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Tiere und Pflanzen

BN zieht Bilanz der fatalen Umweltzerstörung

BN-Experten beschreiben genaue Folgen der Eingriffe für Pflanzen- und Tierwelt. Schäden noch schlimmer als befürchtet. Alpensalamander getötet. Diverse Gesetzesverstöße festgestellt. Forderungen für Rückbau und Ausgleich.

22.11.2022

Der BUND Naturschutz in Bayern hat die schwere Naturzerstörung durch die Baggerarbeiten am Rappenalenpbach im Allgäu eingehend begutachtet und eine Bilanz gezogen. Demnach sind die Schäden am Bach erheblich! „Was hier passiert ist, kann man eigentlich nicht in Worte fassen. Es blutet einem das Herz, wenn man sieht, dass diese faszinierende Wildbachlandschaft mit einem Schlag zerstört wurde“, so der BN-Vorsitzende Richard Mergner.

Detaillierte Übersicht der Zerstörungen, Folgen und des Rechtsstatus (PDF)

Alfred Karle-Fendt von der BN-Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu, der den Umweltfrevel entdeckt hatte, erklärt: „Am dramatischsten ist die Zerstörung der Bachsohle. Gewässerkleinlebewesen wie seltene Insektenlaven sind vollständig verschwunden. Ich habe an verschiedenen Stellen Steine umgedreht, es sind keine Reste von Larven vorhanden. Seltene Arten wie alpine Steinfliege, Köcherfliege, Eintagsfliege, Idas-Bläuling, Rotflügelige Schnarrschrecke, Türksche Dornschrecke, Thymian-Ameisenbläuling oder Mühlkoppe sind entweder direkt getötet oder deren Lebensraum vernichtet worden. Auch der Alpensalamander ist sicher bei den Baggerarbeiten getötet worden.“

Durch die Eingriffe sieht der BN verschiedene Gesetzesverstöße. Der Bachabschnitt ist Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet (FFH), europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) und liegt im Naturschutzgebiet „Allgäuer Hochalpen“. Außerdem ist der Bachlauf nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz zu 100 Prozent als Biotop geschützt. Der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe erklärt in diesem Zusammenhang: „Der Bach ist streng geschützt, die Verantwortlichen müssen also strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen und für die Kosten des Rückbaus und des Ausgleichs haftbar gemacht werden. Ich hoffe auf ein klares Urteil, hier muss ein deutliches Zeichen von den Gerichten ausgehen. Ein derartiger Umweltfrevel darf sich nirgendwo wiederholen!“

Für den Rückbau fordert der BN eine gutachterliche Feststellung und Bewertung durch unabhängige Fachbüros, die Erstellung einer Rückbauplanung mit Orientierung am Vorzustand, eine durchgängige ökologische Baubegleitung durch ein unabhängiges Fachbüro und ein langjähriges Monitoring der Entwicklung der Gewässerdynamik und der Wiederbesiedelung des Baches., außerdem Ausgleichsmaßnahmen etwa durch die Erweiterung des Flussbettes auf bestehende Alpweiden.

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