz definieren

Der BN hält es deshalb für erforderlich, die geänderte Zielsetzung im Bayerischen Waldgesetz als einschlägigem Fachgesetz und analog auch im Bayerischen Staatsforstengesetz festzuschreiben. Die geänderte Zielsetzung für den Staatswald muss in Art. 18 BayWaldG festgeschrieben werden. Klimaanpassung (Naturverjüngung, Waldumbau, Kühlungsfunktion des Waldes, Wasserrückhaltung, Vorratsaufstockung) und die Gemeinwohlfunktionen (Naturschutz, Wasserschutz, Bodenschutz, Erholungsfunktion u.a.) müssen Vorrang vor der Holznutzung und der Gewinnorientierung bekommen. Dazu braucht es mittel- und langfristige Strategien. Im Waldgesetz sind die zentral wichtigen Gemeinwohlleistungen der Wälder bislang nicht definiert. Es soll deshalb der Art. 2a Gemeinwohlleistungen neu eingeführt werden.

Aufgaben im Wald brauchen mehr Personal, nicht mehr Maschinen

Die Klimakrise mit dem drohenden und bereits laufenden Waldsterben 2.0 stellt die Staatsforsten vor große Herausforderungen. Um die Kalamitäten nicht ausufern zu lassen, braucht es mehr qualifiziertes und ortskundiges Personal in den Forstrevieren. Um die heute noch vitalen, naturnahen Wälder zu erhalten und deren Widerstandsfähigkeit zu erhöhen, bedarf es mehr Zurückhaltung bei den Holzeinschlägen, vor allem in Buchenwäldern. Das anfallende Nadelstammholz – auch aus Kalamitäten - sollte viel stärker so verwendet werden, dass der Kohlenstoff lange im Holz gespeichert wird, so z.B. im Holzhausbau und nicht für eine großindustrielle Verbrennung! Im Schatten der Altbestände muss mehr Waldverjüngung aus klimaresilienten Baumarten nachwachsen können, damit nicht riesige Kahlflächen entstehen, wenn Wälder weiterhin lichter werden oder sogar absterben. Dazu müssen die erfolgreichen Jagdstrategien einzelner Betriebe und Forstreviere im gesamten Staatswald umgesetzt werden. Hierfür braucht es mehr Unterstützung der anderen Waldbesitzer, der Jägerschaft und der Jagdbehörden. Dafür und für viele andere Aufgaben muss das im Staatswald vor Ort tätige Personal aufgestockt werden, um die Zukunftsaufgaben zu bewältigen. Digitalisierung und Forstmaschinen sind wichtig, um zu unterstützen, aber sie können die Försterinnen und Förster, die Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter nicht ersetzen. Die personellen Strukturen vor Ort müssen in den Forstbetrieben und den Forstrevieren erhalten und gestärkt werden.

Holzmarktunabhängig Finanzierung

Die Finanzierung der Bayerischen Staatsforsten muss von den Einnahmen aus dem Holzverkauf abgekoppelt und aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern erfolgen. Es ist zu prüfen, ob nicht insgesamt eine andere Struktur und Organisation zielführender ist, um die Herausforderungen und Aufgaben im Staatswald zu bewältigen.

Das vollständige Statement des BUND Naturschutz zur Landtagsanhörung lesen Sie hier