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Zu der heutigen Pressemitteilung des Umweltministeriums 92/14 nimmt der BN wie folgt Stellung: BN KRITISIERT RECHTSWIDRIGES VORGEHEN DER STAATSREGIERUNG IM WALDNATURSCHUTZ

Staatsregierung will Außerkraftsetzung eines Waldschutzgebiets im Landkreis Bamberg erzwingen

27.05.2014

"Wir kritisieren es massiv, dass die Staatsregierung ein erst ausgewiesenes Waldschutzgebiet mit einem Federstrich außer Vollzug setzen will," so Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND Naturschutz Bayern (BN). Nur um die Holznutzung weiterhin zu sichern, wird ein erst vor wenigen Wochen in Kraft getretenes Waldschutzgebiet außer Vollzug gesetzt. Dort soll die Holznutzung dauerhaft eingestellt werden, damit sich Naturwälder entwickeln können. Wie das jetzige Vorgehen zu einem besseren Naturschutz führen soll, bleibt das Geheimnis des Forst- und des Umweltministers. "Damit führt sich staatliches Handeln ad absurdum, dies ist eines Rechtsstaates nicht würdig", so Weiger.

Diese Entscheidung gegen den Waldnaturschutz macht eine Weltnaturerbe unmöglich und läuft klar entsprechenden Beschlüssen des Marktgemeinderates Ebrach und des Bamberger Kreistages zu wider. Denn eine Weltnaturerbe- bewerbung setzt zwingend vor allem einen dauerhaft gesicherten, nutzungsfreien Wald auf größerer Fläche voraus. Auch wenn der BN dem Forstminister Brunner in seiner Beurteilung dabei nicht widerspricht, dass der Forstbetrieb Ebrach in seinen Wirtschaftswäldern ein gutes Konzept entwickelt hat, um mehr Naturschutz in den Forst zu bringen, bleibt es ein Wirtschaftswald­konzept und kann ein Naturwaldkonzept nicht ersetzen.

Denn mit dem jetzigen und wohl auch künftigen Forstkonzept wird lediglich versucht einzelne Naturwaldelemente wie Biotopbäume oder kleinstflächige unbewirtschaftete Waldteile in die Forstbewirtschaftung zu integrieren. Der Erhalt der Biodiversität und der Schutz natürlicher Prozesse im Wald erfordern aber wesentlich größere Flächen, die wegen der Holznutzung nicht zur Verfügung gestellt werden sollen. Damit widerspricht dieses Vorgehen den eigenen Vorgaben des Umwelt- und Forstministeriums, die für Wildnisflächen im Wald eine grundsätzliche Mindestgröße von 200 Hektar fordern (s. Antwort auf Landtagsanfrage vom 22.04.2008, Drucksache 15/10591). Außerdem handelt es sich lediglich um ein betriebliches Konzept, das jederzeit mit einer betriebsinternen Entscheidung geändert werden kann. Es fehlt somit die für den Schutz von Naturwaldentwicklungen entscheidende Dauerhaftigkeit.

Für Rückfragen:
Dr. Ralf Straußberger
BN-Waldreferent
Tel. 0911/ 81 87 8-22
Mobil 0171 / 738 17 24