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„Ein Europa für Alle“ ist ein Europa für Umwelt- und Klimaschutz!

Ein toller Sonntag: 20 000 Menschen gingen für ein Europa, das ökologischen Wandel und die Lösung der Klimakrise vorantreibt, in München auf die Straße, darunter viele BN-Mitglieder. Die Demonstration „Ein Europa für Alle, Deine Stimme gegen Nationalismus“ sendete ein starkes Signal: Die Europawahl am 26. Mai ist von entscheidender Bedeutung für den Schutz von Arten, Umwelt, Klima und Mensch.

21.05.2019

Viele Menschen denken bei der Europäischen Union (EU) nicht als erstes an Umwelt- und Klimapolitik. Umwelt und Klima kennen keine Grenzen, nationale Politik allein ist also nicht ausreichend um die Probleme zu lösen. Mehr als 80 Prozent unserer Umweltgesetzgebung kommt inzwischen aus Brüssel.

Die EU tut der Umwelt gut, ganz konkret in den folgenden Bereichen:

  • Natura 2000 (Vogelschutz-Richtlinie,1979 und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) von 1992: weltweit größtes koordiniertes Schutzgebiets-Netz zur Sicherung der Biodiversität; 26 000 Gebiete in allen EU-Mitgliedstaaten mit 18 Prozent der EU-Landfläche und großen Teile der sie umgebenden Meere. In Bayern sind 11,36 Prozent der Fläche Natura 2000-Gebiet.
  • Ergänzend gibt es die EU-Biodiversitäts-Strategie (2011) um den Rückgang der biologischen Vielfalt in der EU mit noch umfassenderen Maßnahmen aufzuhalten. Das federführend vom BUND initiierte „Grüne Band“ ist ein Musterbeispiel grenzübergreifender Zusammenarbeit von Menschen und Naturverbund.
  • Der Wasserschutz wurde durch die Wasserrahmen-Richtlinie (2000) europaweit einheitlich und wegweisend vorangebracht. Gewässer müssen nun nach Einzugsgebieten behandelt werden, für Fließgewässer, Seen und Grundwasser gilt ein Verschlechterungsverbot und die Pflicht zur Erreichung des „guten Zustandes“ (ökologisch, mengenmäßig, chemisch).
  • Zum Schutz des Grundwassers und damit der Menschen vor zu hoher Nitrat-Belastung hat die EU bereits 1991 die Nitrat-Richtlinie erlassen. Es gilt ein europaweit einheitlicher Nitrat-Grenzwert von 50 mg/l im Grundwasser.
  • Auch für gesunde Luft hat die EU den Verschmutzern Grenzen aufgezeigt: die Luftqualitäts-Richtlinie (2008) enthält z.B. Grenzwerte für Stickoxid, Feinstaub, Schwefeldioxid, Benzol, Kohlenmonoxid oder Blei.
  • Auch im Klimaschutz ist ein grenzüberschreitendes Handeln unabdingbar. Die EU hat sich seit 2007 Klimaschutzziele gesetzt: Ausbau der Erneuerbaren Energien, Einsparung und insbesondere Reduktion der Treibhausgase um 40 Prozent bis 2030 gegenüber 1990.
  • In der Verkehrspolitik sind Nachhaltigkeit und Klimaschutz noch große Herausforderungen. So gibt es eine EU-Verordnung zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Pkw.
  • Zum Schutz von Umwelt und Bevölkerung von schädlichen Chemikalien gibt es die EU-Chemikalienverordnung REACH (2007). Ohne Registrierung gibt es keine Marktzulassung.
  • Und auch das Ziel eines nachhaltigeren Umgangs mit Ressourcen (Ziele für Vermeidung, Recycling-Quoten, Verbote etc.) fand in den vergangenen Jahren Eingang in die EU-Politik: Abfall-Rahmen-Richtlinie (2008), Kreislaufwirtschafts-Paket (Aktionsplan 2015, Beschluss 2018), Plastik-Strategie (2018).

Und diese Aufzählung ist keineswegs abschließend.

Doch nicht alle EU-Politiken sind gut für die Umwelt und zukunftsfähig: Die EU-Agrar-Politik (GAP) ist eine wesentliche Ursache für die Intensivierung und Industrialisierung der Landwirtschaft. Immer noch geht ein viel zu geringer Anteil der Gelder in ökologisch verträgliche, die Artenvielfalt fördernde und Ressourcen schonende Nutzungsformen wie Ökolandbau und Agrar-Umweltmaßnahmen. Konterkartiert wird die EU-Umweltpolitik immer wieder von der Wirtschafts- und Handelspolitik der EU. Mit TTIP, CETA und JEFTA würden Konzerninteressen über den Schutz der Gemeingüter, das Vorsorgeprinzip und Mitspracherechte gestellt. Hier muss das künftige Europäische Parlament die Weichen in eine ökologisch-soziale Transformation stellen, mit der Europa Vorbild werden könnte.